Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 3. Dezember 2009

 

 

6.         Unterstützung des Waldzoos Offenbach
Antrag MUT vom 22.10.2009, DS I (A) 517
Az: 000-0002-01/1482#1881/2009
Änderungsantrag der MUT, CDU, SPD, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 25.11.2009, DS I (A) 517/1
Az: 000-0002-01/1482#1923/2009


Beschlusslage:

Protokollnotiz HFB 30.11.09:
Die Ausschussmitglieder bitten den zuständigen Dezernenten darum, dass bei den Verhandlungen zu den Vereinbarungen darauf hingewirkt wird, dass eine Wirtschaftlichkeitsrechnung durch den Betreiber des Waldzoos erstellt und diese in einer Sitzung des Haupt-, Finanz- und Ausschusses für Beteiligungen - ggf. im nichtöffentlichen Teil – vorgestellt wird.

Des Weiteren sollte der Einrichtung angeraten werden, die Finanzierung künftig durch Gründung eines Vereins oder Fördervereins auf eine breitere Basis zu stellen, z.B. auch, um die Vergabe städtischer Gelder im Rahmen einer Mitgliederversammlung, einer Kassenprüfung etc. nachvollziehbarer
zu gestalten und somit die wirtschaftliche Struktur insgesamt zu verbessern. 

DS I (A) 517/1

 


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Beachtung der Protokollnotiz wie folgt:

1. Die Stadt Offenbach gewährt dem Waldzoo einen einmaligen Zuschuss in Höhe
   
von 9.000 Euro für diverse Ausbesserungsmaßnahmen, beispielsweise eine
   
pädagogisch sinnvolle Beschilderung der Gehege, eine artgerechtere
    Gestaltung
von Volieren und die Neuanschaffung von Sitzbänken.

2. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob die Aufstellung
    von
Hinweisschildern durch die Stadt im Straßenraum sowie zusätzliche
    Hinweise auf
den Waldzoo im Internetangebot und den Broschüren der Stadt
    Offenbach
möglich sind.

3.
Die Stadt Offenbach gewährt dem Waldzoo Offenbach ab dem Jahr 2010 einen
    jährlichen Futtermittel- und Pachtzuschuss in Höhe von insgesamt 10.000 Euro.
    Im Gegenzug ist eine Vereinbarung zu schließen, die es erlaubt, dass eine
   
finanziell vertretbare Anzahl von Offenbacher KITA- oder Grundschulgruppen
    den
Zoo kostenlos (z.B. auf Gutscheinbasis) besuchen dürfen. Zuschuss und
   
Vereinbarung sind bis 2015 zu befristen und vor einer möglichen Verlängerung
    zu überprüfen bzw. anzupassen.

4. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob eine Ausweitung
    der
Zoofläche in Richtung Parkplatz (Waldgrundstück) unter ökologischen und
    ökonomischen Aspekten (Landschaftsschutz, Naturschutz sowie Walderhaltung)
    möglich und sinnvoll ist.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 517/1
Auf Antrag der Fraktion der REP
folgt getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte

Protokollnotiz HFB 30.11.09:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig nachfolgende Protokollnotiz:

Die Ausschussmitglieder bitten den zuständigen Dezernenten darum, dass bei den Verhandlungen zu den Vereinbarungen darauf hingewirkt wird, dass eine Wirtschaftlichkeitsrechnung durch den Betreiber des Waldzoos erstellt und diese in einer Sitzung des Haupt-, Finanz und Ausschusses für Beteiligungen - ggf. im nichtöffentlichen Teil – vorgestellt wird.

Des Weiteren sollte der Einrichtung angeraten werden, die Finanzierung künftig durch Gründung eines Vereins oder Fördervereins auf eine breitere Basis zu stellen, z.B. auch, um die Vergabe städtischer Gelder im Rahmen einer Mitgliederversammlung, einer Kassenprüfung etc. nachvollziehbarer zu gestalten und somit die wirtschaftliche Struktur insgesamt zu verbessern. 


DS I (A) 517/1 Punkt 1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Die Stadt Offenbach gewährt dem Waldzoo einen einmaligen Zuschuss in Höhe
   
von 9.000 Euro für diverse Ausbesserungsmaßnahmen, beispielsweise eine
   
pädagogisch sinnvolle Beschilderung der Gehege, eine artgerechtere Gestaltung
   
von Volieren und die Neuanschaffung von Sitzbänken.

DS I (A) 517/1 Punkt 2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

2. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob die Aufstellung von
   
Hinweisschildern durch die Stadt im Straßenraum sowie zusätzliche Hinweise auf
   
den Waldzoo im Internetangebot und den Broschüren der Stadt Offenbach
   
möglich sind.

DS I (A) 517/1 Punkt 3
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

3.
Die Stadt Offenbach gewährt dem Waldzoo Offenbach ab dem Jahr 2010 einen
    jährlichen Futtermittel- und Pachtzuschuss in Höhe von insgesamt 10.000 Euro.
    Im Gegenzug ist eine Vereinbarung zu schließen, die es erlaubt, dass eine
   
finanziell vertretbare Anzahl von Offenbacher KITA- oder Grundschulgruppen den
   
Zoo kostenlos (z.B. auf Gutscheinbasis) besuchen dürfen. Zuschuss und
   
Vereinbarung sind bis 2015 zu befristen und vor einer möglichen Verlängerung zu
    überprüfen bzw. anzupassen.

DS I (A) 517/1 Punkt 4
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

4. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob eine Ausweitung der
   
Zoofläche in Richtung Parkplatz (Waldgrundstück) unter ökologischen und
    ökonomischen Aspekten (Landschaftsschutz, Naturschutz sowie Walderhaltung)
    möglich und sinnvoll ist.



DS I (A) 517
Durch Annahme der DS I (A) 517/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 517

 

1. Die Stadt Offenbach gewährt dem Waldzoo Offenbach einen Zuschuss von
    10.000€/pro Jahr zusätzlich zu der momentan geleisteten Bezuschussung von
     Futtermitteln.

2. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob dem Waldzoo Offenbach eine
    Erweiterung des Geländes zwischen Parkplatz „Nasses Dreieck“ und Eingang des
    Zoos durch Kauf oder Pacht ermöglicht werden kann.

3. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob Finanzierungsmittel aus
    Fördermaßnahmen zur Verfügung gestellt werden können, um im Jahr 2010 dem
    Waldzoo Offenbach die Festeinstellung einer der momentan dort in Ausbildung
    zum Tierpfleger befindlichen Person zu ermöglichen.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 07.12.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung