Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 5. Februar 2009

 

 

 

 

10.      Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 631 mit der Bezeichnung "Klinikum - Umstrukturierung Zentraler Bereich"
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 018/09 (Dez. I, Amt 60) vom 21.01.2009,
DS I (A) 396
Az: 000-0002-01/1322#1691/2009


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 7, auf dem Gelände des Klinikums Offenbach ist ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst Teile des Flurstücks
266/16 und wird umgrenzt:

Im Norden:

    - von einer in Ost-West-Richtung verlaufenden Linie im Abstand von ca. 20 m
       südlich des historischen Klinikgebäudes.

Im Osten

    - von einer in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Linie im Abstand von
      ca. 20 m westlich des neuen Zentralgebäudes, die im südlichen
      Längendrittel um ca. 40 m nach Westen zurückspringt.

Im Süden

    - von einer in Ost-West-Richtung verlaufenden Linie entlang der südlichen
      Grenze der Rosenaustraße und östlich davon entlang der geplanten
      Verlängerung der Rosenaustraße.

Im Westen

    - von einer in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Linie im Abstand von
      ca. 15 m östlich der Kindertagesstättengebäude.




Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt.

Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Originalprotokolls.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.02.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung