Aufgrund der §§ 5, 7 und 51 Ziffer. 6, sowie der §§ 121, insbesondere des § 127 der Hessischen Gemeindeord­nung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I, 2005, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.11.2007 (GVBl. I S. 757) in Verbindung mit dem Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I, 1989, S. 154) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBl. I S. 170) hat die Stadtver­ordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main am                                     folgende

1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung des Eigenbetriebes Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen

beschlossen

Artikel 1

§ 3 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:

Die Betriebsleitung besteht aus dem Betriebsleiter und gegebenenfalls einem Stellvertreter.

§ 3 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:

(3)   Die Betriebsleitung kann Verträge deren Wert im Einzelfall 4 % des Stammkapitals nicht übersteigt, selbst abschließen. Sie kann Forderungen bis zu EUR 50.000,00 und über ein Jahr hinaus bis zu EUR 25.000,00 stunden sowie bis zu EUR 10.000,00 erlassen bzw. unbefristet niederschlagen.

§ 3 Absatz 6 wird wie folgt neu gefasst:

(6)   Betriebsleiter und Stellvertreter sind, jeder für sich, bezüglich der Rechtshandlungen und der Rechtsgeschäfte des Eigenbetriebes gegenüber der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH und der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

§ 7 Absatz 3 Nr. 3 wird wie folgt neu gefasst:

3.    Genehmigung von Geschäften aller Art im Rahmen des Wirtschaftsplanes, deren Wert 4 % des Stammkapitals übersteigt;

§ 7 Absatz 3 Nr. 10 wird wie folgt neu gefasst:

10.  Entscheidung über den Erlass oder die unbefristete Niederschlagung von Forderungen über EUR 10.000,00 und Stundung von Forderungen bis zu einem Jahr über EUR 50.000,00, für länger als ein Jahr über EUR 25.000,00 hinaus.

§ 11 wird wie folgt neu gefasst:

Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt EUR 10.917.189,80.

 

 

 

 

Artikel 2

Diese 1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung des Eigenbetriebes Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen tritt rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft.

 

 

Offenbach am Main, den

Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main

 

 

 

Horst Schneider

Oberbürgermeister