Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 05.03.2009

Eing. Dat. 05.03.2009

 

Nr. 405/1

 

 

Hessisches Sonderinvestitionsprogramm „Schul- und Hochschulbau“,
Prioritätenliste der Maßnahmen und Umsetzungsstrategien
hier: Grundsatzbeschluss

Ergänzungsantrag CDU vom 05.03.2009, DS I (A) 405/1


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Vorlage I (A) 405 wird wie nachstehend ergänzt:

6.
Weiter wird der Magistrat beauftragt, Prioritätenlisten für die Bereiche „Straßensanierung“, „Sportstätten“ und „Kindertagesstätten“ in jeweils angemessenem Umfang als Teil des Sonderinvestitionsprogramms „Allgemeine Maßnahmen“ zu erarbeiten und die entsprechenden Förderanträge vorzubereiten, so dass sie fristgerecht eingereicht werden können.

6.1
Weiter wird der Magistrat beauftragt, die vorgenannten Prioritätenlisten der Stadtverordnetenversammlung bis spätestens zur Sitzung am 02.04.2009 zur Beschlussfassung vorzulegen.

6.2
Zur Finanzierung gilt Ziffer 5. analog. Entsprechende Haushaltsstellen sind zu benennen.


Begründung:

Am 30.08.2001 hat die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag der CDU-Fraktion den Magistrat beauftragt, „der Stadtverordnetenversammlung ein Straßenkataster zur Sanierung der Offenbacher Straßen vorzulegen. Zunächst werden in einer ersten Stufe die wichtigsten von der Stadt Offenbach zu unterhaltenden Haupt- und Durchgangsstraßen erfasst, dann stufenweise ergänzende Nebenstraßen, Gehwege und Radwege. Eine Kostenermittlung und Terminvorgabe ist ebenfalls vorzulegen.“

 

Der dazugehörige Bericht II (A) 55 wurde unter dem 09.04.2003 vorgelegt, der Sanierungsaufwand wurde in Höhe von ca. 8,4 Mio. Euro beziffert. Der Sanierungsaufwand hat sich zweifellos erhöht, die Umsetzung des Berichtes wurde offensichtlich nicht weiter verfolgt. Der derzeitige Zustand vieler Offenbacher Straßen stellt sicherlich keinen positiven Standortfaktor dar.

 

Zahlreiche Offenbacher Sportstätten bedürfen unstreitig der Überarbeitung und des Ausbaus. Die Maßnahmen beschränken sich nicht nur auf Großprojekte wie beispielsweise den Bieberer Berg oder das Sportzentrum Bürgel, auch viele kleinere Fußballplätze oder Leichtathletikbahnen harren einer zweifellos notwendigen Überarbeitung. Für deren Erhalt und Modernisierung kann schon mit relativ kleinen Summen viel getan werden. Dem Amateur- und Breitensport kann hier schon mit einfachen Mitteln sehr geholfen werden.

 

Bei der Verwendung der Sonderinvestitionsmittel für Kindertagesstätten sind deren Ausstattung und die Behebung baulicher Mängel in den Vordergrund zu stellen. Bei der Renovierung erscheint insbesondere die Anpassung auf aktuelle energetische Standards geboten, da damit auch die jährlichen Fixkosten für die Stadt verringert werden können. Auch hier ermöglicht das Sonderinvestitionsprogramm, notwendige Maßnahmen nicht auf den „St. Nimmerleinstag“ zu verschieben, sondern schon kurzfristig in Angriff zu nehmen.

 

Die vom Bund und dem Land Hessen im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms zur Verfügung gestellten Beträge bieten es geradezu an, in all den vorgenannten Bereichen neue und zwingend notwendige Projekte in Angriff zu nehmen.

 

Die vorgenannten Projektbeispiele stellen entsprechende Denkanstöße an den Magistrat dar, die unzweifelhaft Gegenstand der notwendigen Diskussion sind. Es ist der Antrag stellenden Fraktion sehr wohl bewusst, dass nicht alle zuvor aufgeführten Projekte mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln möglich sind und dass hier eine Auswahl getroffen werden muss.

 

Bei der Erstellung entsprechender Vorgaben durch den Magistrat ist Eile geboten. Eine schnelle Erledigung ist möglich, der Magistrat kann auf die bei ihm sicherlich umfangreich vorhandenen Unterlagen sofort zurückgreifen.