Konzept  zur Einrichtung eines Pflegestützpunktes

nach § 92c SGB XI für die Stadt Offenbach

 

 

 

Vorbemerkung

 

Der Pflegestützpunkt für die Stadt Offenbach wird auf der Grundlage eines (zu erarbeitenden) Vertrages zwischen den zuständigen Pflege- und Krankenkassen und der Stadt Offenbach eingerichtet. Grundlage dieses Vertrages ist diese vorgelegte Konzeption sowie der Rahmenvertrag für die Arbeit und die Finanzierung der Pflegestützpunkte im Lande Hessen in der Fassung vom 15.04.2009.

           

 

 

 

1.    Ziele

 

Der Pflegestützpunkt  ist Informations- und Beratungsstelle für Rat suchende Menschen in allen Fragen rund um das Thema der pflegerischen Versorgung sowie der sozialen, gesundheitlichen und sonstigen medizinischen Betreuungsangebote.

Ziel ist es, alle Dienste, die die Aufrechterhaltung des Lebens im eigenen Haushalt beziehungsweise eine selbstständige Lebensführung unterstützen, für die Betroffenen übersichtlich zu bündeln bzw. zu vermitteln und Doppelstrukturen zu vermeiden. Der Pflegestützpunkt dient somit der kooperativen Gewährleistung von adäquaten, dem individuellen Bedarf von Betroffenen angepassten, pflegerischen und sozialen Unterstützungsleistungen.

Betroffene, Angehörige und alle am Prozess beteiligten Personen werden träger- und anbieterübergreifend wettbewerbsneutral beraten und betreut.

Der Pflegestützpunkt engagiert sich für eine enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Diensten der pflegerischen, medizinischen und rehabilitativen Versorgung sowie denen des bürgerschaftlichen Engagements und der Selbsthilfe. Er wird sich an Vernetzungs- und Koordinationsprozessen beteiligen oder diese einleiten. Bei erkennbaren pflegerischen  oder anderweitigen Versorgungslücken oder -defiziten soll er die Planung  unterstützen.

 


 

2.    Aufgaben

 

Information, Auskunft, Beratung

Für Bürger und Bürgerinnen, die sich an den Pflegestützpunkt wenden, werden vor allem Informationen und Auskünfte zu folgenden Themen erteilt; sofern gewünscht und erforderlich kann sich eine ausführliche Beratung mit Hilfeplanerstellung anschließen:

 

  • Information und Beratung rund um das Thema Pflege
  • Beratung und Unterstützung bei Antragsverfahren
  • Beratung und Unterstützung bei der Suche und Auswahl geeigneter Unterstützungsangebote und pflegerischer  Versorgungsdienste
  • Unterstützung beim Zugang zu pflegerischen und pflegeergänzenden Diensten sowie anderen Versorgungsangeboten
  • Planung und Organisation der individuellen Versorgung
  • Beitrag zur Sicherung der fortlaufenden Versorgung, beispielsweise durch Anpassung der Betreuung an Veränderungen im Pflegeverlauf
  • Begleitung bei Pflegebedürftigkeit und Krankheit, indem für eine bedarfs- und bedürfnisgerechte Versorgung während des Pflegeverlaufs gesorgt wird
  • Unterstützung individueller Pflegearrangements
  • Beratung zur Wohnraumanpassung
  • Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen
  •  Information über die Möglichkeiten der Finanzierung der Pflegeleistungen
  • Vermittlung bzw. Benennung von Leistungsträgern bzw. Ansprechpartnern

 

Dies geschieht über die vorhandenen Kommunikationsmedien telefonisch bzw. elektronisch, durch persönliche Vorsprache im Pflegestützpunkt und auch Beratung in der häuslichen Umgebung.

 

Erhebung, Vernetzung, Förderung der Koordination

Im Austausch und in Abstimmung mit den bereits bestehenden Strukturen werden von den Mitarbeitern des Pflegestützpunktes alle sozialen, gesundheitlichen und pflegerischen Versorgungs-, Betreuungs- und Beratungsangebote einschließlich der relevanten Aktivitäten der Selbsthilfe und des bürgerschaftlichen Engagements im Einzugsbereich erhoben. Entsprechende Informationsunterlagen werden entwickelt und zur Verfügung gestellt.

 

Der Pflegestützpunkt beteiligt sich bei Bedarf an der Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs-, Betreuungs- und Beratungsangebote, initiiert und fördert diese.

 

Der Pflegestützpunkt leistet einen Beitrag zur Abstimmung und Koordinierung der für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote.


 

Hierzu gehört vor allem die Einbeziehung und Zusammenarbeit mit

 

·      der kommunalen Fachstelle für ältere Menschen in Offenbach;  

·      den zugelassenen und tätigen Pflegeeinrichtungen vor Ort;

·      den Kliniken und Rehaeinrichtungen, vor allem deren Sozialdiensten

·      den Selbsthilfegruppen in der Stadt Offenbach;

·      dem Seniorenbeirat;

·      den interessierten kirchlichen sowie sonstigen religiösen und gesellschaftlichen Trägern und Organisationen;

·      den Sozialleistungsträgern;

·      dem Freiwilligenzentrum Offenbach sowie der Wohnraumberatung und den niedrigschwelligen Angeboten gemäß 45c SGB XI.

 

Entstehende Doppelstrukturen zwischen dem Pflegestützpunkt und insbesondere der kommunalen Fachstelle für ältere Bürger in Offenbach und der bei den Pflegekassen angesiedelten Pflegeberatung dürfen für die Anfragenden nicht zu Verwirrung führen.

Ein enger Austausch und eine enge Abstimmung der jeweiligen Aufgaben zwischen den beteiligten Stellen und Institutionen ist erforderlich. Eine Abgrenzung der Aufgaben ist konzeptionell zu entwickeln.

 

Der Pflegestützpunkt sucht die Zusammenarbeit mit dem Selbsthilfebüro in Offenbach und bindet in seine Arbeit Selbsthilfegruppen ein; er begleitet und fördert das Engagement von Angehörigen und Freiwilligen.

Kirchen, gesellschaftliche Träger und Organisationen sollen ihre Angebote und Unterstützungsleistungen für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Pflegestützpunkt bekannt machen.

 

 

3.    Standort

 

Der Pflegestützpunkt wird in den Räumlichkeiten des Stadthauses der Stadtverwaltung Offenbach, Berliner Straße 60, 63065 Offenbach, angesiedelt.

Die Räumlichkeiten sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen und verfügen über einen behindertengerechten Zugang.

 

 

4.  Erreichbarkeit

 

Persönliche Vorsprachen bzw. Hausbesuche erfolgen grundsätzlich mit individueller, in der Regel telefonischer, Terminvereinbarung.

Offene Sprechstunden werden Montag von 10 – 12 Uhr sowie Mittwoch von 15 – 17 Uhr angeboten.

Die Erreichbarkeit ist, sofern kein Mitarbeiter persönlich im Pflegestützpunkt anwesend ist, durch einen Anrufbeantworter gesichert. 

 


 

5.    Personal

 

Die Personalgrundausstattung, paritätisch besetzt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kassen und der Stadt Offenbach, beträgt 2 Vollzeitstellen.

Die Stadt Offenbach plant die Schaffung einer Vollzeitstelle für den Pflegestützpunkt. Voraussetzung für die Tätigkeit im Pflegestützpunkt ist ein Abschluss Soziale Arbeit oder allgemeine Pflege an der Fachhochschule bzw. einer gleichwertigen Ausbildung. Die Pflegekassen setzen für die persönliche Beratung und Betreuung durch Pflegeberater und Pflegeberaterinnen entsprechend qualifiziertes Personal ein, insbesondere Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiter mit der jeweils erforderlichen Zusatzqualifikation (§ 7a, SGB XI).

Die Tätigkeit der Mitarbeiter im Pflegestützpunkt erfolgt durch Zuweisung des jeweiligen Arbeitgebers. Die Dienst- und Fachaufsicht für die Beschäftigten verbleibt beim jeweiligen Anstellungsträger.

 

6.   Zusammenarbeit der Träger

 

Die Träger des Pflegestützpunktes arbeiten in der Umsetzung der Konzeption eng und partnerschaftlich zusammen.

Hierzu ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den im Pflegestützpunkt Tätigen zu entwickeln ebenso wie ein regelmäßiger Austausch zwischen Trägervertretern gemeinsam mit den im Pflegestützpunkt Beschäftigten. 

 

 

7.    Finanzierung

 

Eine Anschubfinanzierung aus dem Ausgleichsfonds der Pflegekassen bis zu einer Höhe von 45.000,- steht für die Anmietung von Räumlichkeiten sowie deren Erstausstattung inklusive der notwendigen technischen Grundausstattung und Öffentlichkeitsarbeit – gemäß Vereinbarung  GKV-Spitzenverband und Bundesversicherungs-amt vom 01.17.2008 – zur Verfügung. Die laufenden Sachkosten des Pflegestützpunktes sind von den beteiligten Trägern – den Kranken- und Pflegekassen sowie der Stadt Offenbach – anteilig zu übernehmen.  Die Personalkosten trägt jeder Träger für das von ihm zugewiesene Personal.

 

 

8.    Öffentlichkeitsarbeit

 

Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist es, den Pflegestützpunkt und dessen Angebot für Betroffene, deren Angehörige bzw. deren soziales Umfeld als Informations- und Beratungsstelle  bekannt zu machen.

Um dies zu erreichen, erscheint sowohl eine allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, z. B. über Printmedien, Internet und Broschüren wie auch eine zielgruppenorientierte Arbeit, z. B. durch die Teilnahme an Veranstaltungen sinnvoll. 

 

Ebenso notwendig ist es, den Bekanntheitsgrad des Pflegestützpunktes bei Multiplikatoren wie Ärzten, Apotheken, Kirchengemeinden, Vereinen, Polizei etc. zu entwickeln.

 

Die Mitarbeit und Präsenz in Gremien wie z. B. dem Qualitätszirkel Gesundheit, einzelnen Projekten, z. B. Ehrenamtsprojekt der Diakoniekirche und in politischen Gremien wie der Sozialkommission dienen nicht zuletzt der Verankerung des Pflegestützpunktes im Bewusstsein der Öffentlichkeit.

Die Einrichtung eines Internetauftrittes, die Erstellung von Informationsmaterial unter dem einheitlichen Logo des Pflegestützpunktes wird als Mittel genutzt.

 

 

9.    Schlussbemerkung

 

Die am Pflegestützpunkt beteiligten Partner – Kranken- und Pflegekassen sowie die Gebietskörperschaften – verfügen über keine gemeinsamen Erfahrungen in der unmittelbaren Zusammenarbeit. Es handelt sich daher um eine Einrichtung, deren Möglichkeiten und Notwendigkeiten sich im Entwicklungsprozess befinden und die nach der vom Rahmenvertrag vorgesehenen Evaluationszeit von 3 Jahren zu einer Konzeptanpassung führen kann.

Der Prozess der Erarbeitung des Rahmenvertrages zeigte allen Beteiligten die gegenseitigen Informationsdefizite auf.

In der praktischen Umsetzung der Errichtung der Pflegestützpunkte auf örtlicher Ebene wird sich diese Problematik noch deutlicher zeigen.

 

Das Erreichen der formulierten Ziele und die nachhaltige Umsetzung der Aufgaben erfordern von allen Beteiligten einen hohen Willen sowie ein überdurchschnittliches Engagement sowohl der unmittelbar Beteiligten vor Ort aber vor allem der Träger der Pflegestützpunkte.

 

 

Offenbach, 23.06.2009

50/Neidel