Anlage zur Magistratsvorlage Nr.:  ...............

 

Dezernat IV
ESO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb

Stadt Offenbach am Main

Kommunale Dienstleistungen

 

 

 

 

Wirtschaftsplan

2010

 

 

 


Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2010

 

 

I. Einleitung

 

 

Das Jahr 2010 wird in den ersten Monaten geprägt sein durch die operative Umstellung der bisherigen Abwassergebühren auf die gesplittete Gebühr die entsprechend der aktuellen Rechtssprechung und den im IV. Quartal vorgelegten Satzungsänderungen einzuführen ist.

 

Der in 2009 gestartete Modellversuch „Hausmüllsortierung im Stadtgebiet Offenbach“ verläuft bisher erfolgreich, so dass für die Planung 2010 von der Fortsetzung der Sortierung des Offenbacher Hausmülls mit anschließender Vergärung der biogenen Stoffe ausgegangen wird. Dabei wird weiterhin eine Sortierquote von ca. 35 % für Bioabfälle kalkuliert.

 

Auf die Vorlage 0008/2009 hinsichtlich der Stammkapitalherabsetzung sowie Einbringung eines Ausgleichspostens Grabnutzungsrechte wird verwiesen. Für die Planung wird von einer Zustimmung zu dieser Vorlage durch die Stadtverordnetenversammlung ausgegangen. Danach werden künftig erhebliche Anteile der jährlichen Einnahmen aus Grabnutzungsrechten in einen Abgrenzungsposten eingebracht, der dann über die Nutzungsdauer der Gräber erlöswirksam aufgelöst wird. Die daraus in den ersten Jahren entstehenden Deckungslücken können durch die anstelle der anteiligen Eigenkapitalverzinsung anfallenden Verzinsung des Abgrenzungspostens weitgehend ausgeglichen werden.

 

Die Liquidität aus den vorhandenen Gebührenausgleichsrückstellungen wird zur Finanzierung von Anlageninvestitionen eingesetzt. Die sonst notwendige Aufnahme von Krediten konnte dadurch verhindert werden. Die daraus resultierenden Zinsvor- und  -nachteile werden in einer internen Zinsverteilung in den jeweiligen Sparten dargestellt.

 

 

II. Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2010

 

Der Eigenbetrieb der Stadt Offenbach stellt gemäß § 15 Eigenbetriebsgesetz einen Wirtschaftsplan auf.

 

Dieser wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Hessischen Gemeindeverordnung (HGO) und des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) erstellt.

 

Der Wirtschaftsplan setzt sich zusammen aus:

a)    Erfolgsplan (Anlage 1 und 2),

b)   Vermögens- und Investitionsplan (Anlagen 3, 4 und 5),

c)    Finanzplan (Anlage 6)

d)   Stellenplan (Anlage 7)

 

 

 

 

a) Erfolgsplan

 

Der Erfolgsplan wurde nach den Vorschriften des § 16 EigBGes gegliedert.

 

1. Umsatzerlöse

In der Sparte Entsorgung wird die stabile Entwicklung der Gebühren auch für das Jahr 2010 angenommen. Die Abwicklung des Geschäftes aus dem Modellversuch der Stadt Dietzenbach im Rahmen des Offenbacher Modellversuches läuft Ende 2009 aus. Die  Straßenreinigungsgebühren basieren auf der  Festsetzung der zum 01.03.2009 in Kraft getretenen  neuen Gebührensatzung.  Das Gebührenaufkommen für die Sparte Entwässerung ergibt sich aus der durchschnittlichen Gebührenbedarfsermittlung der Jahre  2010 bis 2014, die als Grundlage der Gebührenfestsetzung ab 01.01.2010 dient.

 

Bei den Städtischen Friedhöfen ist 2009 eine rückläufige Tendenz der Gebühren – vor Allem für den Erwerb von Nutzungsrechten -  zu verzeichnen. Ob sich dieser Trend fortsetzen wird, ist unklar. Den Rückgängen wird durch eine im IV. Quartal 2009 vorgelegte Ergänzung der Friedhofsgebührensatzung u.a. um neue Angebote entgegengewirkt. Für die Planung wurde eine Durchschnittsbetrachtung der Jahre 2007 bis 2009 angenommen. Die Erlöse des Krematoriums haben sich in 2009 besser entwickelt als geplant. Für 2010 werden deshalb  6.000  Einäscherungen (2009 = 5.500) kalkuliert.

 

Bei den Sparten Straßenunterhaltung, Gebäudemanagement (GBM) und Grünwesen wird von einem konstanten Geschäftsverlauf ausgegangen. Mit der Stadt Offenbach vereinbarte Zusatzleistungen wurden berücksichtigt, was sich vor Allem in der Sparte Grünwesen mit ca. 230 T€  niederschlägt.

 

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten als wesentlichen Posten die Mieteinnahmen für die  Nutzung der Gebäude und Anlagen durch die ESO GmbH.

 

3. Personalkosten

Mit der Übertragung von zusätzlichen Aufgaben aus der Stadt Offenbach wurde zum 01.02.2009 eine Mitarbeiterin zur Erfüllung der notwendigen Verwaltungsaufgaben von der Stadt abgeordnet. Die Personalkosten betreffen außerdem die Aufwendungen für die Betriebsleitung. 

 

4. Aufwendungen zur Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Sie betreffen die Leistungen aus der Stoffstromregelung für Verwertungskosten mit der ESO GmbH.

 

5. Sonstige bezogene Leistungen

Hier sind insbesondere Leistungen aus den Rahmendienstleistungsverträgen mit der ESO GmbH und der GBM GmbH, den Leistungen aus der Schnittstellenvereinbarung  sowie Klär- und Entsorgungskosten enthalten. Von der Rhein-Main-Abfall GmbH (RMA) wird für das kommende Jahr keine Gebührenerhöhung erwartet. Der Modellversuch „Hausmüllsortierung Stadt Offenbach“ läuft zum Ende des Jahres 2009 aus und wird als zukünftige Entsorgungspraxis unter gleichen Bedingungen fortgesetzt. Für die Abwassertransporte in der Sparte Entwässerung werden Mehrkosten von 150 T€ angenommen.

 

 

 

6. Abschreibungen

Die Abschreibungen ergeben sich aus den planmäßigen Abschreibungen des derzeitigen Anlagebestandes und den geplanten Investitionen des Jahres 2010.

 

7. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die betrieblichen Aufwendungen betragen für das Wirtschafsjahr 2010 1.664 T€. Größter Einzelposten sind die Transportkostenerstattung an Pietäten in Höhe von  573 T€. Die übrigen Aufwendungen betreffen vor Allem die Veranlagungs- und Vollstreckungsleistungen, Straßenreinigungsgebühren, Altlastenfinanzierungsumlage und die Miete an die Stadt Offenbach für den Wertstoffhof. In der Sparte Entwässerung werden wegen der  Einführung einer gesplitteten Gebühr höhere Aufwendungen für die Veranlagung sowie für die Datenbankpflege in Höhe von insgesamt 380 T€ geplant.

Mit der EVO als bisherigem Anbieter für Gebührenabrechnung und Inkasso der Abwassergebühren laufen positive Gespräche, die zu einer weiteren Zusammenarbeit auch bei einer gesplitteten Gebühr führen sollen, so dass einer bedarfsdeckenden Gebührenfestsetzung zum 01. Januar 2010 aus heutiger Sicht nichts im Wege steht.

 

8. Zinsen und ähnliche Erträge

Die Zinserträge entsprechend der Entwicklung des Jahres 2009.

 

9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Der Ansatz von  2.748 T€ betrifft zu ca. 79 % die Finanzierung der Kanalbauten; die restlichen 21 % werden für die Anlagen der Friedhöfe und der Gebäude in der Daimlerstraße aufgewendet. Als Bezugsgröße wird hier das Anlagevermögen herangezogen.

 

10. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Für die Betriebe gewerblicher Art (DSD-Sammlung in der Stadt Offenbach und Betrieb des Krematoriums)  fallen nach derzeitiger Steuergesetzgebung in 2010  Ertragsteuern von 126 T€ an.

 

11. Erläuterung zur Spartenrechnung

Der Allgemeine Bereich verteilt seine Aufwendungen über eine Umlage der Gemeinkosten nach dem prozentualen Anteil der Aufwendungen jeder Sparte am Gesamtaufwand sowie anderen verursachungsgerechten Schlüsseln.

Neu hinzugekommen ist die innerbetriebliche Zinsverteilung. Sie gibt einerseits Auskunft über die Zinserträge aus der Verzinsung der Guthaben der   Gebührenausgleichsrückstellung sowie des Abgrenzungspostens für Grabnutzungsrechte der  jeweiligen Sparten und andererseits über die Zinsbelastung der Sparten, die aus der Kapitalgewährung profitieren.  Die Verteilung des Zinsaufwandes erfolgt nach dem kapitalgebundenen Schlüssel der getätigten Investitionen.

 

Zur besseren Transparenz wird in der Spartenrechnung eine Zeile zum offenen Ausweis der Veränderung der Gebührenrücklage (bzw. Gebührenausgleichsrückstellung) ausgewiesen.

 

Die Sparten Entsorgung, Straßenreinigung und Entwässerung schließen mit dem an die Stadt abzuführenden Betrag für die Eigenkapitalverzinsung ab. Bei der Ermittlung der Eigenkapitalverzinsung wurde die Kapitalherabsetzung um 45,95 % berücksichtigt. Der Zinssatz beträgt 4 %. Die Verluste bzw. Überschüsse der jeweiligen Sparte wurden über die Gebührenausgleichsrückstellung abgerechnet. Die Neufestsetzung der Entwässerungsgebühren – basierend auf einem durchschnittlichen Gebührenbedarf – wird in 2010 zu einer Zuführung in die Gebührenausgleichsrückstellung von ca. 1.324 T€ führen, da sich die Kosten nicht linear entwickeln werden. Die Straßenreinigung wird ebenfalls nach der neuen Gebührenfestsetzung 2009 für eine stetige Zuführung in die Gebührenausgleichsrückstellung von ca. 320 T€ sorgen. Die bei der Gebührenfestsetzung einkalkulierte stetige Entnahme aus der Rückstellung bei der Entsorgung wird sich in 2010 mit ca. 1.260 T€ niederschlagen. Für die Jahre 2011 bis 2014 werden weitere 6, 4 Mio. € eingeplant.

 

Die rückläufige Gebührenentwicklung bei den Städtischen Friedhöfen sowie  die Abschreibungen, Zinsanteile und laufenden Kosten der noch nicht belegten Teile der Friedhofserweiterungen Bürgel und Bieber tragen zu der Unterdeckung im Gebührenbereich bei. Das von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft empfohlene Modell der anteiligen Einstellung der Gebühreneinnahmen für Grabnutzungsrechte in eine Gebührenausgleichsrückstellung wirkt sich im ersten Jahr negativ aus.  Aufwendungen für Schäden infolge höherer Gewalt (z. B. Sturmschäden) wurden in der Planung nicht angesetzt.

 

Alle Sparten, die komplett mit der Stadt Offenbach abgerechnet werden (Straßenunterhaltung, Grünwesen und Facility-Management - GBM), haben die Zielsetzung, ein ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen.

 

 

b) Vermögens- und Investitionsplan

 

Die geplanten Investitionen des Eigenbetriebes umfassen ca. 6.773 T€. Die Sparte Entwässerung schlägt mit 6.216 T€ zu Buche, wobei als größte Einzelmaßnahme  der Sammler zwischen der Pumpstation Bieber und der Mühlheimer Straße zu nennen ist. Für diesen sind im Wirtschaftsplan 2010 rund 3.000 T€ angesetzt.

Für die Friedhöfe sind für 2010  Maßnahmen mit rund 141 T€ geplant. So sind u. a. für den Wegebau auf dem Neuen Friedhof 50 T€, den Bau neuer Kolumbarien (69 T€) und weiterer Investitionen (22 T€) geplant.

Die restlichen Investitionen des Eigenbetriebes (416 T€) entfallen auf den Bau des Blumenladens auf dem Neuen Friedhof (160 T€), den Umbau des alten Lagers in der Daimlerstraße zu Büro-/ Mehrzweckräumen (100 T€), den Umbau der Waschräume des Sozialgebäudes (40 T€) sowie verschiedene weitere Maßnahmen im Allgemeinen Bereich (116 T€).

 

 

c)    Finanzplan

 

Die Ausgaben des Finanzplanes betreffen im Wesentlichen die beabsichtigten Investitionen des Vermögensplanes in Höhe von 6.773 T€. Zum Ausgleich des nicht durch Gebühren gedeckten Bedarfes für die Abfallentsorgung ist die Auflösung der Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 1.260 T€ erforderlich.  Daneben werden Kredite in Höhe von 1.087 T€ getilgt und empfangene Ertragszuschüsse von 348 T€ aufgelöst.

 

Zur Finanzierung dieser Ausgaben (9.468 T€) stehen finanzielle Mittel aus Abschreibungen (4.662 T€),  der Zuführung zur Gebührenausgleichsrückstellung Straßenreinigung und Entwässerung (1.644 T€) und den Zuschüssen Nutzungsberechtigter (10 T€) zur Verfügung.

 

Die erforderliche Aufnahme weiterer Fremdmittel beläuft sich auf ca. 3.152 T€.

 

 

Offenbach am Main, den 15.10.2009

 

 

 

Peter Walther

Eigenbetriebsleiter