Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 1. Juli 2010
10. Umsetzungskonzept zum Parkpflegewerk Schlosspark Rumpenheim
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 213/10 (Dez. I, Amt 60) vom 16.06.2010,
DS I (A) 599
Az: 000-0002-01/1597#2022/2010
Ergänzungsantrag CDU vom 23.06.2010, DS I (A) 599/1
Az: 000-0002-01/1597#2039/2010
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 29.06.2010, DS I (A) 599/1/1
Az: 000-0002-01/1597#2047/2010
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 29.06.2010, DS I (A) 599/2
Az: 000-0002-01/1597#2048/2010
Beschlusslage:
DS I (A) 599 und DS I (A) 599/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:
1. Dem vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement, Fachreferat
Stadtgestaltung, Stadtgrün erstellten Umsetzungskonzept zum Parkpflegewerk
Schlosspark Rumpenheim als Grundlage für durchzuführende Einzelmaßnahmen
wird zugestimmt.
2. Die Mittelbereitstellung für die einzelnen Maßnahmen erfolgt über das USK
58000.96050 „Gärtnerische Gestaltung Schlosspark Rumpenheim/36110
(13.01.01)“ sowie das Verwahrgeldkonto 99999.06019 „Umlage Rumpenheimer
Schlosspark“ (zweckgebundene Einnahmen aus dem Mittelaltermarkt)
entsprechend Zeitplan der Maßnahmenliste. Die Finanzierung einzelner
Maßnahmen soll nach Möglichkeit durch Fördermittel und Spenden unterstützt
werden.
3. Auf der Grundlage der Umsetzungskonzeption, im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Finanzmittel und vorbehaltlich der naturschutzrechtlichen und
denkmalschutzrechtlichen Zulässigkeit im Einzelnen werden die
Einzelmaßnahmen durch das Amt für Stadtplanung und Baumanagement
realisiert. Über die Einzelmaßnahmen werden auf Basis der üblichen Vorgaben
jeweils Projektbeschlüsse vorbereitet.
4. Für die Verbesserung der laufenden Pflege und Unterhaltung des Schlossparks
Rumpenheim wird vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement in
Abstimmung mit der Bauaufsicht / Denkmalschutzbehörde und dem Amt für
Umwelt, Energie und Mobilität sowie dem ESO Eigenbetrieb ein Pflegekonzept
einschl. erforderlicher Unterhaltungskosten unter Berücksichtigung der Ergebnisse
des Artenschutzgutachtens erarbeitet. Speziell für das Thema Gehölzentwicklung
wird Amt 60 gemeinsam mit Amt 33 und Amt 63 eine Arbeitsgruppe einrichten. Die
Ergebnisse werden der Stadtverordnetenversammlung als Bericht vorgelegt.
5. Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Betreiber des Mittelaltermarktes ab 2011
eine von 0,50 € auf € 1,- erhöhte Abgabe je Eintrittskarte zugunsten des
Rumpenheimer Schlossparks zu vereinbaren. Die so erzielten Einnahmen sind als
Beitrag für die Umsetzung der oben aufgeführten Maßnahmen sowie notwendiger
Instandsetzungsmaßnahmen zu verwenden.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 599/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Vorlage I (A) 599 wird wie nachstehend ergänzt:
„5. Nach Ablauf eventuell bestehender Verträge findet im Schlosspark Rumpenheim kein ‚Mittelaltermarkt’ mehr statt.“
DS I (A) 599/1/1
Die DS I (A) 599/1/1 wurde vor Aufruf des Tagesordnungspunktes durch die DS I (A) 599/2 ersetzt.
Der Antragstext kann im Intranet/Internet „PIO“ unter der DS I (A) 599/1/1 nachgesehen werden.
DS I (A) 599/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die Vorlage l (A) 599 wird um Punkt 5 wie folgt
ergänzt:
5. Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Betreiber des Mittelaltermarktes ab 2011 eine von 0,50 € auf
€ 1,- erhöhte Abgabe je Eintrittskarte zugunsten des Rumpenheimer Schlossparks zu vereinbaren.
Die so erzielten Einnahmen sind als Beitrag für die Umsetzung der oben aufgeführten Maßnahmen
sowie notwendiger Instandsetzungsmaßnahmen zu verwenden.
DS I (A) 599
Herr Stv. Freier (CDU) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung.
DS I (A) 599 Punkt 1.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Dem vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement, Fachreferat
Stadtgestaltung, Stadtgrün erstellten Umsetzungskonzept zum Parkpflegewerk
Schlosspark Rumpenheim als Grundlage für durchzuführende Einzelmaßnahmen
wird zugestimmt.
DS I (A) 599 Punkt 2. – 4.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
2. Die Mittelbereitstellung für die einzelnen Maßnahmen erfolgt über das USK
58000.96050 „Gärtnerische Gestaltung Schlosspark Rumpenheim/36110
(13.01.01)“ sowie das Verwahrgeldkonto 99999.06019 „Umlage Rumpenheimer
Schlosspark“ (zweckgebundene Einnahmen aus dem Mittelaltermarkt)
entsprechend Zeitplan der Maßnahmenliste. Die Finanzierung einzelner
Maßnahmen soll nach Möglichkeit durch Fördermittel und Spenden unterstützt
werden.
3. Auf der Grundlage der Umsetzungskonzeption, im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Finanzmittel und vorbehaltlich der naturschutzrechtlichen und
denkmalschutzrechtlichen Zulässigkeit im Einzelnen werden die
Einzelmaßnahmen durch das Amt für Stadtplanung und Baumanagement
realisiert. Über die Einzelmaßnahmen werden auf Basis der üblichen Vorgaben
jeweils Projektbeschlüsse vorbereitet.
4. Für die Verbesserung der laufenden Pflege und Unterhaltung des Schlossparks
Rumpenheim wird vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement in
Abstimmung mit der Bauaufsicht / Denkmalschutzbehörde und dem Amt für
Umwelt, Energie und Mobilität sowie dem ESO Eigenbetrieb ein Pflegekonzept
einschl. erforderlicher Unterhaltungskosten unter Berücksichtigung der Ergebnisse
des Artenschutzgutachtens erarbeitet. Speziell für das Thema Gehölzentwicklung
wird Amt 60 gemeinsam mit Amt 33 und Amt 63 eine Arbeitsgruppe einrichten. Die
Ergebnisse werden der Stadtverordnetenversammlung als Bericht vorgelegt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 02.07.2010
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung