Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 9. Dezember 2010
19. Eigenkapitalstärkung der Klinikum Offenbach GmbH
Antrag Magistratsvorlage Nr. 449/10 (Dez. III, Klinikum Offenbach GmbH / Amt 20) vom 24.11.2010, DS I (A) 665
Az: 000-0002-01/1695#2152/2010
Ergänzungsantrag CDU vom 06.12.2010, DS I (A) 665/1
Az: 000-0002-01/1695#2166/2010
Beschlusslage:
DS I (A) 665
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig in Abänderung des Beschlusses DS I (B) 154 vom 04.02.2010 (Anlage 1) wie folgt:
1. Die Stärkung des Eigenkapitals der Klinikum Offenbach GmbH (KliO) im
Wege einer Bareinlage in die Kapitalrücklagen gem. § 272 Abs. 2, Nr. 4 HGB
in Höhe von 30 Mio. € wird beschlossen.
2. Die Stadt Offenbach übernimmt mit Ablauf des 31.12.2010 die
Pensionsverpflichtungen in Höhe von rund 3 Mio. € für die ehemaligen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebs Klinikum Offenbach, die
im Wege der Ausgliederung des Eigenbetriebs auf die Klinikum Offenbach
GmbH übertragen wurden. Die Höhe der zum 31. Dezember 2010
aufgelaufenen Pensionsverpflichtungen wird durch ein
versicherungsmathematisches Gutachten nachgewiesen.
Die Stadt Offenbach wird mit Wirkung ab dem 01.01.2011 die Versorgungs-
bezüge selbst entrichten. Die Übernahme der Pensionsverpflichtungen durch
die Stadt Offenbach ist in einer förmlichen Vereinbarung zwischen der Stadt
Offenbach und der Klinikum Offenbach GmbH zu regeln. Die Klinikum
Offenbach GmbH wird durch diese Übernahme von der Verpflichtung
freigestellt, die versorgungsberechtigten ehemaligen Beschäftigten des
Klinikums Offenbach und deren Hinterbliebenen zu versorgen. Eine interne
Weiterbelastung an die Klinikum Offenbach GmbH erfolgt nicht.
3. Die Eigenkapitalstärkung ist mit folgenden Maßgaben verknüpft:
a) Die Geschäftsführung des Klinikums wird alle zur Sanierung der KliO
notwendigen Maßnahmen ergreifen und quartalsweise im HFB über die
Ergebnisse der Sanierungsmaßnahmen und die Entwicklung der
Wirtschaftlichkeit berichten. Zustimmungserfordernisse durch Gesetz oder
Gesellschaftsvertrag bleiben unberührt. Eine Liste der insbesondere zu
ergreifenden Maßnahmen liegt als Anlage 2 bei.
b) Der Abbau übertariflicher Leistungen für alle Beschäftigten sowie
strukturelle Anpassungen auf allen Ebenen sind vorzunehmen.
c) Die Bemühungen um eine Kooperation bzw. einen Verbund kommunaler
Krankenhäuser werden fortgesetzt. Der Magistrat wird im HFB
vierteljährlich berichten.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 665/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Magistratsvorlage I (A) 665 wird wie nachstehend ergänzt:
4. Die Arbeitnehmer/Arbeitgeber-Parität im Aufsichtsrat der Klinikum Offenbach GmbH wird zum
nächstmöglichen Zeitpunkt aufgehoben. Der Magistrat wird beauftragt, die notwendigen
Schritte in die Wege zu leiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
vorzulegen.
DS I (A) 665
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig in Abänderung des Beschlusses DS I (B) 154 vom 04.02.2010 (Anlage 1) wie folgt:
1. Die Stärkung des Eigenkapitals der Klinikum Offenbach GmbH (KliO) im
Wege einer Bareinlage in die Kapitalrücklagen gem. § 272 Abs. 2, Nr. 4 HGB
in Höhe von 30 Mio. € wird beschlossen.
2. Die Stadt Offenbach übernimmt mit Ablauf des 31.12.2010 die
Pensionsverpflichtungen in Höhe von rund 3 Mio. € für die ehemaligen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebs Klinikum Offenbach, die
im Wege der Ausgliederung des Eigenbetriebs auf die Klinikum Offenbach
GmbH übertragen wurden. Die Höhe der zum 31. Dezember 2010
aufgelaufenen Pensionsverpflichtungen wird durch ein
versicherungsmathematisches Gutachten nachgewiesen.
Die Stadt Offenbach wird mit Wirkung ab dem 01.01.2011 die Versorgungs-
bezüge selbst entrichten. Die Übernahme der Pensionsverpflichtungen durch
die Stadt Offenbach ist in einer förmlichen Vereinbarung zwischen der Stadt
Offenbach und der Klinikum Offenbach GmbH zu regeln. Die Klinikum
Offenbach GmbH wird durch diese Übernahme von der Verpflichtung
freigestellt, die versorgungsberechtigten ehemaligen Beschäftigten des
Klinikums Offenbach und deren Hinterbliebenen zu versorgen. Eine interne
Weiterbelastung an die Klinikum Offenbach GmbH erfolgt nicht.
3. Die Eigenkapitalstärkung ist mit folgenden Maßgaben verknüpft:
a) Die Geschäftsführung des Klinikums wird alle zur Sanierung der KliO
notwendigen Maßnahmen ergreifen und quartalsweise im HFB über die
Ergebnisse der Sanierungsmaßnahmen und die Entwicklung der
Wirtschaftlichkeit berichten. Zustimmungserfordernisse durch Gesetz oder
Gesellschaftsvertrag bleiben unberührt. Eine Liste der insbesondere zu
ergreifenden Maßnahmen liegt als Anlage 2 bei.
b) Der Abbau übertariflicher Leistungen für alle Beschäftigten sowie
strukturelle Anpassungen auf allen Ebenen sind vorzunehmen.
c) Die Bemühungen um eine Kooperation bzw. einen Verbund kommunaler
Krankenhäuser werden fortgesetzt. Der Magistrat wird im HFB
vierteljährlich berichten.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 13.12.2010
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung