Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 7. Mai 2009

 

 

16.      Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 632 (Hospiz am Lichtenplattenweg) Billigung des Planentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 132/09 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 22.04.2009,
DS I (A) 426
Az: 000-0002-01/1363#1745/2009


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 632 (Anlagen 1, 2 und 4) für das Gebiet zwischen Lichtenplattenweg, Julius-Leber-Straße, der nördlichen Grenze des Grundstücks Julius-Leber-Str. 4 und dem Industriebahnweg sowie die dazugehörige Begründung (Anlage 3), jeweils in der Fassung vom 15.04.2009, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.


Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.05.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung