Anlage 2 zur Magistratsvorlage Nr.

 

Synopse Flohmarktordnung der Stadt Offenbach am Main

 

Alte Flohmarktordnung

 

Neue Flohmarktordnung

 

§ 1 Begriffsbestimmung

Federführendes Amt: Straßenverkehrsamt

 

Der Flohmarkt fand bis zum 31.12.08 nur auf dem Maindamm statt.

 

 

 

 

§ 1 Begriffsbestimmung

Federführendes Amt: Ordnungsamt

 

Für den Flohmarkt wird der Maindamm ab Carl-Ulrich-Brücke/Kaiserstraße bis zum Abgang hinter der Friedhofsstraße und ein Teilstück des Parkplatzes Mainvorgelände (ca. 1300 qm) zur Verfügung gestellt.

 

§ 2 Marktzeiten

Bei jeglichen Messen fand kein Flohmarkt statt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Abbau der Stände musste bis 14.30 Uhr abgeschlossen sein.

 

Der Flohmarkt findet, außer an gesetzlichen Feiertagen, jeden Samstag von 08.00 bis 14.00 Uhr statt.

 

 

§ 2 Marktzeiten

Bei Durchführung von besuchsstarken Messen (z.B. der Lederwarenmessen) fällt der Flohmarkt auf dem Maindamm und dem Parkplatz. Mainvorgelände aus; bei sonstigen Veranstaltungen/Messen kann der Marktbetrieb ebenfalls abgesagt bzw. die eingeschränkte Veranstaltung auf dem Maindamm durchgeführt werden.

 

Die Stände müssen bis 15.00 Uhr abgebaut sein.

 

 

Ausnahmen können in Absprache mit der Stadt Offenbach am Main festgelegt werden.[1]

§ 3 Standplätze

Es konnten Standplätze von 1-6 Metern gebucht werden.

 

 

 

 

War ein Standplatz bis 8:00 Uhr nicht belegt, so konnte dieser von der Marktaufsicht neu vergeben werden.

 

 

§ 3 Standplätze

Ein Standplatz auf dem Maindamm umfasst drei Frontmeter. Ein Standplatz auf dem Parkplatz Mainvorgelände umfasst 4x5 Meter. Weitere Meter auf dem Parkplatz können nach Bedarf und Verfügbarkeit gebucht werden.

 

Ist ein Standplatz bis 9:00 Uhr nicht belegt, so kann dieser von der Marktaufsicht neu vergeben werden.

 

 

§ 4 Warenangebot

 

 

 

Der Verkauf/Handel von Gegenständen, welche aufgrund gesetzlicher Bestimmungen untersagt/verboten sind (z.B. Lebensmittel), wird untersagt.

 

 

 

§ 4 Warenangebot

Der Verkauf von Neuwaren wird explizit untersagt.

 

Zusätzlich werden aufgeführt: Waffen und Gegenstände, die unter das Waffengesetz fallen, Tiere, nationalsozialistische und pornographische Artikel.

 

Die Einhaltung aller relevanten Vorschriften ist von der Firma Phönix zu gewährleisten.

 

§ 5 Gebühren

Für den ersten Meter waren auf dem Maindamm zwischen Kaiserstraße und Speyerstraße 12,- € zu zahlen, jeder weitere Meter kostete 6,- €

Von der Speyerstraße bis zur Friedhofsstraße mussten 6,- € pro Meter gezahlt werden.

 

Für Kinder bis 12 Jahren wurden 50 Stellplätze pro Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Für Jugendliche bis 16 Jahren wurden 10 Stellplätze pro Veranstaltung zur Verfügung gestellt.

Alle Waren der Kinder und Jugendständen mussten auf dem Boden angeboten werden.[2]

 

§ 5 Gebühren

Pro Stand (3 Meter) auf dem Maindamm (egal welche Örtlichkeit) werden 30,- € verlangt.

Auf dem Parkplatz Mainvorgelände sind 50,- € pro Stand (4x5 Meter inkl. Fahrzeug) zu entrichten, jeder weitere Meter kostet 5,- €.[3]

 

Für Kinder bis 12 Jahren werden 30 Stände zum Preis von je fünfzig Cent pro Veranstaltung zur Verfügung gestellt.

Für Jugendliche bis 16 Jahren werden 10 Standplätze zum Preis von je einem Euro pro Veranstaltung zur Verfügung gestellt.

Die Waren können auch auf Tischen angeboten werden.[4]

 

 



[1] Vom neuen Veranstalter ist geplant, dass bei Veranstaltung des Schaustellerverbandes (Volks- und Oktoberfest) auf dem Parkplatz Mainvorgelände der Flohmarkt an diesen Samstagen zeitgleich stattfindet, d.h. Flohmarktbeginn wäre gegen 14.00 Uhr bis zu Beginn der Dämmerung. Gespräche zwischen den beiden Parteien werden in Kürze erfolgen.

[2] Anzumerken ist, dass die damalige Freigrenze von insgesamt 60 Stellplätzen selbst in der Hauptsaison niemals erreicht wurde.

[3] Sowohl der Altvertrag, als auch der neue Vertragsentwurf sehen vor, dass der Veranstalter auch günstigere Konditionen gewähren kann. Zurzeit müssen für einen Stand (3 Meter) auf dem Maindamm 15,- € und für einen Standplatz (4x5 Meter) auf dem Parkplatz Mainvorgelände 25,- € entrichtet werden. Welche Winterpreise der alte Ausrichter verlangte, ist nicht bekannt.

[4] Laut Aussage des neuen Anbieters, werden die vereinnahmten Standgelder der Kinder- und Jugendstände einem kindgerechten Zweck gespendet.