Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 6. Mai 2010
14. Grundsatzbeschluss zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege gem. § 24 ff SGB VIII
Antrag Magistratsvorlage Nr. 151/10 (Dez. II, Amt 51) vom 21.04.2010,
DS I (A) 591
Az: 000-0002-01/1583#2005/2010
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Ausbau eines bedarfsgerechten Angebotes gemäß § 24a Abs. 1 und 2
SGB VIII in Verbindung mit § 24 Abs. 1 und 2 erfolgt in den nach Anlage 1
festgelegten Ausbaustufen bis 2013.
2. Der aktuelle Bedarf und der erreichte Ausbaustand für Plätze in Tages-
einrichtungen und Tagespflege für U 3 wird zum 31.12.2009 gemäß § 24a
Abs. 2 Nummer 2 wie in Anlage 1 unter „Plätze U3 zum 31.12.2009“ – aus
35% der Population aufgeführt – festgestellt.
3. Für Hortplätze wird der aktuelle Bedarf und der erreichte Ausbaustand zum
31.12.2009 wie in Anlage 1 unter „Hortplätze zum 31.12.2009“ – aus 25% der
Population aufgeführt – festgestellt.
4. Die Versorgungsquote in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten
dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt wird gemäß § 24 Abs. 1 auf 98% der
Population angehoben.
5. Die notwendigen Haushaltsmittel für den nach Punkt 1 bis 4 beschlossenen
Ausbau sind durch den Magistrat in den jeweiligen Haushaltsplanentwürfen
vorzusehen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 07.05.2010
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung