Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 26.05.2011

 

 

 

6.    Bildung von Ausschüssen
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 12.05.2011
2011-16/DS-I(A)0019
Änd. Antrag DIE LINKE. vom 26.05.2011
2011-16/DS-I(A)0019/1


Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0019

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Für die Wahlzeit 2011 - 2016 werden gemäß § 62 Abs. 1 HGO folgende
    Ausschüsse gebildet:

    a) Haupt-, Finanz- und Ausschuss für Beteiligungen
    b) Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen
    c) Sozialausschuss
    d) Ausschuss für Kultur, Schule, Sport und Städtepartnerschaften

2. Die Ausschüsse bestehen aus 13 Mitgliedern, die nach dem
    Benennungsverfahren gemäß § 62 Abs. 2 HGO besetzt werden.

3. Der Haupt-, Finanz- und Ausschuss für Beteiligungen wird für die gesamte
    Wahlzeit als Wahlvorbereitungsausschuss und als Akteneinsichtsausschuss 
    eingesetzt.

Frau Stv.-Vorsteherin Nöller teilt nach erfolgter Beschlussfassung den Fraktionen in der Stv.-Versammlung mit, dass sie ihr bis spätestens 31.05.2011 ihre Mitglieder für die Ausschüsse schriftlich benennen mögen. Sie gibt die Sitzverteilung wie folgt bekannt:

CDU                                 je 4 Sitze
SPD                                 je 4 Sitze
B´90/Die Grünen           je 3 Sitze
FDP                                 je 1 Sitz
DIE LINKE.                     je 1 Sitz

Auf die Fraktionen der REP, FW und Piraten entfallen keine Ausschusssitze. Sie sind berechtigt, je einen Vertreter gem. § 62 Abs. 4 HGO zu entsenden.





Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0019/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Ziffer 2 der Vorlage wird wie folgt geändert:

Die Ausschüsse bestehen wie seither aus 15 Mitgliedern, die nach dem Benennungsverfahren gemäß § 62 Abs. 2 HGO besetzt werden.


2011-16/DS-I(A)0019
Herr Stv. Eisenkolb (Piraten) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1., 2. und 3.

2011-16/DS-I(A)0019 Punkt 1.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Für die Wahlzeit 2011 - 2016 werden gemäß § 62 Abs. 1 HGO folgende
    Ausschüsse gebildet:

    a) Haupt-, Finanz- und Ausschuss für Beteiligungen
    b) Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen
    c) Sozialausschuss
    d) Ausschuss für Kultur, Schule, Sport und Städtepartnerschaften

2011-16/DS-I(A)0019 Punkt 2.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

2. Die Ausschüsse bestehen aus 13 Mitgliedern, die nach dem
    Benennungsverfahren gemäß § 62 Abs. 2 HGO besetzt werden.

2011-16/DS-I(A)0019 Punkt 3.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

3. Der Haupt-, Finanz- und Ausschuss für Beteiligungen wird für die gesamte
    Wahlzeit als Wahlvorbereitungsausschuss und als Akteneinsichtsausschuss 
    eingesetzt.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 31.05.2011

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung