Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 1. Oktober 2009

 

 

20.      Videoüberwachung des Europaplatzes im Stadtteil Lauterborn
Antrag Magistratsvorlage Nr. 374/09 (Dez. IV, Amt 32) vom 16.09.2009,
DS I (A) 495
Az: 000-0002-01/1454#1848/2009


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Eine Videoüberwachung des Europaplatzes (Einkaufs- / Fußgängerzone
    zwischen Richard-Wagner-Straße und Hugo-Wolf-Straße) wird nach § 14
    Abs. 4 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und
    Ordnung (HSOG) eingerichtet.

2. Die Herstellung der Anlage wird von der Energieversorgung Offenbach
    AG im Wege des Contracting durchgeführt.
  
3. Die jährlichen Betriebskosten für Bereitstellung, Wartung, Instandsetzung
    und Datenübertragung zur Stadtverwaltung in Höhe von EUR 7.365,--
    zuzügl. MwSt. stehen  für das Haushaltsjahr 2009 bei dem Untersach-
    konto 11000.67610 "Betriebskosten Videoüberwachung (02.02.01)",
    Sachkonto 61660000, Produkt 02.02.01 bereit. Für das Haushaltsjahr
    2010 sind entsprechende Mittel bereits angemeldet, für die Folgejahre
    werden sie angemeldet.

4. Die Videoüberwachung des Europaplatzes wird ausdrücklich nur für einen
    befristeten Zeitraum beschlossen. Die Wirksamkeit und Notwendigkeit
    aller von der Stadt Offenbach am Main nach § 14 Abs. 4 HSOG
    betriebenen Videoanlagen ist in jährlichen Rhythmus zu überprüfen. Das
    Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.10.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung