Anlage 1

 

Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung der Stadt Offenbach am Main an dem D115-Service-Center der Stadt Frankfurt am Main zur Bedienung der einheitlichen Behördenrufnummer D 115 im gemeinsamen Vorwahlbereich 069

 

 

 


Zwischen der

 

Stadt Frankfurt am Main, Römer, 60311 Frankfurt am Main,
vertreten durch den Magistrat

 

und der

 

Stadt Offenbach am Main, Berliner Straße 100, 63065 Offenbach am Main,
vertreten durch den Magistrat

 

 

wird gemäß §§ 24 ff. des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit – KGG – vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307) in der jeweils gültigen Fassung folgende

 

 

Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung

 

abgeschlossen:

 

 

§ 1

 

Die Stadt Frankfurt am Main betreibt zur Bedienung der einheitlichen Behördenrufnummer D115 ein Service-Center. Aufgrund der regionalen Nähe, unter Kostengesichtspunkten und der gemeinsamen Vorwahl (069) beabsichtigt die Stadt Offenbach am Main, kein eigenes Service-Center zu betreiben. Sie nimmt das Angebot der Stadt Frankfurt am Main an, eine Kooperation zur Beteiligung am Service-Center zu vereinbaren und sich im Rahmen dieser Vereinbarung an das Service-Center der Stadt Frankfurt am Main anzuschließen.

 

 

§ 2

 

Die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet sich, die im Feinkonzept beschriebenen und künftig fortzuentwickelnden Leistungsanforderungen an das Service-Center einzuhalten. Im Service-Center der Stadt Frankfurt am Main werden auch die telefonischen Anfragen der Offenbacher Bürgerinnen und Bürger beantwortet.

 

 

§ 3

 

Die Stadt Offenbach am Main beteiligt sich an den Kosten des Frankfurter Service-Center. Hierfür wird vor Ablauf der Testphase – spätestens zum 30.11.2011 – ein Finanzplan für die Folgejahre vereinbart.


 

§ 4

 

Die Stadt Offenbach am Main stellt die für die Erbringung des telefonischen Services erforderlichen Informationen (Wissensmanagement) dem Service-Center der Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung und verpflichtet sich die eingestellten Informationen – möglichst täglich – zu aktualisieren.

 

 

§ 5

 

Soweit die Stadt Frankfurt am Main ihr Dienstleistungsangebot für das D115-Service-Center auch auf andere Gebietskörperschaften ausweiten sollte und hierzu gesonderte Öffentlich-Rechtliche Vereinbarungen geschlossen werden, ist die Stadt Offenbach am Main umgehend zu informieren.

 

 

§ 6

 

Diese Vereinbarung gilt zunächst für die Dauer der Testphase vom 01.03.2010 bis zum 31.12.2011.

Die Stadt Frankfurt am Main erhält hierfür von der Stadt Offenbach am Main einen Betrag in Höhe von 75.000 € für das Jahr 2010 und 100.000 € für das Jahr 2011. Die Stadt Frankfurt am Main und die Stadt Offenbach am Main sind sich dahingehend einig, dass vor einer Verlängerung dieser Vereinbarung gemeinsam der Erfolg einer Testphase bis spätestens 30.11.2011 festgestellt und die künftige Zahlungsgrundlage festgelegt wird. Nach Feststellung der erfolgreichen Zusammenarbeit, verlängert sich die Vereinbarung danach um zehn Jahre. Nach Ablauf dieses Zeitraums verlängert sie sich jeweils um weitere fünf Jahre, wenn nicht dem anderen Vertragsteil unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf des Zeitraums eine schriftliche Kündigung der Vereinbarung zugeht.

 

 

§ 7

 

Über Streitfragen und Meinungsverschiedenheiten aus dieser Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung entscheidet die Aufsichtsbehörde 

 

 

§ 8

 

Änderungen oder Ergänzungen sowie die Kündigung dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

 

Diese Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung tritt am 01.01.2011 in Kraft und löst die am 01.03.2010 in Kraft getretene Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung ab.

 

 

 

               Frankfurt am Main                                               Offenbach am Main

 

 

 

 

 

                  Roth                             Frank                          Schneider                         Simon   

(Oberbürgermeisterin)           (Stadtrat)              (Oberbürgermeister)       (Bürgermeisterin)