Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 1. Juli 2010

 

 

19.      Umsetzung Hessische Gemeinschaftsinitiative "Soziale Stadt",
hier: städtebaulicher Vertrag zur Gewährung eines Baukostenzuschusses zum Umbau des Anwesens Hermann- Steinhäuser- Straße 2 und 2a - c

Antrag Magistratsvorlage Nr. 232/10 (Dez. I, Amt 60) vom 16.06.2010,
DS I (A) 609
Az: 000-0002-01/1610#2035/2010

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Für den Umbau des Anwesens Hermann-Steinhäuser-Straße 2 und die
    Nebengebäude Hermann-Steinhäuser-Staße 2a-c wird der Gemeinnützigen
    Baugesellschaft Offenbach (GBO) ein Baukostenzuschuss in Höhe von max.
    860.000,00 € aus Mitteln der Städtebauförderung gewährt.
    Der exakte Förderbetrag ergibt sich aus den förderfähigen Kosten im Sinne
    der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadt-
    entwicklung (RiLiSE) nach Schlussrechnung der Baumaßnahme für die
    städtebaulich begründeten Mehrkosten für

    -  die Fassadengestaltung einschließlich Fenstersprossung,
    -  die Freiflächengestaltung einschließlich der Errichtung einer künstlerischen
       Installation im halböffentlichen Raum und
    -  die Ausbildung einer Dachterrasse mit extensiver Dachbegrünung.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem USK 61500.94050,
   „Umsetzung HEGISS/36100 (09.01.06)“ SK 09510000, Projekt
    601090000000, Produkt 09.01.06, PN 0017 wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsmittel 2009 und früher:               860.000,00 €

3. Die Finanzierung erfolgt aus dem Förderprogramm „HEGISS – Hessische
    Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt“ und Kreditmarktmitteln im Rahmen der
    Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes.

4. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

     Landeszuschuss HEGISS:      600.000,00 €
     Kreditmarktmittel:                    260.000,00 €
     Gesamt:                                   860.000,00 €

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 02.07.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung