Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 5. März 2009
11. Hessisches Sonderinvestitionsprogramm "Schul- und Hochschulbau",
Prioritätenliste der Maßnahmen und Umsetzungsstrategien
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 053/09 (Dez. I, II, III, IV, Amt 60) vom 18.02.2009,
DS I (A) 405
Az: 000-0002-01/1336#1707/2009
Ergänzungsantrag CDU vom 05.03.2009, DS I (A) 405/1
Az: 000-0002-01/1336#1716/2009
Beschlusslage:
DS I (A) 405
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Basis der vorliegenden, vom Amt für
Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Schulamt
und der EEG erstellten Prioritätenliste für das Sonderinvestitionsprogramm
die Förderanträge einzureichen und die Detailplanungen für die
aufgeführten Sanierungen bzw. Neu- und Erweiterungsbauten der
Offenbacher Schulen erarbeiten zu lassen. Das Gesamtvolumen wird auf
den Förderumfang aus dem Hessischen Sonderinvestitionsprogramm für
die Stadt Offenbach begrenzt, derzeit bekannt gegeben mit 20,857 Millionen
Euro.
2. Es werden folgende Maßnahmen zur Förderung eingereicht und zur
Ausführung vorbereitet:
Gesamtsanierung und Erweiterung Grundschule Buchhügel,
Mittagsversorgung und Betreuung Lauterborn- und Ludwig-Dern-Schule,
Heizungszentrale Geschwister-Scholl-Schule, Fenster- und
Fassadensanierung Altbau Schillerschule, Fachklassenerneuerung und
Ausstattungsergänzungen der Bestandsgebäude der 3 Gymnasien,
Fenster- und Fassadenteilsanierung Altbau Leibnizschule, Fenster- und
Fassadensanierung Neubau Schillerschule, Dachsanierung und
Fassadenteilsanierung Sporthalle Geschwister-Scholl-Schule, Sanierung
Sporthalle Bachschule.
3. Für den Fall, dass weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten oder
falls eine dieser Maßnahmen aufgrund derzeit nicht bekannter
Fördermodalitäten oder infolge zusätzlicher planerischer Erkenntnisse nicht
im Rahmen des Landesförderprogrammes abgewickelt werden kann,
werden als Nachrücker folgende Maßnahmen in der aufgeführten
Reihenfolge mit eingereicht:
Fassadensanierung Eichendorffschule, Ergänzung der Küchenausstattung
Mathildenschule, Sanierung der Beläge Sportplatz und Laufbahn Edith-
Stein-Schule, Sanierung der Fachraumausstattungen an allen übrigen
Schulen (außer Gymnasien), Ausstattungsergänzungen an allen übrigen
Schulen (außer Gymnasien), Gesamtsanierung Friedrich-Ebert-Schule,
Ersatzneubau Jugendverkehrsschule, 3. Bauabschnitt Leibnizschule,
Ergänzung der Küchenausstattung Ernst-Reuter-Schule, bauliche
Erweiterung der Räume für Mittagsversorgung Ernst-Reuter-Schule,
bauliche Erweiterung der Räume für Mittagsversorgung Mathildenschule.
4. Das Land Hessen hat angekündigt, mittels eines Vorschaltgesetzes
Regelungen zur beschleunigten Abwicklung der Maßnahmen festzulegen.
Die finanziellen Mittel sollen außerplanmäßig nach § 100 bzw. § 114 HGO
bereit gestellt werden können, ein Nachtragshaushalt wird nicht erforderlich.
Im Rahmen des Förderprogrammes dürfen ausdrücklich auch
Erhaltungsmaßnahmen über Kredite finanziert werden.
Diese vom Land vorgesehenen Vereinfachungen der Verfahrensvorläufe
müssen auf kommunaler Ebene durch analoge Schritte zur schnellen
Abwicklung der Vorhaben flankiert werden, um einen rechtzeitigen
Maßnahmenbeginn im Sinne der Förderregularien zu erreichen.
Hierzu sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
4.1 Der Vergabe der Planungsleistungen für die unter 2. aufgeführten
Maßnahmen der ersten Priorität für die Leistungsstufe I+II gemäß
Rahmenvertrag mit der EEG (Entwicklung Erschließung
Gebäudemangement GmbH) vom 21.12.2005 für Projektsteuerungs-
leistungen bzw. für die Leistungsphasen 1-3 und 50% der
Leistungsphasen 5+6 der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“
(HOAI) für Architektenleistungen, Tragwerksplanung, Heizung- Lüftung-
Sanitärplanung, Elektroplanung und sonstige Fachuntersuchungen gemäß
Ermittlung der EEG mit einer Gesamt-Planungssumme in Höhe von
1.376.916 € wird die erforderliche Zuschlagsgenehmigung erteilt.
Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Projektvorlagen zur
Beschlussfassung vorzulegen.
4.2 Nach derzeitigem Stand der Förderregularien des Landes müssen alle zu
fördernden Maßnahmen im Jahr 2009 beginnen. Als Beginn der
Maßnahmen soll hierbei der Abschluss eines der Ausführung
zuzurechnenden Leistungsvertrages gewertet werden. Planung und
Voruntersuchungen gelten nicht als Beginn des Vorhabens.
Daher wird zugestimmt, die Ausschreibung für die jeweils erste Bauleistung
bereits in der Leistungsstufe II und so frühzeitig durchzuführen, dass
unmittelbar nach Projektbeschluss der Auftrag hierauf erteilt werden kann
und somit der Beginn der Maßnahme im Sinne der Förderrichtlinien erfolgt.
4.3 Soweit aufgrund erhöhter Mittelzuwendungen oder dem Ausfall einer der
unter 2. benannten Vorhaben Maßnahmen der unter 3. aufgeführten
Nachrückerliste in die Liste der ersten Priorität aufrücken, gelten die
vorgenannten Festlegungen analog.
5. Finanzierung:
Zur Finanzierung wird das Fördervolumen des Hessischen Sonderinvestiti-
onsprogrammes für die Stadt Offenbach in Anspruch genommen. Die
Förderung wird gemäß Vorankündigung des Landes in Form eines
Darlehens erfolgen. Die Tilgung der Kredite soll nach Maßgabe des Landes
über 30 Jahre laufen und erfolgt zu 5/6 durch originäre Landesmittel, 1/6 ist
von der Stadt Offenbach zu tilgen. Die Zinszahlungen erfolgen vorab aus
der Masse der KFA-Mittel.
Zur vorläufigen Deckung der unmittelbar zu beauftragenden Planungs-
leistungen werden im Haushalt unter 27010.94030 überplanmäßig die
entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt. Es wird davon ausgegangen,
dass die Planungsleistungen letztlich durch die Förderungen mit abgedeckt
werden. Die Finanzierung durch vorgenannte Haushaltsstelle dient lediglich
der Überbrückung bis zur endgültigen Förderzusage und Mittelbereitstellung
des Landes.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 405/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Vorlage I (A) 405 wird wie nachstehend ergänzt:
6.
Weiter wird der Magistrat beauftragt, Prioritätenlisten für die Bereiche „Straßensanierung“, „Sportstätten“ und „Kindertagesstätten“ in jeweils angemessenem Umfang als Teil des Sonderinvestitionsprogramms „Allgemeine Maßnahmen“ zu erarbeiten und die entsprechenden Förderanträge vorzubereiten, so dass sie fristgerecht eingereicht werden können.
6.1
Weiter wird der Magistrat beauftragt, die vorgenannten Prioritätenlisten der Stadtverordnetenversammlung bis spätestens zur Sitzung am 02.04.2009 zur Beschlussfassung vorzulegen.
6.2
Zur Finanzierung gilt Ziffer 5. analog. Entsprechende Haushaltsstellen sind zu benennen.
DS I (A) 405
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Basis der vorliegenden, vom Amt für
Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Schulamt
und der EEG erstellten Prioritätenliste für das Sonderinvestitionsprogramm
die Förderanträge einzureichen und die Detailplanungen für die
aufgeführten Sanierungen bzw. Neu- und Erweiterungsbauten der
Offenbacher Schulen erarbeiten zu lassen. Das Gesamtvolumen wird auf
den Förderumfang aus dem Hessischen Sonderinvestitionsprogramm für
die Stadt Offenbach begrenzt, derzeit bekannt gegeben mit 20,857 Millionen
Euro.
2. Es werden folgende Maßnahmen zur Förderung eingereicht und zur
Ausführung vorbereitet:
Gesamtsanierung und Erweiterung Grundschule Buchhügel,
Mittagsversorgung und Betreuung Lauterborn- und Ludwig-Dern-Schule,
Heizungszentrale Geschwister-Scholl-Schule, Fenster- und
Fassadensanierung Altbau Schillerschule, Fachklassenerneuerung und
Ausstattungsergänzungen der Bestandsgebäude der 3 Gymnasien,
Fenster- und Fassadenteilsanierung Altbau Leibnizschule, Fenster- und
Fassadensanierung Neubau Schillerschule, Dachsanierung und
Fassadenteilsanierung Sporthalle Geschwister-Scholl-Schule, Sanierung
Sporthalle Bachschule.
3. Für den Fall, dass weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten oder
falls eine dieser Maßnahmen aufgrund derzeit nicht bekannter
Fördermodalitäten oder infolge zusätzlicher planerischer Erkenntnisse nicht
im Rahmen des Landesförderprogrammes abgewickelt werden kann,
werden als Nachrücker folgende Maßnahmen in der aufgeführten
Reihenfolge mit eingereicht:
Fassadensanierung Eichendorffschule, Ergänzung der Küchenausstattung
Mathildenschule, Sanierung der Beläge Sportplatz und Laufbahn Edith-
Stein-Schule, Sanierung der Fachraumausstattungen an allen übrigen
Schulen (außer Gymnasien), Ausstattungsergänzungen an allen übrigen
Schulen (außer Gymnasien), Gesamtsanierung Friedrich-Ebert-Schule,
Ersatzneubau Jugendverkehrsschule, 3. Bauabschnitt Leibnizschule,
Ergänzung der Küchenausstattung Ernst-Reuter-Schule, bauliche
Erweiterung der Räume für Mittagsversorgung Ernst-Reuter-Schule,
bauliche Erweiterung der Räume für Mittagsversorgung Mathildenschule.
4. Das Land Hessen hat angekündigt, mittels eines Vorschaltgesetzes
Regelungen zur beschleunigten Abwicklung der Maßnahmen festzulegen.
Die finanziellen Mittel sollen außerplanmäßig nach § 100 bzw. § 114 HGO
bereit gestellt werden können, ein Nachtragshaushalt wird nicht erforderlich.
Im Rahmen des Förderprogrammes dürfen ausdrücklich auch
Erhaltungsmaßnahmen über Kredite finanziert werden.
Diese vom Land vorgesehenen Vereinfachungen der Verfahrensvorläufe
müssen auf kommunaler Ebene durch analoge Schritte zur schnellen
Abwicklung der Vorhaben flankiert werden, um einen rechtzeitigen
Maßnahmenbeginn im Sinne der Förderregularien zu erreichen.
Hierzu sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
4.1 Der Vergabe der Planungsleistungen für die unter 2. aufgeführten
Maßnahmen der ersten Priorität für die Leistungsstufe I+II gemäß
Rahmenvertrag mit der EEG (Entwicklung Erschließung
Gebäudemangement GmbH) vom 21.12.2005 für Projektsteuerungs-
leistungen bzw. für die Leistungsphasen 1-3 und 50% der
Leistungsphasen 5+6 der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“
(HOAI) für Architektenleistungen, Tragwerksplanung, Heizung- Lüftung-
Sanitärplanung, Elektroplanung und sonstige Fachuntersuchungen gemäß
Ermittlung der EEG mit einer Gesamt-Planungssumme in Höhe von
1.376.916 € wird die erforderliche Zuschlagsgenehmigung erteilt.
Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Projektvorlagen zur
Beschlussfassung vorzulegen.
4.2 Nach derzeitigem Stand der Förderregularien des Landes müssen alle zu
fördernden Maßnahmen im Jahr 2009 beginnen. Als Beginn der
Maßnahmen soll hierbei der Abschluss eines der Ausführung
zuzurechnenden Leistungsvertrages gewertet werden. Planung und
Voruntersuchungen gelten nicht als Beginn des Vorhabens.
Daher wird zugestimmt, die Ausschreibung für die jeweils erste Bauleistung
bereits in der Leistungsstufe II und so frühzeitig durchzuführen, dass
unmittelbar nach Projektbeschluss der Auftrag hierauf erteilt werden kann
und somit der Beginn der Maßnahme im Sinne der Förderrichtlinien erfolgt.
4.3 Soweit aufgrund erhöhter Mittelzuwendungen oder dem Ausfall einer der
unter 2. benannten Vorhaben Maßnahmen der unter 3. aufgeführten
Nachrückerliste in die Liste der ersten Priorität aufrücken, gelten die
vorgenannten Festlegungen analog.
5. Finanzierung:
Zur Finanzierung wird das Fördervolumen des Hessischen Sonderinvestiti-
onsprogrammes für die Stadt Offenbach in Anspruch genommen. Die
Förderung wird gemäß Vorankündigung des Landes in Form eines
Darlehens erfolgen. Die Tilgung der Kredite soll nach Maßgabe des Landes
über 30 Jahre laufen und erfolgt zu 5/6 durch originäre Landesmittel, 1/6 ist
von der Stadt Offenbach zu tilgen. Die Zinszahlungen erfolgen vorab aus
der Masse der KFA-Mittel.
Zur vorläufigen Deckung der unmittelbar zu beauftragenden Planungs-
leistungen werden im Haushalt unter 27010.94030 überplanmäßig die
entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt. Es wird davon ausgegangen,
dass die Planungsleistungen letztlich durch die Förderungen mit abgedeckt
werden. Die Finanzierung durch vorgenannte Haushaltsstelle dient lediglich
der Überbrückung bis zur endgültigen Förderzusage und Mittelbereitstellung
des Landes.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.03.2009
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung