Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 6. Mai 2010

 

 

 

 

 

8.         Aktive Innenstadt Offenbach
hier: Grundsatzbeschluss über das Integrierte Handlungskonzept und Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zur Gesamtfinanzierung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 133/10 (Dez. I, Amt 60) vom 21.04.2010,
DS I (A) 585
Az: 000-0002-01/1577#1999/2010


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt das vom Büro bb22 in Zusammen-
    arbeit mit dem Büro Stein + Schultz und dem Amt für Stadtplanung und
    Baumanagement unter intensiver Beteiligung der Offenbacher Bürgerschaft
    erstellte Integrierte Handlungskonzept (Anlage 4) zur Kenntnis.

    Den Leitgedanken und Entwicklungszielen sowie dem Maßnahmenkatalog
    (Anlage 1) aus dem Integrierten Handlungskonzept wird zugestimmt.

    (Nachrichtlich: Die Abstimmung bezieht sich nicht auf die Kenntnisnahme.)

2. Für die im Maßnahmekatalog des Integrierten Handlungskonzepts
    aufgeführten Maßnahmen, die im städtischen Haushalt wirksam werden,
    werden über die Laufzeit des Förderprogrammes (8 Jahre) Kosten in Höhe
    von insgesamt rd. 14,75 Mio € geschätzt. Diese sind aus Bundes- und
    Landesmitteln der Städtebauförderung zu voraussichtlich rd. 70 %
    förderfähig. Die Umsetzung der im Integrierten Handlungskonzept
    angeführten Maßnahmen ist davon abhängig, welche Finanzmittel in den
    zukünftigen Haushalten der Stadt Offenbach für die geplanten Vorhaben
    veranschlagt werden können.

    Für die einzelnen investiven Maßnahmen der Stadt Offenbach sind im
    Zuge der weiteren Konkretisierung jeweils Projektbeschlüsse der
    Stadtverordnetenversammlung einzuholen. Zur Umsetzung der Ziele des
    Integrierten Handlungskonzepts wird die Bearbeitung der Maßnahmen des
    Integrierten Handlungskonzepts zeitlich wie in Anlage 2 angeführt
    priorisiert.

3. Der Magistrat wird beauftragt in 2010/2011 aus Haushaltsmitteln 2010 und
    früher mit den vertiefenden Planungen für folgende Maßnahmen zu beginnen:






Maßn.-Nr. gem. Maß-nahmekata-log (Anl. 1)

Titel / Kurzbeschreibung

Kosten (€)

I / E=

Investiti-ons- bzw. Ergebnis-HH

1.1.

Auslobung eines Kunstwettbewerbs für eine Installation auf dem K.Carstens-Platz

10.000

E

10.1.

Beauftragung eines Lichtplaners mit einem Lichtkonzept

100.000

E

11.1.

Beauftragung eines Konzepts für Gestaltungsregelungen

50.000

E

13.1.

Beauftragung eines Profilierungskonzepts für die städtischen Plätze

25.000

E

8

Einrichtung eines kommunalen „Fassadenprogramms“

200.000

I

13.3.2.

Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs zur Umgestaltung des Stadthofs

215.000

I

13.11.1.

Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs zur Umgestaltung des Marktplatzes

300.000

I

14

Beauftragung eines Kernbereichsmanagers

60.000

E

19

Installation/Performance in der einzurichtenden Veranstaltungsreihe „Kunst im öffentlichen Raum“ (2010 i.V.m. Nr. 1.1.; Ansatz hier für Öffentlichkeitsarbeit der Reihe)

10.000

E


    Die Finanzierung der Maßnahme „Auslobung eines städtebaulichen Wettbe-
    werbs zur Umgestaltung des Stadthofs“ erfolgt über das USK 06300.94180 „Sa-
    nierung Stadthof – Aktive Kernbereiche“ (12.01.01). Für die Umsetzung der
    Maßnahme werden in 2010 215.000 € bei diesem USK bereitgestellt. Die De-
    ckung erfolgt durch Minderausgaben bei den USK 58000.94520 „Regionalpark
    Mainufer bei Ortslage Rumpenheim mit Schiffsanleger (13.01.01)“ in Höhe von
    15.000 € und 61500.94010 „Maßnahmen im Zuge des Stadtumbaus in Hessen
    Christian-Pleß-Straße, 36110 (09.01.06)“ in Höhe von 200.000 €.

    Die Finanzierung der Maßnahme „Auslobung eines städtebaulichen Wettbe-
    werbs zur Umgestaltung des Marktplatzes“ erfolgt über das USK 63000.94060
    „Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Wilhelmsplatz, 35062, 36060, 36061
    (12.01.01)“. Für die Umsetzung der Maßnahme werden 50.000 € bei diesem
    USK bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei dem USK
    61500.94070 „Aktive Kernbereiche (09.01.06)“ in gleicher Höhe. Die Finanzie-
    rung der Maßnahme „Einrichtung eines kommunalen Fassadenprogramms“
    (Nr. 8) erfolgt über das USK 61500.94070 „Aktive Kernbereiche (09.01.06)“.

    Die Finanzierung der weiteren Maßnahmen erfolgt über das USK 61500.65530
    „Aktive Kernbereiche (09.01.06)“. Zur Gesamtfinanzierung werden Mittel in Hö-
    he von 60.000 € überplanmäßig bei diesem USK bereitgestellt. Die Deckung
    erfolgt durch Minderausgaben bei dem USK 61000.65530 „Planungsaufträge,
    Gutachten (09.01.06)“ in gleicher Höhe.

    Die notwendigen Umsetzungen sind im Nachtragshaushalt 2010 vorzunehmen.

4. Das Programmgebiet der „Aktiven Innenstadt Offenbach“ als Städtebauförde-
    rungsgebiet gemäß § 171 b BauGB wird gegenüber der Beschlussfassung der
    Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2009 räumlich um die Verkehrsflä-
    chen der Bismarckstraße sowie die südlich daran angrenzenden Grundstücke
    verkleinert.

    Das neue Programmgebiet der „Aktiven Innenstadt Offenbach“ ist im beigefüg-
    ten Lageplan (Anlage 3) parzellenscharf abgegrenzt.



Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.


Vorliegender Antrag zur Beschlusslage:

Herr Stv. Weiland (CDU) beantragt getrennte Abstimmung der Punkte 1. – 4.. Zu Punkt 1. gibt er zu Protokoll, dass die CDU den Leitgedanken und den Entwicklungszielen sowie dem Maßnahmekatalog (Anlage 1) aus dem integrierten Handlungskonzept zustimmt mit Ausnahme der in der Anlage 1 genannten Maßnahmen 3 - Kommunales Kino, 7 – multikulturelles Kaufhaus, 10 - Lichtkonzept, 13.10 – WC-Anlage Wilhelmsplatz, 13.11.1. – Umbau Marktplatz


DS I (A) 585 Punkt 1.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt das vom Büro bb22 in Zusammenarbeit mit dem
    Büro Stein + Schultz und dem Amt für Stadtplanung und Baumanagement unter intensiver
    Beteiligung der Offenbacher Bürgerschaft erstellte Integrierte
    Handlungskonzept (Anlage 4) zur Kenntnis.

    Den Leitgedanken und Entwicklungszielen sowie dem Maßnahmenkatalog
    (Anlage 1) aus dem Integrierten Handlungskonzept wird zugestimmt.

(Nachrichtlich: Die Abstimmung bezieht sich nicht auf die Kenntnisnahme.)

DS I (A) 585 Punkt 2.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

2. Für die im Maßnahmekatalog des Integrierten Handlungskonzepts
    aufgeführten Maßnahmen, die im städtischen Haushalt wirksam werden,
    werden über die Laufzeit des Förderprogrammes (8 Jahre) Kosten in Höhe
    von insgesamt rd. 14,75 Mio € geschätzt. Diese sind aus Bundes- und
    Landesmitteln der Städtebauförderung zu voraussichtlich rd. 70 %
    förderfähig. Die Umsetzung der im Integrierten Handlungskonzept
    angeführten Maßnahmen ist davon abhängig, welche Finanzmittel in den
    zukünftigen Haushalten der Stadt Offenbach für die geplanten Vorhaben
    veranschlagt werden können.

    Für die einzelnen investiven Maßnahmen der Stadt Offenbach sind im
    Zuge der weiteren Konkretisierung jeweils Projektbeschlüsse der
    Stadtverordnetenversammlung einzuholen. Zur Umsetzung der Ziele des
    Integrierten Handlungskonzepts wird die Bearbeitung der Maßnahmen des
    Integrierten Handlungskonzepts zeitlich wie in Anlage 2 angeführt
    priorisiert.


DS I (A) 585 Punkt 3.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

3. Der Magistrat wird beauftragt in 2010/2011 aus Haushaltsmitteln 2010 und
    früher mit den vertiefenden Planungen für folgende Maßnahmen zu
    beginnen:

Maßn.-Nr. gem. Maß-nahmekata-log (Anl. 1)

Titel / Kurzbeschreibung

Kosten (€)

I / E=

Investiti-ons- bzw. Ergebnis-HH

1.1.

Auslobung eines Kunstwettbewerbs für eine Installation auf dem K.Carstens-Platz

10.000

E

10.1.

Beauftragung eines Lichtplaners mit einem Lichtkonzept

100.000

E

11.1.

Beauftragung eines Konzepts für Gestaltungsregelungen

50.000

E

13.1.

Beauftragung eines Profilierungskonzepts für die städtischen Plätze

25.000

E

8

Einrichtung eines kommunalen „Fassadenprogramms“

200.000

I

13.3.2.

Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs zur Umgestaltung des Stadthofs

215.000

I

13.11.1.

Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs zur Umgestaltung des Marktplatzes

300.000

I

14

Beauftragung eines Kernbereichsmanagers

60.000

E

19

Installation/Performance in der einzurichtenden Veranstaltungsreihe „Kunst im öffentlichen Raum“ (2010 i.V.m. Nr. 1.1.; Ansatz hier für Öffentlichkeitsarbeit der Reihe)

10.000

E


    Die Finanzierung der Maßnahme „Auslobung eines städtebaulichen Wettbe-
    werbs zur Umgestaltung des Stadthofs“ erfolgt über das USK 06300.94180 „Sa-
    nierung Stadthof – Aktive Kernbereiche“ (12.01.01). Für die Umsetzung der
    Maßnahme werden in 2010 215.000 € bei diesem USK bereitgestellt. Die De-
    ckung erfolgt durch Minderausgaben bei den USK 58000.94520 „Regionalpark
    Mainufer bei Ortslage Rumpenheim mit Schiffsanleger (13.01.01)“ in Höhe von
    15.000 € und 61500.94010 „Maßnahmen im Zuge des Stadtumbaus in Hessen
    Christian-Pleß-Straße, 36110 (09.01.06)“ in Höhe von 200.000 €.

    Die Finanzierung der Maßnahme „Auslobung eines städtebaulichen Wettbe-
    werbs zur Umgestaltung des Marktplatzes“ erfolgt über das USK 63000.94060
    „Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Wilhelmsplatz, 35062, 36060, 36061
    (12.01.01)“. Für die Umsetzung der Maßnahme werden 50.000 € bei diesem
    USK bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei dem USK
    61500.94070 „Aktive Kernbereiche (09.01.06)“ in gleicher Höhe. Die Finanzie-
    rung der Maßnahme „Einrichtung eines kommunalen Fassadenprogramms“
    (Nr. 8) erfolgt über das USK 61500.94070 „Aktive Kernbereiche (09.01.06)“.

    Die Finanzierung der weiteren Maßnahmen erfolgt über das USK 61500.65530
    „Aktive Kernbereiche (09.01.06)“. Zur Gesamtfinanzierung werden Mittel in Hö-
    he von 60.000 € überplanmäßig bei diesem USK bereitgestellt. Die Deckung
    erfolgt durch Minderausgaben bei dem USK 61000.65530 „Planungsaufträge,
    Gutachten (09.01.06)“ in gleicher Höhe.

    Die notwendigen Umsetzungen sind im Nachtragshaushalt 2010 vorzunehmen.


DS I (A) 585 Punkt 4.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

4. Das Programmgebiet der „Aktiven Innenstadt Offenbach“ als Städtebauförde-
    rungsgebiet gemäß § 171 b BauGB wird gegenüber der Beschlussfassung der
    Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2009 räumlich um die Verkehrsflä-
    chen der Bismarckstraße sowie die südlich daran angrenzenden Grundstücke
    verkleinert.

    Das neue Programmgebiet der „Aktiven Innenstadt Offenbach“ ist im beigefüg-
    ten Lageplan (Anlage 3) parzellenscharf abgegrenzt.


Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 07.05.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung