Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 3. September 2009
24. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 630 - Helene-Mayer-Straße / Pflegeheim und Altenwohnungen -
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag
3. Beschluss über den Plan als Satzung
4. Begründung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 328/09 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 19.08.2009,
DS I (A) 478
Az: 000-0002-01/1434#1826/2009
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
1.1 Der Hinweis des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität zur Aufhebung
des Heilquellenschutzgebietes wird, wie auf Seite 9 der Anlage 2
dargestellt, berücksichtigt.
1.2 Die Anregungen der AG Flughafen werden, wie auf den Seiten 9-10 der
Anlage 2 dargestellt, teilweise berücksichtigt.
1.3 Die Stellungnahme des ESO bezüglich der Untersagung einer Bepflanzung
der Kanaltrasse bleibt nach Rücksprache mit dem ESO, wie auf Seite 13
der Anlage 2 dargestellt, unberücksichtigt. Die Hinweise zum
Kanalanschluss werden bei der Realisierung des Bebauungsplanes
beachtet.
1.4 Die Hinweise der DB Services Immobilien GmbH, der Deutschen Telekom
Netzproduktion GmbH, der Feuerwehr, des Stadtgesundheitsamtes und des
Polizeipräsidiums Südosthessen werden bei der Realisierung des
Bebauungsplanes beachtet.
1.5 Die Empfehlung des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Immissions-
schutz bleibt aus den auf den Seiten 15-17 der Anlage 2 dargelegten
Gründen unberücksichtigt. Der Anregung zur Änderung der Nutzungsart
wird nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium, wie auf den Seiten
17-18 der Anlage 2 dargestellt, nicht gefolgt. Der Hinweis zur Aufhebung
des Heilquellenschutzgebietes wird, wie auf Seite 14 der Anlage 2
dargestellt, berücksichtigt. Der Hinweis zum Kanalanschluss wird bei der
Realisierung des Bebauungsplanes beachtet.
1.6 Die Anregung des Planungsverbandes zum Straßenverkehrslärm bleibt aus
den auf den Seiten 18-19 der Anlage 2 dargestellten Gründen unberück-
sichtigt. Die Hinweise zum Bach vom Buchrainweiher und zum Grünring
werden bei der Realisierung des Bebauungsplanes beachtet.
2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag
Dem Vertrag zwischen der Stadt Offenbach a.M. und der Immoprojekt-
Entwicklungs GmbH (mit Sitz: Dreieich) über die Vorbereitung und
Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 630 (Anlage 3)
wird zugestimmt.
3. Beschluss über den Plan als Satzung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 630 für das Gebiet zwischen
Bahnlinie, Wolfsweg, Stadtgrenze, Leibnizgymnasium und der nördlichen
Grenze des Grundstücks Isenburgring 1 (Anlagen 4 und 5, jeweils in der
Fassung vom 10.08.2009) wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§
5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.
4. Begründung
Die Begründung (Anlage 6) wird dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
beigefügt.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 04.09.2009
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung