Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 21.01.2011

Eing. Dat. 23.12.2010

 

Nr. 531/115

 

 

 

Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen im Rathaus Offenbach
(Bauabschnitt 5) Fortführung der brandschutz- und gebäudetechnischen Sanierung des Rathauses Offenbach
hier: Projektbeschluss

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.12.2009,
DS I (A) 531 und DS I (A) 531/1
dazu: Magistratsvorlage Nr. 478/10 (Dez. I, Amt 60) vom 22.12.2010


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 03.12.2009 zu DS I (A) 531 und DS I (A) 531/1 u.a. beschlossen:

 

(…)
 
4. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten:

    1. welche finanziellen und energetischen Auswirkungen ein Austausch der
       alten Rathaus-Fenster gegen eine moderne Verglasung mit hoher Wärme-
       dämmwirkung hätte.

    2. Hierfür ist eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse zu erstellen. Dabei sind
       einerseits Energiepreissteigerungen und andererseits Energieeinsparungen
       sowie geeignete Fördermaßnahmen (beispielsweise von KFW-Bank und
       DENA, z.B. CO2-Programm etc.) zu berücksichtigen und plausible
       Varianten mit ihren Amortisationszeiträumen darzustellen.

5. Der Magistrat wird beauftragt, eine Grundsanierung der Sanitäranlagen im
    Obergeschoss neben dem Stadtverordnetensitzungssaal vorzusehen, der
    Stadtverordnetenversammlung eine Projektvorlage bis zum II. Quartal 2010
    zuzuleiten und die zusätzlichen Haushaltsmittel im Nachtragshaushalt 2010
    einzustellen.

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Zu Punkt 1 + 2:

Gemäß der Aufgabenstellung wurde das Büro Lenz Weber Ingenieure GmbH aus Frankfurt beauftragt, für das Objekt Rathaus Offenbach einen Energie­beratungsbericht zu erstellen.

 

Ziel der Untersuchung war die Überprüfung von möglichen Sanierungsmaßnahmen, insbesondere der Austausch der Fenster und der damit verbundenen Überprüfung des Primär- und Energieverbrauchs im Sinne des Stadtverordnetenbeschlusses.

 

Um eine bessere Verdeutlichung des angedachten Austauschs der Fenster des Rathauses im Vergleich darstellen zu können, wurden drei Varianten für die Sanierung näher untersucht.

 

Die Variante 1 beinhaltet das Dämmen der Außenwände aus Stahlbetonteilen mit einer Innendämmung sowie das Erneuern der Dämmung auf allen Dachflächen.

Weiterhin wird bei dieser Variante 60% der Beleuchtung erneuert. Die Maßnahmen der Variante I werden im Zuge der laufenden Brandschutz- und Sanierungs­maßnahmen im Rathaus OF bereits durchgeführt.

 

Die Variante 2 beinhaltet sämtliche Maßnahmen der Variante 1 sowie zusätzlich den angedachten Austausch der Fensterelemente. Die Fensterelemente wurden mit einem UW-Wert von 1,3 W je m² K angesetzt. Fensterelemente mit einem UW-Wert von 1,1 bzw. 0,75 W je m² K können im denkmalgeschützten Rathaus in die vorhandene bauliche Hülle aus technischen und konstruktiven Gründen nicht eingebaut werden (DIN-/RAL-gerechter Einbau nicht möglich).

 

Die Variante 3 beinhaltet die Maßnahmen der Variante 2 sowie die Erneuerung der Beleuchtung. Da im Zuge der laufenden Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen im Rathaus OF die Beleuchtung bereits zu 60% erneuert wird, werden bei dieser Variante nur noch die restlichen 40% erneuert.

 

Im Zuge der durchgeführten einzelnen Berechnungen ergeben sich gemäß der nachfolgenden Tabelle die entsprechenden Werte und die damit verbundenen Einsparungen, die durch die einzelnen Maßnahmen erzielt werden. Der Bezug auf die jeweiligen Differenzberechnungen bezieht sich immer auf die Variante, die links in der Tabelle eingeklammert gekennzeichnet ist.

 

 

 

BESTAND Grund-variante

VARIANTE 1

(= Grundsatz-beschlus vom 06.05.2004)
S.14 - Bericht

VARIANTE 2

S.15 Bericht

VARIANTE 3
S.17 Bericht

Primärenergie-bedarf

(Bestand)

 

 

 

 

 

kWh/(m²/a)

170,46

146,82

126,42

119,59

kWh

2.725.655

2.348.111

2.021.982

1.912.813

%

100

86,1

74,2

70,2

End-

Energiebedarf
(Bestand)

 

 

 

 

 

kWh/(m²/a)

224,66

200,69

164,91

164,91

kWh

 

3.207.977

2.635.870

2.631.488

%

100

89,3

73,4

73,4

Heizen-

Energiebedarf

(Bestand)

 

 

 

 

 

kWh/(m²/a)

176

157,60

121,60

124,60

%

100

89,5

69,9

70,8

Gesamt-Investions-kosten

(Variante 1)

 

 

 

 

 

 

2.650.000,00

4.260.000,00

4.685.000,00

%

 

100

161

177


 

Energiekosten

(Variante 1)

 

 

 

 

 

318.315,80

279.644,00

233.593,60

228.011,90

%

 

100

83,5

81,5

Energiekosten-einsparung

(Bestand)

 

 

 

 

 

 

38.671,81

84.722,20

90.303,90

%

 

12,1

26,6

28,4

 

 

 

 

 

 

CO2

Kg/a

982.745,40

849.548,70

722.588,10

689.488,80

Einsparung

EinsparungKg/a

 

133.196,70

260.157,30

293.256,60

(Bestand)

%

 

13,6

26,5

29,8

CO2

 

 

849.548,70

722.588,10

689.488,80

Einsparung

Einsparung Kg/a

 

 

126.960,60

160.059,90

(Variante 1)

%

 

 

15,0

18,8

 

Weitere Details können dem ausgelegten „4. Beratungsbericht zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Nichtwohngebäuden“ – Stand 04.10.2010 vom Büro Lenz Weber Ingenieure GmbH entnommen werden.

 

 

Zusammenfassung:

Aus der oben ersichtlichen Tabelle geht hervor, dass in Bezug auf den Primärener­giebedarf eine Verbesserung mit jeder einzelnen Sanierungsvariante hervorgeht. Die größte Einsparung entsteht bei der Variante 3.

 

Energetisch gesehen sind alle Sanierungsvarianten sinnvoll. Unter dem Gesichtspunkt Energiekosteneinsparung ist jedoch keine der Varianten als Gesamtmaßnahme wirtschaftlich. Die Variante 1 würde sich erst nach ca. 44 Jahren amortisieren. Die Varianten 2 und 3 haben eine Amortisationszeit von etwa 49 Jahren. Als Grundlage für die Berechnung ist eine gemittelte Energiepreissteigerung von 8% angesetzt.

 

Förderung:

Für die energetische Modernisierung von Bestandsgebäuden gibt es für mögliche Zuschüsse oder Förderungen durch zinsgünstige Kredite zahlreiche Programme vom Bund und Land. Hierbei ist zwischen Förderung aufgrund von energetischen Sanierungen und allgemeinen baulichen Förderungen zu unterscheiden.

 

Energetische Sanierungen:

Um Zuschüsse bzw. zinsgünstige Kredite für eine energetische Sanierung zu erhalten, ist es im allgemeinen notwendig, das Gebäude so zu verbessern, dass es Neubau-Niveau oder sogar Passivhausqualität erreicht.

 

Bei diesem Bauvorhaben wird durch die geplante Sanierung (egal welche Variante ausgeführt wird) kein Neubau-Niveau erreicht.

 

Anfragen bei der kfw-Bank, hessenENERGIE, WiBank und dem Hessischem Ministerium für Umwelt und Energie haben die erwartete Bestätigung erbracht, dass auf Grund der geplanten Fenstererneuerung die erforderlichen Kriterien für eine Förderfähigkeit nicht eingehalten werden. D.h. Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite sind nur durch den Einbau von neuen Fenstern nicht möglich.

 

Die einzige Möglichkeit für einen Zuschuss würde bei dem Einbau von Passivhaus-Fenstern bestehen. Bei dem „Förderprogramm §6 für PH im Bestand“ gibt es für denkmalgeschützte Gebäude eine Ausnahme zum Zuschuss von Einzel­maßnahmen. Es müsste ein Antrag bei der hessenENERGIE gestellt werden, der dann eine Zustimmung vom Ministerium bedarf. Der Zuschuss würde 50% der Mehrkosten für PH-Fenster von 100€/m² betragen.

 

Da aus technischen und konstruktiven Gründen keine PH-Fenster im denkmalgeschützten Rathaus eingebaut werden können, wird diese Möglichkeit der Förderung nicht weiter verfolgt, zumal eine Bewilligung durch das Ministerium als sehr unwahrscheinlich einzustufen ist.

 

Städtebauliche Förderungen:

Durch den Bund gibt es zahlreiche Förderprogramme für nachhaltige Stadtentwicklung oder Städtebauförderung. Für dieses Jahr gibt es keine Möglichkeiten mehr in eins dieser Programme aufgenommen zu werden.

 

Nach Aussage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft gibt es für nächstes Jahr Möglichkeiten evtl. in eins der möglichen Programme aufgenommen zu werden. Da Verwaltungsgebäude nach Ansicht des Hessischen Ministeriums jedoch nicht zu den förderungswürdigen Gebäuden zählen, sind die Aussichten relativ gering.

 

Bei folgenden Programmen wurde angefragt:

 

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

Keine Förderung möglich

 

 

Die soziale Stadt

Rathaus OF liegt nicht im Zielgebiet

 

 

Förderung energetischer Sanierung/
Kommunen

Maßnahmen sind abgeschlossen;

 

 

Stadtsanierung

Keine Förderung möglich

 

 

Stadtumbau Hessen

Keine Förderung möglich

 

 

Aktiver Kernbereich Hessen

Für dieses Jahr abgeschlossen
für nächstes Jahr Antrag möglich

 

Kfw-Programme:

Da das Rathaus Offenbach durch den Anschluss an die Fernwärme keine neue Heizungsanlage auf Grundlage von regenerativen Energien erhalten kann und auch nach der Sanierung kein Neubau-Niveau erreicht, sind die meisten kfw-Programme nicht für die Maßnahme geeignet.

 

Das einzige mögliche Förderprogramm ist das Programm 148 „Finanzierung von Investitionen kommunaler Unternehmen im Bereich der kommunalen Infrastruktur“.

 

Für Sanierungmaßnahmen, die zu Energieeinsparungen führen, gibt es die Möglichkeit Kredite über die kfw Bank zu erhalten. Der Zinssatz hängt von der Bonitätsklasse des Unternehmens ab und liegt zwischen 3,6 und 8,56 % effektiver Zinssatz (Stand vom 17.08.2010).

 

Weiterhin ist festzustellen, dass der Austausch der Fenster zwar Einsparungen in sämtlichen Bereichen erzeugt, jedoch sich der Austausch der Fenster nicht in einem überschaubaren Bereich amortisieren wird.

 

Somit müssten die Mittel durch die Stadt Offenbach aufgebracht werden, da sich kaum Möglichkeiten aufzeichnen, über Förder- und Sanierungsprogramme die Gelder zu erhalten.

 

FAZIT:

Auf Grund der langen Amortisationszeiten ist eine Wirtschaftlichkeit des Austausches der Fensterelemente nicht gegeben.

 

Die mögliche CO2-Einsparung beim Austausch der Fensterelemente liegt zwischen 126.960 kg/a und 160.059 kg/a bzw. 15,0 % und 18,8 % gegenüber der im Zuge der laufenden Brandschutz- und Sanierungsmaßnahme möglichen Einsparung.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Funktionsfähigkeit der Fenster noch gewährleistet. Jedoch ist absehbar, dass in ca. 5 Jahren einzelne Elemente nicht mehr repariert werden können und ausgetauscht werden müssen.

 

Weiterhin ist festzuhalten, dass durch den Einbau der Fenster eine qualitative Verbesserung des Raumklimas erfolgt, da die Parameter Raumlufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit und Temperatur der Umschließungsfläche etc. verbessert werden. Das Raumklima in den Räumen ist ein wichtiger Aspekt, der bei der Sanierung von Gebäuden beachtet werden sollte. Es wäre daher zu überdenken, ob ein Fensteraustausch ggf. zur qualitativen Verbesserung der Arbeitsplätze umgesetzt werden sollte.

 

Der Arbeitsschutzausschuss hat in seiner 71. Sitzung einstimmig beschlossen, dem Magistrat einen Austausch der vorhandenen Rathausfenster zu empfehlen (siehe

ausgelegtes Schreiben 11.5 an 60).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und danach im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen folgende Unterlagen zur Einsichtnahme aus:

 

-      4. Beratungsbericht zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Nichtwohngebäuden vom 04.10.2010

-      Schreiben von 11.5 an 60 vom 14.09.2010