Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 05.03.2009

Eing. Dat. 04.03.2009

 

Nr. 406/1

 

 

 

Erhöhung der Haushaltsmittel für Schulwandern/Schullandheim der
Offenbacher Schulen
Ergänzungsantrag DIE LINKE. vom 03.03.2009, DS I (A) 406/1


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,

1. die praktizierten Sätze für die Zuschuss - bzw. Beihilfegewährung für
    Schulwandern/Schullandheim zu verdoppeln (s. Anlage),

2. die diesbezügliche Mittelzuweisung an die Schulen zu erhöhen.
    Außerdem sollen die Schulleiter vom Magistrat darüber informiert werden, jeden
    Antrag des Erziehungsberechtigten eines sozial benachteiligten Schulkindes, der
    keine Leistungen, Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe nach Sozialgesetzbuch SGB II
    oder SGB XII bezieht, zu bearbeiten und an das Schulamt der Stadt 
    weiterzuleiten, unabhängig, ob der diesbezüglicher Haushaltsansatz der Schule
    überschritten wird oder nicht. Die haushaltsmäßige Überwachung hat ggfs. zentral
    durch das Schulamt zu erfolgen.


Begründung:


Aufgrund der Ergänzung und neuerer Erkenntnisse wird die Begründung modifiziert:
Zur Unterstützung sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an Fahrten stehen bei den Schulen  im Jahr 2009 Haushaltsansätze zu Verfügung, die gesamt betrachtet nur zu etwa 60 % ausgeschöpft werden. Die Ist-Ausgaben liegen u. a. deswegen weit unter den Planansätzen, weil die Höhe der Zuschüsse in keinem Verhältnis zum Aufwand für die Schulen steht und daher manche Antragstellung unterbleibt. Außerdem sind die Beihilfebeiträge in den letzten 12 Jahren konstant geblieben, obwohl in diesem Zeitraum die Lebenshaltungskosten stark angestiegen sind. Daher ist eine Verdoppelung der Beiträge angebracht.

 

Eine weitere Schranke für die Beitragsgewährung besteht darin, dass den Schulen teilweise nur minimale Haushaltsmittel zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt werden. Das suggeriert fälschlicherweise dem Schulleiter, dass keine weiteren Mittel vorhanden sind und er daher die Anträge, die seinen Haushaltsansatz überschreiten würden, nicht weiter bearbeitet. Auch mögliche Antragsteller sehen wegen der geringen Ansatzhöhe keine Erfolgschance, insbesondere wenn sie wissen, dass schon Anträge gestellt worden sind, aufgrund derer sie annehmen müssen, dass die minimalen eingeplanten Mittel verbraucht sind.

 

Dies geschieht alles in Unkenntnis dessen, dass für Mehrausgaben durchaus Deckungsmittel aufgrund von evtl.  Minderausgaben bei anderen Schulen vorhanden sind.

 

Um all diese Hemmnisse abzubauen, sollten die Beihilfebeträge in den derzeitigen Richtlinien verdoppelt werden und die Schulleiter aufgefordert werden, die Anträge von Berechtigten unabhängig von den der Schule zugeteilten Haushaltsmitteln an das Schulamt weiterzuleiten. Dadurch wirkt das Schulamt wie eine Clearingstelle.

 

Es ist zu erwarten, dass bei kontengerechter Verbuchung – es werden lt. Angaben des Amtsleiters auf dieser Kostenart nicht nur Ausgaben für Schulwandern/Schullandheim verbucht – keine zusätzlichen Mittel benötigt werden. Sollte es sich dennoch abzeichnen, dass aufgrund der o. a. Beschlüsse im Laufe des Jahres über den Ansätzen liegende Mehrausgaben entstehen, sind diese im Rahmen eines Nachtragshaushalts einzuplanen.

 

Die benötigten Finanzmittel stehen als Einsparungen dadurch zu Verfügung, dass in dem gleichen Nachtragshaushalt der Ansatz „Zuschuss für Fraktionsassistenten/innen“ um bis zu 36.600,-- € wegen geringerer Zuschüsse an die Fraktion DIE LINKE. im Rahmen des Kassenwirksamkeitsprinzips neu festgesetzt werden muss.