Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 26.11.2009
Eing. Dat. 26.11.2009
Nr. 510/1
Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan - Entwurf 2009
hier: erneute Offenlegung des Planentwurfs nach HLPG, öffentliche Auslegung
nach BauGB
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 24.11.2009, DS I (A) 510/1
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird wie folgt geändert:
1. Anregung Nr. 5
Die Anregung wird komplett gestrichen.
2. Anregung Nr. 39
Die Karte wird so geändert, dass sich die Anregung nicht auf die Fläche an der
B448 bezieht.
3. Anregung Nr. 42
Der Text wird wie folgt geändert: „Im Textteil des Planentwurfs sollte vermerkt
werden, dass im Bereich der Führung der B448 auf die Bieberer Straße die
Möglichkeit geschaffen werden soll, dass die bisher getrennte Zu- und Abfahrt
zugunsten einer gemeinsamen Anbindung aufgegeben werden kann.“
4. Anregung Nr. 48
Der Text wird wie folgt geändert: „Die Stadt Offenbach akzeptiert im Prinzip den
Wegfall der „Gewerbefläche Zuwachs“ am Buchrain. Im Randbereich Merian-
straße / Blumenstraße sollte das Grundstück als Gewerbefläche arrondiert werden
(siehe Karte), damit dem VDE am Standort eine Erweiterungsmöglichkeit geboten
werden kann.“
5. Anregung Nr. 49
Die Anregung wird komplett gestrichen.
6. Anregung Nr. 57
Die Anregung wird komplett gestrichen.
7. Anregung Nr. 59 und 60
Die Anregungen werden in Text und Karte modifiziert, es heißt neu: „Die Fläche
entlang der S-Bahn im Bereich Bieber-Waldhof vom bestehenden Gewerbegebiet
bis Ortsgrenze Obertshausen (sog. Waldkulisse) ist als Wald (Bestand)
darzustellen. Eine Umwidmung in Gewerbe- bzw. gemischte Baufläche soll nicht
stattfinden.
8. Anregung 69
Die Anregung wird komplett gestrichen
9. Bieber-Waldhof II (Konfliktkartenfläche W-R45)
Gemäß Konfliktkarte W-R45 löst die im Entwurf wie auch geltenden FNP derzeit
vorgesehene Ausweisung als Wohnbaufläche erhebliche ökologische Konflikte
aus. Weiterhin wäre im Falle der Bebauung ein sehr hoher naturschutzrechtlicher
Ausgleich zu leisten. Angesichts bereits bestehender nicht auszugleichender
Eingriffe in Offenbach ist die Beschränkung der geplanten Wohnbaufläche auf
einen östlichen Teil vorzunehmen und eine auch für Ausgleichzwecke nutzbare, zu
erhaltende westliche Fläche einzuplanen. Die vorgeschlagene Teilung der
geplanten Fläche in R45 und R50 ist auf beigefügter Skizze dargestellt.
Anlagen:
- Karte zu Ziffer 4
- Skizze zu Ziffer 9
Verteiler:
15 x UPB
1 x Minderheitenvertreter (UBP)
7 x Fraktionen
2 x Stv.- Büro