Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 11.06.2010

Eing. Dat. 20.05.2010

 

Nr. 559/107

 

 

Servicestelle für den Radverkehr
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.03.2010, DS I (A) 559
dazu: Magistratsvorlage Nr. 179/10, (Dez. I, Amt 60) vom 19.05.2010


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.03.2010 folgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat wird beauftragt,

1. zu prüfen und zu berichten, wie verstärkt Anregungen und Beschwerden von
    Fahrrad fahrenden Verkehrsteilnehmern berücksichtigt werden können;

2. zu prüfen und zu berichten, zu welchen Kosten zu diesem Zweck beispiels-
    weise ein geeignetes Internetangebot realisiert werden kann;

3. regelmäßig, d.h. mindestens halbjährlich, in der Verkehrskommission über
    Anregungen und Beschwerden von Fahrrad fahrenden Bürgerinnen und
    Bürgern zu berichten;

4. einen städtischen Fahrradbeauftragen als offiziellen Ansprechpartner für
    Bürgerinnen und Bürger zu benennen.



Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

Zu Punkt 1+2:

Die IVM hat eine internetbasierte (Mängel-) Meldeplattform Radverkehr für die Region Frankfurt/Rhein-Main entwickelt und ist dafür auch mit dem ersten Preis für die "Fahrradfreundlichste Entscheidung 2010 - best for bike" ausgezeichnet worden. Die Stadt Offenbach ist einer der Gesellschafter der IVM GmbH. http://www.ivm-rheinmain.de/index.cfm?siteid=41. Im Rahmen der Entwicklung der Meldeplattform  hat sich die Stadt Offenbach durch die Mitarbeit des Amtes für Stadtplanung und Baumanagement,  Referat Verkehrsplanung an einem mehrmonatigen Testbetrieb beteiligt und so zu der Optimierung des Systems beigetragen. Ab Mai 2010 geht die Meldeplattform in Betrieb und es können über die Internetseite des hessischen Radroutenplaners Anregungen, Beschwerden, Mängel gemeldet werden. Die innerhalb des Stadtgebiets von Offenbach liegenden Meldungen werden dann an das Referat Verkehrsplanung weitergeleitet und von dort aus weiter an die zuständigen Stellen.

Diese Möglichkeit zur Meldung von Fuß- und Radwegschäden besteht bereits - wenn auch nicht so komfortabel wie zukünftig über die Meldeplattform - über ein Mängelformular auf der Homepage der Stadt Offenbach:

 

https://www.offenbach.de/offenbach/themen/unterwegs-in-offenbach/verkehr-und-mobilitaet/zu-fuss-und-per-fahrrad/geh-und-radwegschaeden-melden/

 

Im Weiteren befindet sich auf der städtischen Homepage unter Verkehr & Mobilität ein persönlicher Kontakt-Hinweis mit Name, Tel.Nr. und E-Mail-Adresse, sodass interessierte Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen und Fragen zum Thema Mobilität und Verkehr gleich das richtige Referat erreichen können, wo ihr Anliegen aufgenommen und bearbeitet wird.

 

Zu Punkt 3:

Die Aufgabe der Geschäftsstelle der Verkehrskommission wird vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement wahrgenommen. Die zuständigen Kollegen/innen nehmen an der Verkehrskommission teil und berichten regelmäßig über aktuelle Verkehrsthemen. Über Anregungen und Beschwerden von Fahrrad fahrenden Bürgerinnen und Bürgern wird künftig ebenfalls regelmäßig in den Sitzungen berichtet werden.

 

Zu Punkt 4:

Es wird empfohlen die Stelle eines/r städtischen Fahrradbeauftragten als offizielle/n Ansprechpartner/in für Bürgerinnen und Bürger einem/er geeignete/n Mitarbeiter/in im Referat Verkehrsplanung zu übertragen. Die Verkehrsplanerin Frau Tschann vertritt bereits heute schon die Stadt Offenbach in den regionalen Radverkehrsgremien (Radverkehrsforum, usw.).

 

Bei der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes im VMP war Frau Tschann beteiligt und hat in diesem Rahmen auch den dazugehörenden Arbeitskreis geleitet. Sie verfügt darüber hinaus über gute Kontakte zu Ansprechpartnern des örtlichen ADFC und VCD, genauso wie zum Fahrradbeauftragten des Planungsverbandes und zur IVM. Daher wird Frau Tschann als städtische Fahrradbeauftragte im Sinne des o.g. Stadtverordnetenbeschlusses benannt.

 

In wie weit diese zusätzliche Aufgabe auf Dauer mit den vorhandenen personellen Ressourcen im Referat Verkehrsplanung bewältigt werden kann ist abzuwarten und soll nach einer entsprechenden Laufzeit überprüft werden.