33101

 

 

 

 

 

Amt für Umwelt, Energie und Mobilität

 

     

 

 

II/ Amt 60

Dr. Anna-Christine Sander
Stadthaus, Zimmer 1014

 

 

 

 

Telefon:

069/8065-3601

 

Telefax:

069/8065-2276

 

E-Mail:

umweltamt@offenbach.de

 

 

anna-christine.sander@offenbach.de

 

 

 

 

Az.

II/33-1/Sa

 

Offenbach am Main, 20.10.2009


Stellungnahme zur Magistratsvorlage 418/09
hier: Projekt- und Vergabebeschluss für die Modernisierung, Gesamtsanierung und Erweiterung der Grundschule Buchhügel

 

Vorliegende Unterlagen:

Planungs- und Kostendaten der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten vom 9.10.2009, 1 Ordner.

 

Zusammenfassung:

Das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität erhebt für den vorliegenden Projekt- und Vergabebeschluss zur Modernisierung, Gesamtsanierung und Erweiterung der Buchhügelschule,  Goerdelerstraße 131 in Offenbach keine Einwände. Wir geben folgende Hinweise für die Umsetzung:

 

  1. Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sind ausreichend berücksichtigt.
  2. Die real möglichen Energie- und CO2-Einsparungen müssen zusätzlich (zum normierten
    DIN-Verfahren) anhand der tatsächlichen Verbrauchszahlen abgeleitet werden.
  3. Wir empfehlen den Einbau von Sonnenschutz mit Lichtlenkung sowie den Einbau einer Lüftungsanlage aus lufthygienischer Sicht.
  4. Um die errechnete CO2-Einsparung zu erreichen sind:

-        eine ausführliche Nutzungs- und Betriebsanleitung zu erstellen,

-        eine fachliche Einweisung der Anlagenbetreuer/innen vorzunehmen, sowie

-        Schülern und Lehrer einen zielgerichteten Umgang mit den Anlagen zu vermitteln.

 

Natur- und Artenschutz

 

Die Prüfung der Eingriffe in Natur und Landschaft hat im Rahmen des Planungsverfahrens stattgefunden. Es wurden Auflagen formuliert, deren Einhaltung über eine ökologische Bauleitung zu gewährleisten ist.

 

 

Immissionsschutz/Klimaschutz und Energie

Klimaschutz und Energie:

 

Im Rahmen der Projektabstimmung zur Auswahl der umzusetzenden Maßnahmen wurden fast ausschließlich ökonomische Berechnungen zu Grunde gelegt: Dokumentation der Energieberatung mit Stand 8.9.2009. Das Ziel der Stadt Offenbach, die Reduktion der CO2-Emissionen um 1,1 t pro Einwohner bis zum Jahr 2030, findet keine Berücksichtigung.

 

Die Energieverbrauchszahlen und somit auch die Kostenabschätzung und CO2-Emissionen werden gemäß DIN V 18599 berechnet. Die real möglichen Einsparungen müssen auch anhand der tatsächlichen Verbrauchszahlen abgeleitet werden. Diese Zahlen können für die Jahre 2005 und 2006 aus der Energie- und CO2-Bilanz der Stadt Offenbach entnommen werden.

 

Der Sonnenschutz soll mit Lichtlenkung ausgestattet werden. Dies bewirkt eine Lenkung des Lichts an die Decke des Raums trotz Sonnenschutz und dient somit der Reduzierung von Kunstlicht und zur Einsparung von Energie.

 

Die Baumaßnahme sieht keine Lüftungsanlage im Bestand vor. Durch den hohen Standard der Wärmedämmung und der Luftdichtigkeit des Gebäudes führt falsches oder unzureichendes Lüftungsverhalten zu Langzeitschäden am Gebäude (insbesondere Schimmelbildung). Zusätzlich sinkt die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Daher wird der Einbau einer Lüftungsanlage zumindest im Neubau empfohlen.

 

Die Projektleitung muss sicherstellen, dass für alle technischen Anlagen eine ausführliche und allgemeinverständliche Nutzungs- und Betriebseinweisung vorgenommen wird. So wird erreicht, dass die Anlagen fachlich korrekt betreut und sinnvoll genutzt werden.

 

Immissionen:

Es bestehen keine Bedenken.

 

Altlasten/Bodenschutz/Lagerung wassergefährdender Stoffe

Altlasten:

Es bestehen keine Bedenken.

 

Boden:

Es bestehen keine Bedenken.

 

Gewässerschutz/ Lagerung wassergefährdender Stoffe:

Es bestehen keine Bedenken.

 

 

 

 

Heike Hollerbach