Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 3. September 2009

 

 

7.         Beitritt zum landesweiten Rahmenvertrag für die Arbeit und Finanzierung der Pflegestützpunkte im Lande Hessen und Einrichtung eines Pflegestützpunktes
in der Stadt Offenbach a. M.

Antrag Magistratsvorlage Nr. 239/09 (Dez. II, Amt 50) vom 01.07.2009,
DS I (A) 460
Az: 000-0002-01/1408#1800/2009


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Die Stadt Offenbach a. M. tritt dem Rahmenvertrag für die Arbeit und
    Finanzierung der Pflegestützpunkte im Lande Hessen bei.

2. Die Stadt Offenbach a. M. beteiligt sich an der Errichtung eines
    Pflegestützpunktes auf der Grundlage des o.g. Rahmenvertrages sowie unter
    Berücksichtigung der seitens des Magistrates ausgearbeiteten Konzeption
    zur Einrichtung eines Pflegestützpunktes nach § 92c SGB XI.

3. Die Personalausstattung der Pflegestützpunkte erfolgt je hälftig von der
    Kommune und den Pflegekassen; der entsprechende kommunale Anteil an
    der personellen Ausstattung des Pflegestützpunktes wird durch die
    Schaffung einer Vollzeitstelle (TVÖD 9 oder 10) sichergestellt.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 04.09.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung