Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 9. Dezember 2010
4. Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2011
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 09.12.2010, DS I (A) 669
Az: 000-0002-01/1709#2171/2010
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit ab,
§ 4 der Haushaltssatzung 2011 wie folgt zu formulieren:
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 430.000.000,00 € festgesetzt.
Offenbach a. M., den 13.12.2010
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung