Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 9. Dezember 2010
14. Sanierung der Leibnizschule (Altbau), Parkstr. 1 in 63069 Offenbach Maßnahme
im Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes, Öffentliche Schulträger
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 455/10 (Dez. I, Amt 60) vom 25.11.2010,
DS I (A) 660
Az: 000-0002-01/1692#2150/2010
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Projektbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.12.2009,
DS I (A) 529, Fenster- und Fassadenteilsanierung der Leibnizschule (Altbau)
Parkstr. 1 in 63069 Offenbach wird wie folgt ergänzt:
Für zusätzliche Arbeiten an der Leibnizschule (Altbau) – Austausch von
Atelierfenstern und Verbesserung der Raumakustik in Klassenräumen – werden
vorbehaltlich der Prüfung durch das Revisionsamt weitere Mittel in Höhe von
575.000,00 € bereitgestellt. Die Projektsumme erhöht sich damit von 1.100.000,00 €
um 575.000,00 € auf 1.675.000,00 €.
2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.675.000,00 € werden wie folgt bereitgestellt:
USK 20500.94040 „Leibnizschule Altbau, Fenster- und Fassadenteilsanierung,
SIP/ZIP (01.01.50)“, SK 05300099, Projekt 601010000099 , Produkt 01.01.50,
entsprechend der Förderrichtlinien (Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes).
Haushaltsplan 2009: 1.100.000,00 €
Haushaltsplan 2011: 410.000,00 € (Veranschlagung erfolgt über
Änderungsliste Haushalt 2011)
Die Co-Finanzierung in Höhe von 165.000,00 € erfolgt über das USK 60010.50000
„Gebäudesanierung, -unterhaltung und –reparatur (01.01.08)“, SK 61610001,
Produkt 01.01.08, PN V 0054 aus dem Haushaltsansatz des Jahres 2010.
3. Zur Deckung der in der Änderungsliste zum Haushalt 2011 zu veranschlagenden
Mittel in Höhe von 410.000,00 € wird der Projektbeschluss vom 03.12.2009, USK
20500.94030 „Schillerschule Altbau Fenster- und Fassadensanierung SIP/ZIP
(01.01.50)“, SK 05300099, Projekt 601010000099, Produkt 01.01.50 in der
Projektsumme von 1.400.000,00 € um 410.000,00 € auf 990.000,00 € reduziert.
Diese Mittel sind bei der Resteübertragung 2011 in Abgang zu stellen.
4. Die Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen für die Förderung der
Maßnahme aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsprogrammes des Bundes liegt vor.
5. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 13.12.2010
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung