Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2009

 

 

22. Beckensanierung und energetische Ertüchtigung der Traglufthalle im Waldschwimmbad Rosenhöhe; Betreiber: Erster Offenbacher Schwimmclub von 1896 e.V. (EOSC)
hier: Finanzierungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 437/09 (Dez. I/III, Amt 49.1/20) vom 21.10.2009,
DS I (A) 516
Az: 000-0002-01/1481#1880/2009


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der finanziellen Beteiligung der Stadt Offenbach an der vom EOSC als Bauherr
    geplanten Beckensanierung in Höhe von 1, 2 Mio € und für die Ertüchtigung
    der Traglufthalle in Höhe von 50.000 € in Form eines Darlehens wird
    zugestimmt.

2. Mittel für die geplanten Maßnahmen sind gemäß Grundsatzbeschluss –
    Hessisches Konjunkturförderprogramm II, Mittel für sonstige Kommunale
    Infrastruktur – vom 2. April 2009 DS I (A) 413 in Höhe von 1,2 Mio € und
    50. 000 € als Zuschuss auf den Untersachkonten 60500.98000 „Zuschuss –
    EOSC Sanierung Schwimmbecken“ und 60500 98010 „EOSC – energetische
    Ertüchtigung der Traglufthalle “ vorgesehen. Diese Zuschüsse werden in der
    Änderungsliste zum Nachtrag 2009 als Darlehen umgewidmet und unter den
    neuen Untersachkonten „Darlehen EOSC – Sanierung Schwimmbecken“ und
    „Darlehen EOSC – energetische Ertüchtigung der Traglufthalle“ veranschlagt.

3. Vor Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen und der Auftragsvergabe
    werden prüfungsfähige Unterlagen dem städtischen Revisionsamt zur Prüfung
    vorgelegt.

4. Die von der Stadt zur Verfügung gestellten Mittel müssen unter einer die
    bisherigen kommunalen Förderungsgrundsätze des Breitensports
    berücksichtigenden Betrachtung grundbuchlich in Abt. III so gesichert sein,
    dass sie aus heutiger Sicht unter Zugrundelegung eines auf den Zeitpunkt nach
    Vollendung der Baumaßnahmen zu prognostizierenden Grundstückswertes
    werthaltig sind.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.11.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung