Anlage - Synopse –

 

ALT

                                               Stand 15.10.2009

NEU

 

Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung

 

 

 

3. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung

 

 

§ 3 Leistungen

 

1.     Erdbestattungen

a)   Erdbestattungen in einem Dauer-
grab                                   €     1.394,00

b)   Erdbestattungen in einem Reihengrab
                                                €     1.196,00

c)   Erdbestattungen in einem Kinderreihengrab bei Sarggröße bis 1m Länge
                                                €        617,00

 

 

 

2.   Urnenbeisetzungen (ohne Kremation)

a)   Beisetzung in einem Dauergrab
                                                €        690,00

b)   Beisetzung in einem Reihengrab
                                                €        620,00

c)   Beisetzung in einem Kolumbarium
                                                €        526,00

d)   Beisetzung in einem Kolumbarium für Schmuckurnen                          €        573,00

e)   Beisetzung in einer Baumgrabstelle
                                                €        620,00

f)    Beisetzung in einem Rasenerdgrab
                                                €        620,00

g)   Beisetzung in einem anonymen Urneneinzelgrab                                     €        559,00

 

3.   Urnenbeisetzungen (ohne Kremation) in einer anonymen Urnensammelgrabstätte
                                                 €        55,00

 

4.   Für die Bestattung auf den jüdischen Friedhöfen und dem islamischen Gräberfeld gelten die gleichen Gebühren wie unter 1.

 

5.   Für Bestattungen an einem bestattungsfreien Tag wird ein Zuschlag von 50 v.H. des jeweiligen Gebührensatzes erhoben

 

6.   Für Mehraufwand bei Bestattungen, wie z.B. Übergröße des Sarges, Handaushub des Grabes, mehr als vier Bestattern, wird auf § 8 Absatz 5 der Satzung verwiesen.

 

 

§ 4 Leistungen im Einzelnen

 

1.     Für die in § 3 Ziffer 1a) - c) bestimmten Gebühren werden folgende Einzelleistungen gewährt:

 

a)   Zellenbenutzung bis zum nächstmöglichen Beisetzungstermin einschließlich Überführung des Sarges von der Kühlzelle zur Trauerhalle

b)   Benutzung der dekorierten Trauerhalle mit Beleuchtung und Standleuchter bis zu einer ½ Stunde einschließlich möglicher Orgelbenutzung

c)   Ausheben, Schließen und Hügeln des Grabes

d)   Überführung zum Grab und Beisetzung

e)   Lieferung eines Holzkreuzes mit Vor- und Zuname

f)    Transport der Kränze und Blumen zum Grab

g)   Benutzung der Friedhofseinrichtungen bis zum Ablauf der Ruhezeit. Bei Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Einzelleistungen b), e) und f) ermäßigt sich die Gebühr um die in § 5 hierfür genannten Beträge.

 

2.   Für die in § 3 Ziffer 2 a) - f) bestimmte Gebühr werden folgende Einzelleistungen gewährt:

 

a)   Überführung des Sarges von der Kühlzelle zur Trauerhalle

b)   Benutzung der dekorierten Trauerhalle mit Beleuchtung und Standleuchter bis zu einer ½ Stunde einschließlich möglicher Orgelbenutzung

c)   Nutzung des Urnenabschiedsraumes

d)   Öffnen und Schließen der Grabstelle

e)   Überführen der Urne von der Trauerhalle zur Grabstelle und Beisetzen

f)    Lieferung eines Holzkreuzes mit Vor- und Zuname

g)   Transport der Kränze und Blumen zum Grab auf alle Friedhöfe

 

Bei Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Einzelleistungen b), f) und g) ermäßigt sich die Gebühr um die in § 5 hierfür genannten Beträge.

 

3.   Für die in § 3 Ziffer 2 g) bestimmte Gebühr werden folgende Einzelleistungen gewährt:

 

a)   Überführung des Sarges von der Kühlzelle zur Trauerhalle

b)   Benutzung der dekorierten Trauerhalle mit Beleuchtung und Standleuchter bis zu einer ½ Stunde einschließlich möglicher Orgelbenutzung

c)   Nutzung des Urnenabschiedsraumes

d)   Öffnen und Schließen der Grabstelle

e)   Überführen der Urne von der Trauerhalle zur Grabstelle und Beisetzen

f)    Transport der Kränze und Blumen auf alle Friedhöfe

 

Bei Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Einzelleistungen b) und f) ermäßigt sich die Gebühr um die in § 5 hierfür genannten Beträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 6 Ausgrabungen und Umbettungen

nur auf Offenbacher Friedhöfen

 

1.     a)   Umbettung                         €       1.200,-

b)   Wiederbestattung                €          430,-

c)   Beseitigung des Fundamentes
                                                     €          160,-

d)   Wiederherrichtung der Grabfläche
                                                     €          100,-

e)   Gebeinkiste                        €          100,-

f)    Umsargen                           €          160,-

 

 

 

 

 

2.     Bei Ausgrabungen vor Ablauf der Ruhefrist wird in Amtshilfe für das Ordnungsamt und das Stadtgesundheitsamt die jeweils geltende Stempelgebühr erhoben.

 

3.     a)   Ausgrabung bzw. Entnahme einer Urne aus einer Urnengrabstelle          €          205,-
b)   Wiederbeisetzung dieser Urne
                                               €          205,-

 

4.     Wiederbeisetzung einer Erdausgrabung von außerhalb (Sarg oder Gebeinkiste) in Offenbach a. M. und ohne Feierlichkeiten
                                               €          850,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 7 Gebühr für den Erwerb

eines Nutzungsrechts

 

1.     Dauer-Erdgrab auf 30 Jahre    €        1.950,-

1.1.  Verlängerungsgebühr/Jahr      €            65,-

 

2.     Dauer-Urnengrab auf 30 Jahre €          990,-

2.1.  Verlängerungsgebühr/Jahr      €            33,-

 

3.     Reihen-Erdgrab auf 25 Jahre  €           998,-

3.1.  Verlängerung nicht möglich

 

4.     Reihen-Urnengrab auf 25 Jahre €         561,-

4.1.  Verlängerung nicht möglich

 

5.     Reihen-Erdgrab bis 1m Sarggröße
       auf 25 Jahre                           €           460,-

5.1.  Verlängerung nicht möglich

 

6.     Urnennische im Kolumbarium (2stellig) auf
       30 Jahre                                 €           870,-

6.1.  Verlängerungsgebühr/Jahr      €            29,-

 

7.     Anonymes Urnengrab auf 25 Jahre
                                                    €           590,-

7.1.  Verlängerung nicht möglich

 

8.     Anonymes Urnensammelgrab auf 20 Jahre
                                                    €           150,-

8.1.  Verlängerung nicht möglich

 

9.     Urnennische im Kolumbarium für
       Schmuckurnen auf 30 Jahre    €        1.350,-

9.1.  Verlängerungsgebühr/Jahr      €            45,-

 

10.   Urnenrasendauergrab (2stellig)
       auf 30 Jahre                           €        1.080,-

10.1.        Verlängerungsgebühr/Jahr
                                                    €            36,-

 

11.   Urnenbaumbestattung auf 25 Jahre
                                                    €           620,-

11.1.      Verlängerung nicht möglich

 

12.   Familienurnenbaum auf 30 Jahre
                                                    €        4.650,-

12.1. Verlängerungsgebühr/Jahr      €           155,-

 

13.   Mauer des Gedenkens            €            60,-

 

Diese Gebühren beinhalten auch die Benutzung der Friedhofseinrichtungen für die Dauer des jeweiligen Nutzungsrechts.

 

 

 

§ 3 Leistungen

 

1.     Erdbestattungen

a)   Erdbestattungen in einem Dauer-
grab                                   €     1.394,00

b)   Erdbestattungen in einem Reihengrab
                                                €     1.196,00

c)   Erdbestattungen in einem Kinderreihengrab bei Sarggröße bis 1m Länge
                                                €        617,00

d)   Erdbestattungen in einem Dauergrab mit Grabhüllensystem                      €     2.340,00

 

2.   Urnenbeisetzungen (ohne Kremation)

a)   Beisetzung in einem Dauergrab
                                                €        690,00

b)   Beisetzung in einem Reihengrab
                                                €        620,00

c)   Beisetzung in einem Kolumbarium
                                                €        526,00

d)   Beisetzung in einem Kolumbarium für Schmuckurnen                          €        573,00

e)   Beisetzung in einer Baumgrabstelle
                                                €        620,00

f)    Beisetzung in einem Rasenerdgrab
                                                €        620,00

g)   Beisetzung in einem anonymen Urneneinzelgrab                                     €        559,00

 

3.   Urnenbeisetzungen (ohne Kremation) in einer anonymen Urnensammelgrabstätte
                                                 €        55,00

 

4.   Für die Bestattung auf den jüdischen Friedhöfen und dem islamischen Gräberfeld gelten die gleichen Gebühren wie unter 1.

 

5.   Für Bestattungen an einem bestattungsfreien Tag wird ein Zuschlag von 50 v.H. des jeweiligen Gebührensatzes erhoben

 

6.   Für Mehraufwand bei Bestattungen, wie z.B. Übergröße des Sarges, Handaushub des Grabes, mehr als vier Bestattern, wird auf § 8 Absatz 5 der Satzung verwiesen.

 

 

§ 4 Leistungen im Einzelnen

 

1.     Für die in § 3 Ziffer 1a) - c) bestimmten Gebühren werden folgende Einzelleistungen gewährt:

 

a)   Zellenbenutzung bis zum nächstmöglichen Beisetzungstermin einschließlich Überführung des Sarges von der Kühlzelle zur Trauerhalle

b)   Benutzung der dekorierten Trauerhalle mit Beleuchtung und Standleuchter bis zu einer ½ Stunde einschließlich möglicher Orgelbenutzung

c)   Ausheben, Schließen und Hügeln des Grabes

d)   Überführung zum Grab und Beisetzung

e)   Lieferung eines Holzkreuzes mit Vor- und Zuname

f)    Transport der Kränze und Blumen zum Grab

g)   Benutzung der Friedhofseinrichtungen bis zum Ablauf der Ruhezeit. Bei Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Einzelleistungen b), e) und f) ermäßigt sich die Gebühr um die in § 5 hierfür genannten Beträge.

 

2.   Für die in § 3 Ziffer 2 a) - f) bestimmte Gebühr werden folgende Einzelleistungen gewährt:

 

a)   Überführung des Sarges von der Kühlzelle zur Trauerhalle

b)   Benutzung der dekorierten Trauerhalle mit Beleuchtung und Standleuchter bis zu einer ½ Stunde einschließlich möglicher Orgelbenutzung

c)   Nutzung des Urnenabschiedsraumes

d)   Öffnen und Schließen der Grabstelle

e)   Überführen der Urne von der Trauerhalle zur Grabstelle und Beisetzen

f)    Lieferung eines Holzkreuzes mit Vor- und Zuname

g)   Transport der Kränze und Blumen zum Grab auf alle Friedhöfe

 

Bei Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Einzelleistungen b), f) und g) ermäßigt sich die Gebühr um die in § 5 hierfür genannten Beträge.

 

3.   Für die in § 3 Ziffer 2 g) bestimmte Gebühr werden folgende Einzelleistungen gewährt:

 

a)   Überführung des Sarges von der Kühlzelle zur Trauerhalle

b)   Benutzung der dekorierten Trauerhalle mit Beleuchtung und Standleuchter bis zu einer ½ Stunde einschließlich möglicher Orgelbenutzung

c)   Nutzung des Urnenabschiedsraumes

d)   Öffnen und Schließen der Grabstelle

e)   Überführen der Urne von der Trauerhalle zur Grabstelle und Beisetzen

f)    Transport der Kränze und Blumen auf alle Friedhöfe

 

Bei Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Einzelleistungen b) und f) ermäßigt sich die Gebühr um die in § 5 hierfür genannten Beträge.

 

4.   Für die in § 3 Ziffer 1 d) bestimmten Gebühren werden folgende Einzelleistungen gewährt:

a)       Zellenbenutzung bis zum nächstmöglichen Beisetzungstermin einschließlich Überführung des Sarges von der Kühlzelle zur Trauerhalle

b)       Benutzung der dekorierten Trauerhalle mit Beleuchtung und Standleuchter bis zu einer 1/2 Stunde einschließlich möglicher Orgelbenutzung

c)       Ausheben, Schließen und Hügeln des Grabes

d)       Überführung zum Grab und Beisetzung unter Nutzung eines vom ESO zugelassenen Grabhüllensystems

e)       Lieferung eines Holzkreuzes mit Vor- und Zuname

f)      Transport der Kränze und Blumen zum Grab

 

Bei Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Einzelleistungen b), e) und f) ermäßigt sich die Gebühr um die in § 5 hierfür genannten Beträge.

 

 

§ 6 Ausgrabungen und Umbettungen

nur auf Offenbacher Friedhöfen

 

1.     a)   Umbettung                         €       1.200,-

b)   Wiederbestattung                €          430,-

c)   Beseitigung des Fundamentes
                                                      €          160,-

d)   Wiederherrichtung der Grabfläche
                                                      €          100,-

e)   Gebeinkiste                        €          100,-

f)    Umsargen                           €          160,-

g)   Ausgrabung bzw. Entnahme eines Sarges aus einer Erdgrabstelle
unter Nutzung eines Grabhüllensystems
                                         €      1.440,00

 

2.     Bei Ausgrabungen vor Ablauf der Ruhefrist wird in Amtshilfe für das Ordnungsamt und das Stadtgesundheitsamt die jeweils geltende Stempelgebühr erhoben.

 

3.     a)   Ausgrabung bzw. Entnahme einer Urne aus einer Urnengrabstelle          €          205,-
b)   Wiederbeisetzung dieser Urne
                                                €          205,-

 

4.     Wiederbeisetzung einer Erdausgrabung von außerhalb (Sarg oder Gebeinkiste) in Offenbach a. M. und ohne Feierlichkeiten
                                               €          850,-

 

 

5.   Wiederbeisetzung einer Erdausgrabung von außerhalb (Sarg oder Gebeinkiste) in Offenbach a. M. ohne Feierlichkeiten auf dem Alten Friedhof unter Nutzung eines vom ESO zugelassenen Grabhüllensystems     1.796,-

 

 

§ 7 Gebühr für den Erwerb

eines Nutzungsrechts

 

1.     Dauer-Erdgrab auf 30 Jahre    €        1.950,-

1.1.  Verlängerungsgebühr/Jahr      €            65,-

 

2.     Dauer-Urnengrab auf 30 Jahre €          990,-

2.1.  Verlängerungsgebühr/Jahr      €            33,-

 

3.     Reihen-Erdgrab auf 25 Jahre  €           998,-

3.1.  Verlängerung nicht möglich

 

4.     Reihen-Urnengrab auf 25 Jahre €         561,-

4.1.  Verlängerung nicht möglich

 

5.     Reihen-Erdgrab bis 1m Sarggröße
       auf 25 Jahre                           €           460,-

5.1.  Verlängerung nicht möglich

 

6.     Urnennische im Kolumbarium (2stellig) auf
       30 Jahre                                 €           990,-

6.1.  Verlängerungsgebühr/Jahr      €            33,-

 

7.     Anonymes Urnengrab auf 25 Jahre
                                                    €           590,-

7.1.  Verlängerung nicht möglich

 

8.     Anonymes Urnensammelgrab auf 20 Jahre
                                                    €           150,-

8.1.  Verlängerung nicht möglich

 

9.     Urnennische im Kolumbarium für
       Schmuckurnen auf 30 Jahre    €        1.350,-

9.1.  Verlängerungsgebühr/Jahr      €            45,-

 

10.   Urnenrasendauergrab (2stellig)
       auf 30 Jahre                           €        1.080,-

10.1.        Verlängerungsgebühr/Jahr
                                                    €            36,-

 

11.   Urnenbaumbestattung auf 25 Jahre
                                                    €           620,-

11.1.      Verlängerung nicht möglich

 

12.   Familienurnenbaum auf 30 Jahre
                                                    €        4.650,-

12.1. Verlängerungsgebühr/Jahr      €           155,-

 

13.   Mauer des Gedenkens            €            60,-

 

Diese Gebühren beinhalten auch die Benutzung der Friedhofseinrichtungen für die Dauer des jeweiligen Nutzungsrechts.