Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.09.2010
Eing. Dat. 26.08.2010
Nr. 640
2. Nachtragshaushaltssatzung 2010 und 2. Nachtragshaushaltsplan 2010
Antrag Magistratsvorlage Nr. 309/10 (Dez. III, Amt 20) vom 25.08.2010 ,
DS I (A) 640
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
a) der beigefügte 2. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2010 wird festgestellt und
die beigefügte 2. Nachtragshaushaltssatzung 2010 wird beschlossen,
b) die sich aus der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2010 und dem
2.Nachtragshaushaltsplan 2010 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und
Investitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm
2010 (für die Jahre 2010 bis 2014) berücksichtigt.
Begründung:
Nach § 114e HGO in Verbindung mit § 97 HGO ist die Nachtragssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Nachtragssatzung schließt die Aktualisierung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzhaushalts, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 114e HGO i.V. mit § 8 GemHVO Doppik), ein.
Die Nachtragshaushaltssatzung 2010 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Sie enthält die zum Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.
Die Veränderungen des Ergebnishaushaltes und des Finanzhaushaltes usw. sind im Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.
Anlagen