33101

 

 

     

 

     

Amt für Umwelt, Energie und Mobilität

     

     

     

 

 II / Amt 60

Dr. Anna-Christine Sander
Stadthaus, Zimmer 1014

 

 

 

 

Telefon:

069/8065-3601

 

Telefax:

069/8065-2276

 

E-Mail:

umweltamt@offenbach.de

 

 

anna-christine.sander@offenbach.de

 

 

 

 

Az.

II/33-1/     

 

Offenbach am Main, 28.4.2009

 

Stellungnahme zur Umgestaltung des Wilhelmsplatzes

Vorliegende Unterlagen:

·         Erläuterungsbericht zur RPA-Vorprüfung, 1.4.2009. Kocks Consult GmbH, Frankfurt am Main

·         Lageplan Gestaltung 1:250, Büro Pöyry

·         Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung November 2008

·         Stellungnahme der EVO vom 23.4.2009 zum Thema Beleuchtung auf die Aussagen der ‚Fachlichen Anmerkungen zur Umgestaltung des Wilhelmsplatzes vom Amt für Umwelt, Energie und Mobilität

·         Vermerk zu den Auswahlkriterien der neu zu pflanzenden Baumart, Frau Pietzsch, Amt für Stadtplanung und Baumanagement 21.04.09

 

Zusammenfassung:                                                                                                                       

 Das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität erhebt gegen den vorliegenden Projektbeschluss zur Umgestaltung des Wilhelmplatzes DS I (A) 424 keine Einwände, sofern nachfolgend angeführte Auflagen berücksichtigt werden:

1             Der Zustand des vorhandenen Baumbestandes soll vor Beginn der Bauarbeiten gutachterlich beurteilt werden, und entsprechende Pflegemaßnahmen sind einzuplanen, um einen dauerhaft guten Zustand der Bäume sicher zu stellen.

2             Der Baumbestand ist während der Bauarbeiten durch die Einhaltung entsprechender Vorschriften zu schützen und eine ökologische Bauleitung ist sicher zu stellen (DIN 18920 sowie der Richtlinien für die Anlage von Straßen", Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4 RAS-LP 4).

3             Nach Abschluss der Bauarbeiten müssen die Baumscheiben mit einem mechanischen Schutz, insbesondere während des Marktbetriebes, geschützt werden. Entsprechende Kontrolle wird gefordert.

4             Vor der endgültigen Entscheidung ist ein Beleuchtungskonzept vorzulegen, welches den ökologischen Anforderungen der Bepflanzung entspricht und Angaben über Energieeffizienz der gewählten Leuchtmittel und Leuchttechnik, Dauer der Beleuchtung und Beleuchtungszweck darlegt. Dabei sind - auch aus Gründen des Klimaschutzes - zukünftige Anforderungen der Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie der EU (EbP-RL/ Ökodesign-RL genannt) zu berücksichtigen

5             Sofern Beleuchtung in die Baumkronen strahlt, muss die Steuerung so eingestellt werden, dass eine Nachtruhe im Biosystem der Bäume gewährleistet ist.

6             Die Verkehrsplanung muss die Verminderung der Emission von Luftschadstoffen zum Ziel haben.

Untere Naturschutzbehörde/Artenschutz

Bäume im Bestand:

Der Baumbestand am Wilhelmsplatz ist bereits jetzt großen Umweltbelastungen ausgesetzt, die durch die Bauarbeiten noch verstärkt werden. Die Bäume bedürfen an diesem besonderen Standort intensiver Pflege, da sie an Nährstoff-, Wasser- und Luftmangel leiden.

 

Damit bei den anstehenden Bauarbeiten die Bäume möglichst wenig geschädigt werden und kein weiterer Verlust entsteht, müssen die Bäume während der Baumaßnahme gemäß der DIN 18920 sowie der "Richtlinien für die Anlage von Straßen", Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4 (RAS-LP 4) geschützt werden. Vor Beginn der Baumaßnahmen benötigen wir eine Bauablaufplanung mit den konkreten Schutzmaßnahmen. Es ist darauf zu achten, dass unter dem Traufbereich der Bäume jegliche Bodenverdichtung z.B. durch Ablagerung von Materialien, Gegenstände oder Befahren vermieden wird. Damit Missstände frühzeitig erkannt und verhindert werden, muss eine ökologische Bauleitung gewährleistet sein.

Vor dem Beginn der Baumaßnahme soll eine gutachterliche Einschätzung des Zustandes der Kastanien vor Baubeginn erfolgen, um entsprechende Pflegemaßnahmen einzuplanen.

Darüber hinaus ist eine, der Vitalität der Bäume dienende Bewässerung, unbedingt durchzuführen. Nach Abschluss der Bauarbeiten muss eine ausreichende Bewässerung und Belüftung der Bäume sichergestellt werden sowie ein Schutz der oberflächennahen Wurzeln.

Neupflanzung von Bäumen:

Die ausgewählte Baumart ‚Blumenesche’ zeigt sich auf Grund ihrer ökologischer Ansprüche auch geeignet für diesen städtischen Standort. Die gute Eignung als Straßen- und Parkbaum ist vielfach dokumentiert, als Parkplatzbaum scheint er bedingt geeignet, da der Wurzelbereich empfindlich gegenüber großflächiger Versiegelung ist.

Wenn einer einheimischen Baumart der Vorzug gegeben werden soll, kann der Spitzahorn gepflanzt werden.

Beleuchtung:

Die Beleuchtung der Bäume muss zwischen 23 und 5 Uhr ausgeschaltet, bzw. die Beleuchtungsstärke muss gedrosselt werden. Durch eine Dauerbeleuchtung der Bäume wird der physiologische Stoffwechsel der Bäume gestört und dies kann zu einer verkürzten Lebenszeit führen. Das geplante Spiegelwerfersystem auf dem Marktgelände ist so einzustellen, dass möglichst wenig Streustrahlung entsteht, die die Bäume erreicht und Insekten anzieht.

Immissionsschutz/Klimaschutz und Energie

Immissionen:
Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind als Mittel zur Luftreinhaltung und Lärmminderung  gemäß dem Luftreinhalte- /Lärmminderungskonzept zu einer Reduzierung der Luftschadstoffe einzusetzen. Eine Beteiligung des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität  an dem Verfahren zur Verkehrplanung am Wilhelmsplatz wird vorausgesetzt. Sobald alternative Varianten zur Verfügung stehen, sind diese im Einzelnen spezifisch zu beurteilen. Seitens der Verkehrsplanung sind entsprechende Ausführung zu machen. Zu diesem Thema ist daher zurzeit keine abschließende Stellungnahme möglich.

 

Klimaschutz und Energie:

Ein abschließendes Beleuchtungskonzept liegt derzeit nicht vor, zumal in den vorliegenden Unterlagen 2 Leuchttypen beschrieben werden, der Gestaltungsplan des Büros Pöyry aber von 3 Leuchttypen ausgeht. Das Umweltbundesamt erstellt gerade eine Sammlung energieeffiziente Techniken in der Stadtbeleuchtung, die nach der Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (EbP-RL) zu beachtende Kriterien aufzeigt.

In einem abschließenden Beleuchtungskonzept muss sich die Auswahl der Leuchtmittel nach diesen Angaben richten. Insbesondere sind Angaben zur Energieeffizienz der Leuchtmittel im Vergleich zu LED, Natriumdampf-Niederdruck- und Natrium-Hochdrucklampen wichtig, eine bedarfsgerechte Beleuchtungsteuerung ist einzuplanen sowie elektronische Vorschaltgeräte zur Optimierung der Straßenbeleuchtung.


Im Hinblick auf die zunehmende Klimaerwärmung, die den Wärmeinseleffekt des Stadtklimas weiter verstärkt, kann ein Kühlungseffekt in den Abschnitten A und B nur durch zusätzliche Begrünung erfolgen. Bekanntermaßen besitzen Baumbestände  aufgrund des Schattenwurfs und der Evapotranspiration eine ausgleichende Wirkung auf den städtischen Wärmeinseleffekt und bewirken somit eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Sommer für die Bürger und Bürgerinnen.  

Altlasten, Gewässerschutz und Lagerung Wasser gefährdender Stoffe

Boden:

Es bestehen keine Bedenken.

Gewässerschutz / Lagerung wassergefährdender Stoffe:

Es bestehen keine Bedenken.

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Heike Hollerbach