Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 11.11.2010
Eing. Dat. 04.11.2010
Nr. 651
Haushaltssicherungskonzept 2011
Antrag Magistratsvorlage Nr. 421/10 (Dez. III, Amt 20) vom 03.11.2010, DS I (A) 651
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Das in der Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2011 wird
beschlossen.
Begründung:
Die Beschlussfassung über das HSK ist eine Voraussetzung für die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile des städtischen Haushaltsplans.
Der Stadt Offenbach wurde in Form einer Auflage (Auflage Nr. 9 zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2010 durch das Regierungspräsidium Darmstadt vom 14.05.2010) aufgegeben, ein von der Vertretungskörperschaft zu beschließendes Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, das zeitgleich mit dem Haushaltsplan vorzulegen ist.
Mit dieser erneuten Auflage zur Erstellung eines HSK wird von der Kommunalaufsicht die Gesetzeslage umgesetzt. Die HGO - § 92 Abs. 4 - enthält seit Anfang 2005 die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts, wenn der Haushalt nicht ausgeglichen werden kann.
In seiner Gliederung und seinem Aufbau orientiert sich das HSK 2011 grundsätzlich an den Vorgaben der Genehmigungsbehörde und greift die Struktur des letztjährigen Konzepts auf. Es werden wichtige Daten und Informationen zum Haushalt und zur Stadtentwicklung komprimiert präsentiert und analysiert.
Auch in den nächsten Jahren ist ein Haushaltsausgleich trotz vielfältiger Maßnahmen in den Bereichen Stadtentwicklung, Ansiedlungspolitik und Verwaltungsmodernisierung dauerhaft nicht in Sicht.
Anlage