Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.06.2009

Eing. Dat. 25.06.2009

 

Nr. 441/1

 

 

 

 

 

Klima- und Umweltschutzpreis der Stadt Offenbach
Änderungsantrag CDU vom 25.06.2009, DS I (A) 441/1


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

1. Die Stadt Offenbach vergibt ab 2010 jährlich einen „Klima- und Umweltschutzpreis
    der Stadt Offenbach“. Die Auszeichnung wird für existierende vorbildliche
    Beispiele vergeben.

2. Der Magistrat wird beauftragt, eine Satzung zur Vergabe des Preises zu erarbeiten
    und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

3. Die Vergabe des Preises ist nicht mit finanziellen Zuwendungen der Stadt
    Offenbach verbunden. Der Magistrat wird beauftragt mit privaten Sponsoren über
    finanzielle Zuwendungen zu verhandeln.


Begründung:

 

Der Ursprungsantrag vom 16.06.2009 ist interessant, er greift ein wichtiges Thema auf.

Ihm mangelt es jedoch an verbindlichen Vorgaben

Er bezieht sich auf den Magistratsbericht vom 23.07.2008 – II (A) 66, und nicht wie unzutreffend vermerkt, auf II (A) 201.

II (A) 66 beschrieb das Szenario eines „Umweltschutzpreises für Offenbacher Schulen“ und nicht eine mehr oder weniger pauschal gehaltene Vergabe.

 

Der Ursprungsantrag geht leider auch davon aus, dass förderungswürdige ehrenamtliche Tätigkeit seitens der Stadt sofort finanziell unterstützt werden muss.

 

Dies widerspricht dem Gedanken ehrenamtlicher Tätigkeit.

So wird seitens der Stadt Offenbach, nämlich durch den Denkmalbeirat, der Denkmalschutzpreis vergeben.

Dieser ist nicht mit finanziellen Vergütungen, sondern mit persönlicher Anerkennung und Ehrung verbunden.

Hier haben sich private Sponsoren bereit erklärt, finanzielle Zuschüsse zu leisten, was auch beim Wiederaufleben des „Umweltschutzpreises“ möglich sein müsste.

 

Analog zur Beschlussfassung zur Verleihung des Preises für die Gleichberechtigung von Frauen (I (A) 348 pp.) sollte zunächst eine Satzung zur Verleihung des Umweltschutzpreises erarbeitet werden, welche die Kriterien nachvollziehbar vorgibt und auch eine unabhängige Jury beschreibt.

 

Ziffer 2. des Ursprungsantrages erscheint der Antrag stellenden Fraktion schon deshalb nicht beschlussfähig, da in diesem Begehren keinerlei konkrete Eckpunkte aufgezeigt werden.