Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-II(A)0007 Ausgegeben am 26.10.2011
Eing. Dat. 15.09.2011
Videoüberwachung des Europaplatzes im Stadtteil Lauterborn
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2009, DS I (A) 495
dazu: Magistratsvorlage Nr. 271/11 (Dez. IV) vom 14.09.2011
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 01.10.2009 folgenden Beschluss gefasst:
1. Eine Videoüberwachung des Europaplatzes (Einkaufs- / Fußgängerzone
zwischen Richard-Wagner-Straße und Hugo-Wolf-Straße) wird nach § 14
Abs. 4 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und
Ordnung (HSOG) eingerichtet.
2. Die Herstellung der Anlage wird von der Energieversorgung Offenbach
AG im Wege des Contracting durchgeführt.
3. Die jährlichen Betriebskosten für Bereitstellung, Wartung, Instandsetzung
und Datenübertragung zur Stadtverwaltung in Höhe von EUR 7.365,--
zuzügl. MwSt. stehen für das Haushaltsjahr 2009 bei dem Untersach-
konto 11000.67610 "Betriebskosten Videoüberwachung (02.02.01)",
Sachkonto 61660000, Produkt 02.02.01 bereit. Für das Haushaltsjahr
2010 sind entsprechende Mittel bereits angemeldet, für die Folgejahre
werden sie angemeldet.
4. Die Videoüberwachung des Europaplatzes wird ausdrücklich nur für einen
befristeten Zeitraum beschlossen. Die Wirksamkeit und Notwendigkeit
aller von der Stadt Offenbach am Main nach § 14 Abs. 4 HSOG
betriebenen Videoanlagen ist in jährlichen Rhythmus zu überprüfen. Das
Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.
Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:
Die Verfolgung und Ahndung von Straftaten liegt in der Zuständigkeit der Polizei, so dass der Magistrat zur Beantwortung der Anfrage das Polizeipräsidium Südost-hessen um eine Einschätzung gebeten hat. Die zwischenzeitlich erfolgte Antwort wird hier wörtlich zitiert:
„Zitat Anfang“
Sehr geehrter Herr Stadtrat Weiß,
bezüglich Ihrer Anfrage zu der Wirksamkeit der im Stadtgebiet Offenbach nach § 14 Abs. 4 HSOG betriebenen Videoüberwachungsmaßnahmen kann ich Ihnen folgende Informationen übermitteln:
1. Videoüberwachung Europaplatz
Nach Prüfung und Bestätigung der rechtlichen Voraussetzungen wurden die Plan-ungen Ende 2009 abgeschlossen und die Videoüberwachungsanlage am 01.04.2010 in Betrieb genommen. Die Überwachung erfolgt mittels zweier horizontal und vertikal schwenkbarer DOME-Kameras und umfasst den Europaplatz mit den angrenzenden Straßen Richard-Wagner-Straße, Hugo-Wolff-Straße und Kurt-Tucholsky-Straße.
1.1 Registrierte Kriminalität der Jahre 2009 bis 20101
Im Bereich der registrierten Straftaten kam es im Vergleich zu 2009 zu einem deut-lichen Rückgang von einunddreißig Delikten.
2009 |
2010 |
121 |
90 |
Während in den Deliktsbereichen Körperverletzung (+ 1 Fall), Raub (+/- 0) und Bedrohung/Nötigung (- 2 Fälle) die Fallzahlen nahezu konstant blieben, ist in den Deliktsbereichen Sachbeschädigung (- 9 Fälle), Diebstahl ohne/unter erschwerten Umständen (- 20 Fälle) und Verstoß gg. das BtmG2 (- 3 Fälle) ein teilweise deutlicher Rückgang zu konstatieren.
1.2 Gewonnene Erkenntnisse/Bewertung
Der Europaplatz und die unmittelbar angrenzenden Straßen (Hugo-Wolff-Straße, Richard-Wagner-Straße, Kurt-Tucholsky-Straße) galten vor der Einführung der Videoüberwachungsanlage als Örtlichkeit mit einer erhöhten Präsenz polizeilichen Problemklientels mit den bekannten Begleiterscheinungen der Kleinkriminalität wie Diebstahl, Sachbeschädigungen und Vandalismusschäden mit nicht unerheblicher Beeinträchtigung der Lebensqualität der dortigen Anwohner.
Nach Auskunft des Leiters des örtlich zuständigen 2. Polizeireviers hat sich die Situation am Europaplatz mit Einführung der Videoüberwachung nun deutlich entspannt.3
Der Aufenthalt von Problemklientel, welches sich vor der Einrichtung der Videoüberwachung dort vermehrt aufhielt, ist deutlich zurückgegangen.
Angesichts der augenscheinlich auf die Videoüberwachung zurück zu führenden Fallzahlenreduzierung im Eigentumsbereich hat sich deren Einrichtung aus hiesiger Sicht bereits bewährt.
1 Die in diesem Schreiben aufgezeigten Fallzahlen beziehen sich auf Straftaten, die in dem überwachten öffentlichen Raum stattgefunden haben. Sie wurden anhand von sog. Discoverer-Recherchen erhoben, die nicht zwingend mit den offiziellen Zahlen der polizeilichen Kriminalitätsstatistik vergleichbar sind. Insofern kann über die Fallzahlenentwicklung nur eine tendenzielle Aussage getroffen werden.
2 Betäubungsmittelgesetz
3 Dazu hat sicher auch beigetragen, dass der Stadtteil Lauterborn im Rahmen unserer „Sicherheitsoffensive Offenbach“ eingehenden Kontrollmaßnahmen unterzogen wird.
2. Videoüberwachung in der Herrmann-Steinhäuser-Straße
Die Videoüberwachungsanlage „Herrmann-Steinhäuser-Straße“ wurde im September 2007 auf Grundlage des § 14 Abs. 4 HSOG eingerichtet und ging Oktober mit einer Kamera in den Echtbetrieb. Der Überwachungsbereich erstreckt sich auf die Herrmann-Steinhäuser-Straße (komplett), die Ziegelstraße (komplett) sowie die Karlstraße (Bereich zwischen Schöne Aussicht und Berliner Straße).
2.1 Registrierte Kriminalität der Jahre 2008 bis 20104
Gegenüber dem Vorjahr ist insgesamt eine Steigerung um 9 Delikte zu verzeichnen, im Vergleich zu 2008 ein Rückgang um 13 Delikte
2008 |
2009 |
2010 |
92 |
70 |
79 |
Während die anderen Deliktsbereiche auf annähernd gleichem Niveau geblieben sind, stellten wir bei den Körperverletzungsdelikten nach einem Rückgang um 50% im Jahre 2009 (2008: 20; 2009: 10) nun wieder einen Anstieg auf 16 Fälle im Jahr 2010 fest (+ 6 Fälle).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade im Bereich der Herrmann-Steinhäuser-Straße / Karlstraße mehrere Lokale, Trinkhallen, Internetcafes und Kioske angesiedelt sind und der damit einhergehende Alkoholkonsum Körperverletzungen begünstigt. Alkoholbedingt zu Aggressionen neigende Delinquenten lassen sich in der akuten Situation auch von einer Videoüberwachung nicht unbedingt von möglichen Tätlichkeiten abhalten.
2.2 Gewonnene Erkenntnisse/Bewertung
Die Einrichtung der Videoüberwachungsanlage „Herrmann-Steinhäuser-Straße“ führte zu einer Beruhigung des überwachten Bereichs. Der Aufenthalt von Problemklientel des Betäubungsmittelsektors, welches sich vor der Einrichtung der Videoüberwachung dort vermehrt aufhielt, ist deutlich zurück gegangen.
Insofern stellt die Videoüberwachung eine flankierende Maßnahme zu den sonstigen repressiven und präventiven Bemühungen der Polizei5 und der Stadt Offenbach dar, die weiterhin aufrecht erhalten werden sollte. Die Videoüberwachung hat sich aus hiesiger Sicht bewährt.
4 Da die Videoüberwachungsanlage erst im Oktober 2007 in Betrieb ging wurde im Hinblick auf eine Vergleichbarkeit des jährlichen Fallaufkommens auf eine Darstellung des letzten Quartals 2007 verzichtet.
5 Auch die Herrmann-Steinhäuser-Straße und der umliegende Bereich wird in die Maßnahmen der „Sicherheitsoffensive Offenbach“ einbezogen.
3. Videoüberwachung S-Bahnhöfe Waldhof und Bieber
Vor dem Hintergrund zunehmender Vandalismusschäden und zu beobachtender Gewaltdelikte im Bereich der S-Bahn-Stationen in Stadt und Kreis Offenbach gründete sich im Frühjahr 2006 eine Projektgruppe der Städte Dietzenbach, Heusenstamm, Obertshausen und Offenbach sowie des RMV zur Errichtung von Videoüberwachungsanlagen an sieben S-Bahnstationen. Der Projektgruppe gehörten in beratender Funktion mein Polizeipräsidium sowie das HLKA6 an. Die VÜ-Anlagen an den S-Bahnhöfen in OF-Waldhof und –Bieber wurden auf der Basis des § 14 Abs. 4 HSOG am 15.08.2010 in Betreib genommen und umfassen jeweils 1 Kamera.
3.1 Registrierte Kriminalität am S-Bahnhof Waldhof in 2010
Im vergangenen Jahr haben wir in dem Bereich der S-Bahnstation Waldhof und der vorbeiführenden Seligenstädter Straße insgesamt 12 Straftaten registriert. Dabei handelte es sich um eine Sachbeschädigung, drei Verstöße gegen das BtMG, vier Körperverletzungen und vier Autoaufbrüche.
3.2 Registrierte Kriminalität am S-Bahnhof Bieber in 2010
Im vergangenen Jahr haben wir in dem Bereich der S-Bahnstation Bieber und der angrenzenden Poststraße insgesamt 17 Straftaten registriert. Hier handelte es sich um drei Sachbeschädigungen, zwei Verstöße gegen das BtMG, vier Körperverletzungen, fünf Autoaufbrüche und drei Raubfälle.
3.3 Gewonnene Erkenntnisse/Bewertung
Angesicht der erst im Juni 2010 eingerichteten Videoüberwachungsanlagen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine zuverlässige Aussage über deren Wirkung im Hinblick auf die Kriminalitätsentwicklung getroffen werden.
4. Abschließende Bemerkungen
Die Videoüberwachung stellt eine flankierende Maßnahme zu den sonstigen repressiven und präventiven Bemühungen der Landespolizei, der Bundespolizei und der Stadt Offenbach dar. Mit ihrer Hilfe kann es gelingen, Straftäter zu verunsichern, Straftaten durch Abschreckung zu verhindern und dadurch im Sinne einer Gefahrenvorsorge die Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten zu schützen.
Dazu gehören auch die unmittelbare polizeiliche Intervention im Ereignisfall und die Möglichkeit der retrograden Beweisführung an Hand des aufgezeichneten Videomaterials im Rahmen eines umfassenden Opferschutzes.
Auch unter den rechtlichen Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 HSOG halte ich die derzeitigen Videoüberwachungsmaßnahmen für sinnvoll und erforderlich. Bei den überwachten Örtlichkeiten handelt es sich zweifelsfrei um „öffentliche Straßen und
6 Hessisches Landeskriminalamt
Plätze, auf denen wiederholt Straftaten begangen worden sind und bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für weitere Straftaten bestehen“.
Obwohl es durch die Maßnahme bereits zu gewissen Rückgängen bei der registrierten Kriminalität gekommen ist, sind doch noch erhebliche Fallzahlen festzustellen. Auch muss davon ausgegangen werden, dass es ohne eine Videoüberwachung in den genannten Bereichen wieder zu Kriminalitätszuwächsen kommen würde.
Insofern kann ich aus polizeilicher Sicht nur für eine Fortführung der derzeitigen Videoüberwachungsmaßnahmen in der Stadt Offenbach plädieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ullmann
Polizeipräsident
„Zitat Ende“
Auch aus Sicht des Offenbacher Ordnungsamtes wirken sich die im Stadtgebiet installierten Kameras positiv auf das im Einwirkungsbereich befindliche Umfeld aus. So sind negative Erscheinungen wie Lärmbelästigungen bis spät in die Nacht, große Menschenansammlungen mit teils bedrohlichem Charakter und auch illegale Müllablagerungen in den kameraüberwachten Bereichen deutlich zurückgegangen.