Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 05.02.2010

Eing. Dat. 04.02.2010

 

Nr. 437/98

 

 

Bewegungsbaustellen in Offenbacher Grundschulen, Kindertagesstätten
und Horten
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2009, DS I (A) 437
dazu: Magistratsvorlage Nr. 036/10 (Dez. II und IV) vom 03.02.2010


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 02.07.2010 folgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten,

    1. ob und in welchem Umfang sogenannte Bewegungsbaustellen an
        Offenbacher Grundschulen, Kindertagesstätten und Horten eingerichtet
        werden können,

    2. in welcher Form das Konzept der Bewegungsbaustelle in die tägliche
        Arbeit der o.g. Einrichtungen integriert werden könnte,

    3. wie hoch der Finanzaufwand wäre,

    4. welche Möglichkeiten zur Co-Finanzierung durch Stiftungen und weitere
        Fördermittel bei der Anschaffung der für eine Bewegungsbaustelle nötigen
        Materialien und die Schulung des pädagogischen Personals ausgeschöpft
        werden können.

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Zu 1:

Die Einrichtung von sogenannten Bewegungsbaustellen an Offenbacher Grundschulen, Kindertagesstätten und Horten ist grundsätzlich möglich. Allerdings weist der Magistrat hinsichtlich eines Einsatzes an Schulen darauf hin, dass keine adäquaten Lagerorte für die zusätzlichen Geräte vorhanden sind und die Schulen bereits seit längerer Zeit eigene Bewegungsangebote für Pausen etc. eingerichtet haben. Als Pilotprojekte könnten an ca. drei Schulen Materialien für den Gebrauch und die Lagerung im Freien in Betracht kommen.

 

Die am Klinikum neu eröffnete Kindertagesstätte 5 wurde bereits im Rahmen der Erstausstattung mit einer Bewegungsbaustelle ausgestattet.

 

Zu 2:

Da in allen Kindertagesstätten die Förderung der motorischen Fähigkeiten der Kinder integraler Bestandteil der Konzeption ist, könnten Bewegungsbaustellen jederzeit im Rahmen dieser Konzeption eingesetzt bzw. genutzt werden. In den Kindertagesstätten des EKO sind in aller Regel auch die räumlichen Voraussetzungen gegeben.

 

An Schulen ist die Entwicklung und Schulung der motorischen Fähigkeiten im Unterricht und den Erholungsphasen fest verankert. Das vom Hessischen Kultusministerium eingeführte Programm „Schule und Gesundheit“ trägt dem Thema Bewegung auch Rechnung. Ihm ist ein eigenes Themenfeld „Bewegung & Wahrnehmung“ gewidmet. Schulen, die eine Zertifizierung als „gesundheitsfördernde Schule“ anstreben, müssen verbindlich ein Teilzertifikat dieses Themenfelds erwerben. Konzepte, die den Einsatz von Bewegungsbaustellen an Schulen zum Thema haben, wurden jedoch noch nicht entwickelt, da noch keine Materialien vorhanden sind. Eigene Konzepte, wie z. B. das der „bewegten Pause“, werden bereits aktiv umgesetzt.

 

Zu 3:

Die Kosten zur Anschaffung einer Grundausstattung „Bewegungsbaustelle“ liegen je nach Qualität und Anbieter bei ca. 3.100-3.500 €. Im Bereich der Kindertagesstätten ist es nicht notwendig, für sämtliche Einrichtungen das Material für eigene Bewegungsbaustellen vorzuhalten, da das  Material transportabel ist und innerhalb einer Region von mehreren Kindertagesstätten im Wechsel genutzt werden kann.

 

Im Schulbereich sind aus Sicht des Magistrates je nach Schulgröße mehrere Ausstattungspakete zu erwerben. Transportmöglichkeiten bestehen nicht. Im Schulbereich wird ein wechselndes Angebot nicht als sinnvoll angesehen, da die Schulen ad hoc von Unterricht zu Bewegungsangeboten wechseln, um die Unterrichtsgestaltung aufzulockern bzw. durch Bewegungspausen die Konzentrationsfähigkeit wieder herzustellen. Zu den Anschaffungskosten entstehen im Schulbereich weitere Kosten für Lagerräume, da - wie oben erwähnt - diese nicht in ausreichender Form zur Verfügung stehen.

 

Zu 4:

Weder für die Anschaffungskosten noch für die Schulung des Personals sind Drittmittel durch Stiftungen oder im Rahmen bestehender Förderprogramme zu erwarten.