Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 4. Februar 2010

 

 

 

10.      Bebauungsplan Nr. 131A - Sportzentrum Bürgel , 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 131 -
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung zum Bebauungsplan

Antrag Magistratsvorlage Nr. 006/10 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 20.01.2010,
DS I (A) 547
Az: 000-0002-01/1528#1939/2010


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
1.1 Die Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität bezüglich
      einer Ergänzung der Festsetzungen zu den Ausgleichsmaßnahmen sowie
      bezüglich eines Energiekonzeptes wird, wie auf Seite 3 der Anlage 1
      dargestellt, berücksichtigt.
1.2 Die Anregungen des Planungsverbandes bezüglich Fahrradstellplätzen und
      einem Verkehrsmanagement werden, wie auf den Seiten 5 und 6 der
      Anlage 1 dargestellt, berücksichtigt.
1.3 Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt wird, wie auf
      Seite 6 der Anlage 1 dargestellt, berücksichtigt.
1.4 Die Anregungen der Unteren Denkmalschutzbehörde sind, wie auf Seite 3
      der Anlage 1 dargestellt, bereits berücksichtigt.
1.5 Die Hinweise der Feuerwehr, des ESO, des Hochtaunuskreises –
      Fachbereich Ländlicher Raum, der Deutschen Telekom Netzproduktion
      GmbH, der Netzdienste Rhein-Main GmbH und des Zweckverbandes
      Wasserversorgung werden bei der Realisierung des Bebauungsplanes
      beachtet.

2. Beschluss über den Plan als Satzung
    Der Bebauungsplan Nr. 131A (Anlage 2) für das Gebiet zwischen der
    südlichen Grenze des Pfaffenpfades vom Mainzer Ring bis zur
    Maingaustraße, den östlichen Grenzen der Grundstücke Limburger Weg 19,
    Weilburger Weg 21 und Marburger Weg 17, der südlichen Begrenzung der
    Tennisplätze, der westlichen, nördlichen und östlichen Grenze des
    Tennishallengrundstücks, der östlichen Grenze des Sportplatzes und des
    Anschlusses an den Mainzer Ring über den nach Süden verbreiterten
    Pfaffenpfad in der Fassung vom 11.01.2010 wird gemäß § 10 BauGB in
    Verbindung mit den §§ 5 und 50 HGO als Satzung beschlossen.

3. Begründung zum Bebauungsplan
    Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird dem Bebauungsplan
    beigefügt.

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 05.02.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung