Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.06.2010
Eing. Dat. 17.06.2010
Nr. 605
Beteiligungsbericht 2009 der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 227/10 (Dez. III, Amt 20) vom 16.06.2010, DS I (A) 605
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung den beiliegenden Beteiligungsbericht 2009 der Stadt Offenbach am Main gemäß § 123a Abs. 3 Satz 1 HGO in öffentlicher Sitzung erörtert.
Begründung:
Gemäß § 123a HGO ist die Gemeinde dazu verpflichtet, jährlich zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit einen Bericht über ihre Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen.
Gemäß § 123a Absatz 3 HGO ist der Beteiligungsbericht in der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu erörtern.
Die Gemeinde hat die Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichtes in geeigneter Form zu unterrichten. Die Einwohner sind berechtigt, den
Beteiligungsbericht einzusehen (§ 123a Absatz 3 Satz 2 HGO). Der Bericht
kann, nach erfolgter öffentlicher Erörterung, während der üblichen Dienststunden in der Kämmerei eingesehen werden. In einer amtlichen Bekanntmachung in der
„Offenbach-Post“ wird auf das Vorliegen des Beteiligungsberichtes und die zur
Einsichtnahme vorgesehene Örtlichkeit hingewiesen. Der Bericht wird darüber
hinaus im Internet unter www.offenbach.de zur Einsichtnahme zur Verfügung
gestellt.
Anlage