Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 1. Oktober 2009
20. Videoüberwachung des Europaplatzes im Stadtteil Lauterborn
Antrag Magistratsvorlage Nr. 374/09 (Dez. IV, Amt 32) vom 16.09.2009,
DS I (A) 495
Az: 000-0002-01/1454#1848/2009
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Eine Videoüberwachung des Europaplatzes (Einkaufs- / Fußgängerzone
zwischen Richard-Wagner-Straße und Hugo-Wolf-Straße) wird nach § 14
Abs. 4 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und
Ordnung (HSOG) eingerichtet.
2. Die Herstellung der Anlage wird von der Energieversorgung Offenbach
AG im Wege des Contracting durchgeführt.
3. Die jährlichen Betriebskosten für Bereitstellung, Wartung, Instandsetzung
und Datenübertragung zur Stadtverwaltung in Höhe von EUR 7.365,--
zuzügl. MwSt. stehen für das Haushaltsjahr 2009 bei dem Untersach-
konto 11000.67610 "Betriebskosten Videoüberwachung (02.02.01)",
Sachkonto 61660000, Produkt 02.02.01 bereit. Für das Haushaltsjahr
2010 sind entsprechende Mittel bereits angemeldet, für die Folgejahre
werden sie angemeldet.
4. Die Videoüberwachung des Europaplatzes wird ausdrücklich nur für einen
befristeten Zeitraum beschlossen. Die Wirksamkeit und Notwendigkeit
aller von der Stadt Offenbach am Main nach § 14 Abs. 4 HSOG
betriebenen Videoanlagen ist in jährlichen Rhythmus zu überprüfen. Das
Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.10.2009
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung