Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 28.04.2010

Eing. Dat. 22.04.2010

 

Nr. 378/103

 

 

Bilingualer Unterricht an Offenbacher Schulen
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.12.2008,
DS I (A) 378 und DS I (A) 378/1

dazu: Magistratsvorlage Nr. 166/10 vom 21.04.2010


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 04.12.2008 folgenden Beschluss gefasst:

Zur Förderung des mehrsprachigen Bildungsangebotes erfolgt folgender Grundsatzbeschluss:

Am Standort des ehemaligen Gesundheitsamtes im Dreieichring 24 wird ein mehrsprachiges Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder im Krabbel-, Kindergarten- und Hortalter sowie einzügiger Grundschule nach dem Erasmuskonzept zum Schuljahr 2009/2010 eingerichtet. Die baulichen Voraussetzungen werden durch die SOH geschaffen, so dass das Objekt an den Träger vermietet werden kann. Dazu werden bis zu 3,1 Mio. € aufgewendet (ohne Grundstückskosten).

Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt zu prüfen und zu berichten, ab wann die Einrichtung eines bilingualen Angebots an einer städtischen Offenbacher Grundschule möglich ist.

Außerdem wird der Magistrat beauftragt, die Einrichtung eines bilingualen Angebots auch an weiteren Grundschulen sowie weiterführenden Schulen zu unterstützen, wenn die Schulgemeinden dies befürworten.


Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:


-Zwischenbericht-


Der Magistrat befürwortet und unterstützt die Einrichtung eines bilingualen Unterrichtsangebots an einer städtischen Grundschule. Dadurch kann die Attraktivität des Schulstandorts Offenbach weiter gesteigert werden. Für die konkrete Umsetzung ist der Magistrat jedoch auf Partner, d.h. das Staatliche Schulamt/Schulleitung einer Grundschule, angewiesen.

 

Zunächst wurde in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt geprüft, ob die Einrichtung eines bilingualen Angebots an einer städtischen Grundschule möglich ist. Als Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung wird seitens des Magistrats und des Staatlichen Schulamts eine Schulleitung angesehen, die möglichst bereits eigene Erfahrungen im bilingualen Bereich mitbringt.

 

Das Staatliche Schulamt hat für die konkrete Umsetzung die Friedrich-Ebert-Schule vorgeschlagen, da der Schulleiter über Erfahrungen im Auslandsdienst verfügt. Das Schuldezernat hat hierzu bereits Gespräche geführt. Die Schule hat Interesse an der Einführung des bilingualen Unterrichts bekundet, bat aber um Aufschub, da sie derzeit mit der Reorganisation des Ganztagsbetriebs ausgelastet ist.

 

Weiterhin wird durch den Magistrat, in Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt, geprüft werden, ob an der neuen Grundschule im Nordend ein bilinguales Angebot eingerichtet werden kann. Für eine gelingende Umsetzung gelten die gleichen Voraussetzungen, wie oben genannt (Schulleitung mit Erfahrungen im bilingualen Bereich).

 

Das Schuldezernat wird das Thema an den beiden o.g. Grundschulen weiter verfolgen und steht hierzu in Kontakt mit dem Staatlichen Schulamt. Über die weitere Entwicklung wird die Stadtverordnetenversammlung durch das Schuldezernat informiert werden.