Stadtvertrag

 

 

 

Zwischen

der Stadt Offenbach, vertreten durch den Magistrat,

und

 

der Jüdischen Gemeinde Offenbach, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Kaiserstr. 109, 63065 Offenbach, vertreten durch die satzungsmäßigen Vorstandsmitglieder,

 

 

 

wird folgender Vertrag geschlossen.

 

 

Präambel


Im Wissen und in Anerkennung um die große Bedeutung jüdischen Lebens und jüdischer Kultur in Offenbach in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft und im Bewusstsein des historisch bedingten besonderen Verhältnisses treffen die Stadt Offenbach und die Jüdische Gemeinde Offenbach den nachfolgenden Vertrag. Ziel des Vertrages ist es, die Jüdische Gemeinde Offenbach und ihre religiösen, kulturellen und sozialen Einrichtungen mit ihrer wichtigen Arbeit dauerhaft zu sichern und das gemeinsame deutsch-jüdische Kulturerbe als unverzichtbaren Bestandteil des öffentlichen Lebens in Offenbach am Main zu pflegen und auszubauen.

 

 

Artikel 1 :

Aufgrund des historisch bedingten besonderen Verhältnisses zu ihren jüdischen Bürgerinnen und Bürgern und zur Erhaltung und Pflege des gemeinsamen deutsch­jüdischen Kulturerbes beteiligt sich die Stadt Offenbach zur dauerhaften finanziellen Absicherung an den satzungsmäßigen Ausgaben der Jüdischen Gemeinde Offenbach für deren religiöse und kulturellen Bedürfnisse und für deren Verwaltung mit

 

jährlich 80.000,00 Euro,

beginnend mit dem Haushaltsjahr 2009.

 


Mit diesem Betrag unterstützt die Stadt Offenbach die Jüdische Gemeinde bei:

-  Angeboten bei der Jugendarbeit,

-  Angeboten für die Seniorenarbeit,

-  Integration nach Offenbach ziehender Juden, insbesondere aus Osteuropa und Russland,

-  Soziale Betreuung der hier lebenden Juden,

-  Gewährleistung eines sicheren Gottesdienstes.

 

 

Artikel 2:

Die städtischen Leistungen werden mit je einem Viertel des Jahresbetrages jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November gezahlt.

Die Zahlung tritt an die Stelle der bisher an die Jüdische Gemeinde Offenbach erbrach-ten freiwilligen Leistungen der Stadt Offenbach.

Durch den Zuschuss dürfen keine Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben (Gewinne) entstehen. Es sind die haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.

Für die Verwendung der Mittel gemäß den in § 1 erwähnten Zwecken gelten die Zuwendungsrichtlinien der Stadt Offenbach (Nr. 87/99 aus dem Jahre 1999, siehe Anlage) in der jeweils gültigen Fassung.

Die nicht in einem Haushaltsjahr verbrauchten Zuwendungen können nur auf begründeten schriftlichen Antrag auf das Folgejahr übertragen werden, ohne dass dies Auswirkungen auf die Förderung des folgenden Jahres haben muss. Der Verwendungsnachweis wird bis zum 31.05. des Folgejahres vorgelegt. Zweckwidrig verwendete Mittel sind rückzuerstatten.

Artikel 3:

Die Jüdische Gemeinde Offenbach schöpft alle ihr zustehenden Einnahmemög-lichkeiten wie Mitgliederbeiträge, Budgetzuschüsse des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden in Hessen, Sonderzuwendungen und Spenden aus. Erhöhen sich diese Einnahmen, ist dies bei der Bemessung der städtischen Zuschüsse zu berücksichtigen.

Artikel 4:

Der Magistrat der Stadt Offenbach und die satzungsmäßigen Vorstandsmitglieder der Jüdischen Gemeinde Offenbach werden zur Pflege ihrer Beziehungen auf Wunsch einer Seite, mindestens aber in jährlichem Abstand, ein Konsultationsgespräch über den Vollzug des Stadtvertrages und aufgetretene Fragen und Probleme, die die beiderseitigen Interessen berühren, führen.

 

Artikel 5:

Die Vertragsschließenden werden etwa in Zukunft auftretende Meinungsverschieden-heiten über die Auslegung einer Bestimmung dieses Vertrages auf freundschaftliche Weise zu beseitigen suchen.

 

Sollte ein Teil dieser Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem aus dieser Vereinbarung erkennbaren Willen der Parteien möglichst nahe kommt.

 

 

Artikel 6:

Der Vertrag tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2009 in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von jeder Partei unter Einhaltung einer 6 - monatigen Kündi-gungsfrist zum Jahresende gekündigt werden; frühestens jedoch im Jahr 2013.

Die Mittelgewährung steht unter dem Vorbehalt, dass die Mittel eines Jahres jeweils von der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellt und vom Regierungsprä-sidium Darmstadt genehmigt werden.

Vor Ablauf von 5 Jahren, d.h. im Jahr 2013, sind die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses ab 2014 im Rahmen der nach Artikel 4 vorgesehenen Gespräche erneut beiderseitig zu prüfen, das Recht zur fristgerechten Kündigung gemäß vorstehendem Absatz bleibt unberührt.

 

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Dieser Vertrag ist in zweifachem Original zu Händen der Vertragspartner unterzeichnet worden.

Offenbach am Main, den ______________________

 

 

für die Stadt Offenbach:

für die Jüdische Gemeinde Offenbach:

 

 

 

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Horst Schneider, Oberbürgermeister

Prof. Alfred Jacoby, Vorsitzender

 

 

 

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Birgit Simon, Bürgermeisterin

Mark Dainow, Stellv. Vorsitzender