Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.09.2009

Eing. Dat. 23.09.2009

 

Nr. 496/1

 

 

 

 

Ausbildung in Teilzeit
Ergänzungsantrag CDU vom 23.09.2009, DS I (A) 496/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ursprungsantrag wird wie folgt ergänzt:

Die Kreishandwerkerschaft Stadt und Kreis Offenbach wird ebenfalls in die Kooperation zur Entwicklung eines Programms zur Erhöhung des Angebots an Teilzeitausbildungsstellen in Offenbach einbezogen.

Bei der Programmentwicklung soll auch die Ansprache von jungen Menschen berücksichtigt werden, die aufgrund der Pflege von Familienangehörigen Bedarf an einer Teilzeitausbildung haben.

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob für die Etablierung und Finanzierung von Beratungsmöglichkeiten zur Teilzeitausbildung, die Programment­wicklung und Öffentlichkeitsarbeit Fördermittel, z.B. im Rahmen der Förderpro­gramme des Bundesinstituts für Berufliche Bildung, akquiriert werden können.


Begründung:

Die zweite große Wirtschaftsorganisation neben der IHK ist die Kreishandwerker­schaft für Stadt und Kreis Offenbach. Im Ursprungsantrag ist lediglich eine Kooperation zwischen Magistrat und IHK erwähnt. Eine solche Zusammenarbeit greift zu kurz, wenn die Kreishandwerkerschaft hieran nicht beteiligt würde.

 

Durch das Berufsbildungsgesetz wird die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung bei Elternschaft und Pflege von Angehörigen eröffnet. Beide Lebenssituationen sind explizit im Berufsbildungsgesetz aufgeführt.

 

Bei der Programmentwicklung zur Förderung von Teilzeitausbildung sollen daher auch in Offenbach Menschen berücksichtigt werden, die aufgrund der Pflege von Angehörigen die Vorraussetzungen für eine Teilzeitausbildung erfüllen.

 

Die Entwicklung eines Programms zur Teilzeitausbildung mit der einhergehenden notwendigen Öffentlichkeitsarbeit wird erhebliche Kosten verursachen. Ebenso werden für die Beratung von Unternehmen die Teilzeitausbildung anbieten Kosten entstehen. Der Magistrat wird daher aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob zur Refinanzierung des Programms Fördermittel des Landes, des Bundes oder der EU in Anspruch genommen werden können.