Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2011

 

 

 

17. Kulturförderabgabe für Offenbach
Antrag Piraten vom 14.09.2011, 2011-16/DS-I(A)0069
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 29.09.2011,
2011-16/DS-I(A) 0069/1
Ergänzungsantrag Piraten vom 29.09.2011, 2011-16/DS-I(A) 0069/1/1


Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A) 0069/1

 


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und berichten, ob und wie eine Kulturförderabgabe von Übernachtungsbetrieben in der Stadt Offenbach am Main eingeführt werden kann.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A) 0069/1/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Änderungsantrag 2011-16/DS-I(A)0069/1 wird wie folgt ergänzt:

Einnahmen aus der Kulturförderabgabe sollen vorwiegend zielgerichtet für Aufgaben, Leistungen und Angebote in Bereichen kultureller Bildung, Integration, interkultureller Förderung, der Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie für den Zugang sozial Benachteiligter zu Bildung und Kultur verwendet werden.

Die konkrete Beschlussfassung über die Verwendung behält sich die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen vor.


2011-16/DS-I(A) 0069/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und berichten, ob und wie eine Kulturförderabgabe von Übernachtungsbetrieben in der Stadt Offenbach am Main eingeführt werden kann.


2011-16/DS-I(A) 0069
Durch Annahme der DS I (A) 0069/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 0069

Der Magistrat wird beauftragt der Stadtverordnetenversammlung baldmöglichst einen Entwurf für eine Satzung für eine Kulturförderabgabe in Form einer Aufwandssteuer zur Genehmigung vorzulegen. Hierbei sollen Beherbungsbetriebe pro Übernachtung an der Finanzierung von kulturellen Aufgaben der Stadt beteiligt werden. Die Abgabe soll 5 % des Übernachtungspreises betragen.

Einnahmen aus der Kulturförderabgabe sollen vorwiegend zielgerichtet für Aufgaben, Leistungen und Angebote in Bereichen kultureller Bildung, Integration, interkultureller Förderung, der Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie für den Zugang sozial Benachteiligter zu Bildung und Kultur verwendet werden.

Die konkrete Beschlussfassung über die Verwendung behält sich die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen vor.

Der Magistrat wird beauftragt, mit der Vorlage eines Satzungsentwurfs
a) eine Einnahmekalkulation bezogen auf das Haushaltsjahr ausgehend von einer
    5 %-Abgabe vorzulegen,
b) die dauerhaften Sach- und Personalaufwendungen p.a. für die Steuererhebung,
    Eintreibung und Kontrolle darzustellen.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 30.09.2011

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung