Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 11.11.2010
Eing. Dat. 21.10.2010
Nr. 649
Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2011 (Pb 13)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 387/10 (Dez. I, Amt 80) vom 20.10.2010, DS I (A) 649
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2011 wird gemäß § 34 des Hess. Forstgesetzes zugestimmt.
Begründung:
Nach § 19 (6) des Hess. Forstgesetzes sind im Rahmen der periodischen Planung 1- oder 2-jährige Wirtschaftspläne aufzustellen, die gemäß § 34 mit einem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde zur Beschlussfassung vorzulegen sind.
Die im Haushaltsplan 2011 veranschlagten Einnahmen und Ausgaben, die von der Stadt Offenbach am Main auf Grund der frühzeitigen internen Haushaltsplanungen nur geschätzt werden konnten, werden entsprechend der im jetzt vorgelegten Waldwirtschaftsplan aufgeführten Kostenzusammenstellung für die im Forstwirtschaftsjahr 2011 erforderlich werdenden Maßnahmen gemäß beigefügter Zusammenstellung angepasst.
Gemäß den Empfehlungen des Forstamtes Langen liegen die im Waldwirtschaftsplan 2011 ausgewiesenen Einnahme- und Ausgabepositionen in einem angemessenen und erforderlichen Rahmen im Hinblick auf eine ordnungsgemäße forstliche Bewirtschaftung im Rahmen der Bewirtschaftungsziele der Stadt Offenbach.
Anlagen
Übersicht der Änderungen zum Haushaltsplan 2011
Waldwirtschaftsplan
Hauungsplan