Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2011

 

 

 

27. Rathaus TV
Antrag Piraten vom 14.09.2011, 2011-16/DS-I(A)0079
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 28.09.11,
2011-16/DS-I(A)0079/1


Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0079/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob der öffentliche Teil der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main zukünftig als Livestream (Audio und Video) auf der Internetseite der Stadt Offenbach an prominenter Stelle zur Verfügung gestellt werden kann und ob die Aufnahmen zeitnah nach den Sitzungen nach einzelnen Tagesordnungspunkten veröffentlicht werden können. Bei der Prüfung sind insbesondere rechtliche und finanzielle Voraussetzungen zu beachten. Dabei sind nicht nur die einmaligen, sondern auch die laufenden Kosten darzustellen.

Zu prüfen und zu berichten ist ebenfalls, ob die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung für die Realisierung des Rathaus-TV abgeändert beziehungsweise ergänzt werden muss.

Der Magistrat wird außerdem beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie ein Konzept für ein Rathaus-TV in Offenbach aussehen könnte. Dies ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Dabei sollen folgende Aspekte beachtet werden:

- Die Aufnahmen müssten vor allem und überwiegend den Sprecher zeigen, auf jeden
  Fall sollte aber mindestens ein Bereich der Zuschauertribüne von den Aufnahmen
  ausgeschlossen und als solcher gekennzeichnet werden.

- Der Livestream müsste von den Nutzerinnen und Nutzern leicht gefunden und
  abgerufen werden können. Das hieße auch, dass es von den verschiedenen mobilen
  Geräten aus nutzbar sein müsste.

- Die digitalen Aufnahmen müssten archiviert werden, um Interessierten unkompliziert,
  dauerhaft und barrierefrei zur Verfügung zu stehen.

- Neben der Bereitstellung der Aufzeichnung müsste eine möglichst große
  Barrierefreiheit des Mediums erreicht werden. Darum müsste die Verwaltung auch die
  Möglichkeit einer Transkription und der Einblendung eines (Gebärden-) Dolmetschers
  oder Untertitel prüfen und darstellen. Des Weiteren müssten unter anderem
  Präsentationsfolien, Beschlussvorlagen, weiterführende Links, z.B. zum Politischen
  Informationssystem Offenbach (PIO), eingeblendet oder verlinkt werden können.



- Die Aufzeichnungen (Originalaufnahmen und barrierefreie Versionen) müssten unter
  Creative Commons Lizenz mit Namensnennung ("cc-by") eingestellt werden,  welche
  eine Weiterverwendung durch die Bürger ermöglicht.

- Eine journalistische Vorbereitung und Begleitung beispielsweise durch ein Bürgerprojekt
  ist denkbar und wünschenswert. Das Büro der Stadtverordnetenversammlung müsste
  auch konzeptionell und begleitend einbezogen werden. Sollte beim Jugendparlament
  Interesse an einer Kooperation bestehen, so soll der Magistrat auch dort die Möglichkeit
  für ein begleitendes Medienprojekt mit Kindern und Jugendlichen prüfen.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0079/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob der öffentliche Teil der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main zukünftig als Livestream (Audio und Video) auf der Internetseite der Stadt Offenbach an prominenter Stelle zur Verfügung gestellt werden kann und ob die Aufnahmen zeitnah nach den Sitzungen nach einzelnen Tagesordnungspunkten veröffentlicht werden können. Bei der Prüfung sind insbesondere rechtliche und finanzielle Voraussetzungen zu beachten. Dabei sind nicht nur die einmaligen, sondern auch die laufenden Kosten darzustellen.

Zu prüfen und zu berichten ist ebenfalls, ob die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung für die Realisierung des Rathaus-TV abgeändert beziehungsweise ergänzt werden muss.

Der Magistrat wird außerdem beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie ein Konzept für ein Rathaus-TV in Offenbach aussehen könnte. Dies ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Dabei sollen folgende Aspekte beachtet werden:

- Die Aufnahmen müssten vor allem und überwiegend den Sprecher zeigen, auf jeden
  Fall sollte aber mindestens ein Bereich der Zuschauertribüne von den Aufnahmen
  ausgeschlossen und als solcher gekennzeichnet werden.

- Der Livestream müsste von den Nutzerinnen und Nutzern leicht gefunden und
  abgerufen werden können. Das hieße auch, dass es von den verschiedenen mobilen
  Geräten aus nutzbar sein müsste.

- Die digitalen Aufnahmen müssten archiviert werden, um Interessierten unkompliziert,
  dauerhaft und barrierefrei zur Verfügung zu stehen.

- Neben der Bereitstellung der Aufzeichnung müsste eine möglichst große
  Barrierefreiheit des Mediums erreicht werden. Darum müsste die Verwaltung auch die
  Möglichkeit einer Transkription und der Einblendung eines (Gebärden-) Dolmetschers
  oder Untertitel prüfen und darstellen. Des Weiteren müssten unter anderem
  Präsentationsfolien, Beschlussvorlagen, weiterführende Links, z.B. zum Politischen
  Informationssystem Offenbach (PIO), eingeblendet oder verlinkt werden können.

- Die Aufzeichnungen (Originalaufnahmen und barrierefreie Versionen) müssten unter
  Creative Commons Lizenz mit Namensnennung ("cc-by") eingestellt werden,  welche
  eine Weiterverwendung durch die Bürger ermöglicht.

- Eine journalistische Vorbereitung und Begleitung beispielsweise durch ein Bürgerprojekt
  ist denkbar und wünschenswert. Das Büro der Stadtverordnetenversammlung müsste
  auch konzeptionell und begleitend einbezogen werden. Sollte beim Jugendparlament
  Interesse an einer Kooperation bestehen, so soll der Magistrat auch dort die Möglichkeit
  für ein begleitendes Medienprojekt mit Kindern und Jugendlichen prüfen.





2011-16/DS-I(A)0079
Durch Annahme der DS I (A) 0079/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 0079

Der Magistrat wird beauftragt, die Möglichkeiten zu prüfen, den öffentlichen Teil der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung von Offenbach am Main zukünftig als Livestream (Audio und Video) auf der Internetseite der Stadt Offenbach an prominenter Stelle zur Verfügung zu stellen. Zeitnah nach den Sitzungen sollen die Aufnahmen dann nach Tagesordnungspunkten einzeln veröffentlicht werden.

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob gegebenenfalls Regelungen der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung für die Realisierung des Rathaus-TV abgeändert beziehungsweise ergänzt werden müssen.

Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept für ein Rathaus-TV in Offenbach zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Dabei sind auch die einmaligen und laufenden Kosten darzustellen.

Bei der Konzepterstellung sollen außerdem folgende Aspekte beachtet werden:

- Die Aufnahmen sollen vor allem und überwiegend den Sprecher zeigen, auf jeden
  Fall sollte aber mindestens ein Bereich der Zuschauertribüne von den Aufnahmen
  ausgeschlossen werden, und als solcher gekennzeichnet werden.

- Der Livestream soll von den Nutzerinnen und Nutzern leicht gefunden und
  abgerufen werden können. Das heißt auch, dass es von den verschiedenen
  mobilen Geräten aus nutzbar sein soll.

- Die digitalen Aufnahmen sollen archiviert werden, um Interessierten unkompliziert,
  dauerhaft und barrierefrei zur Verfügung zu stehen.

- Neben der Bereitstellung der Aufzeichnung soll eine möglichst große
  Barrierefreiheit des Mediums erreicht werden. Darum soll die Verwaltung auch die
  Möglichkeit einer Transkription und der Einblendung eines (Gebärden-)
  Dolmetschers oder Untertitel prüfen und darstellen. Des Weiteren sollen unter
  anderem Präsentationsfolien, Beschlussvorlagen, weiterführende Links, z.B. zum
  Politischen Informationssystem Offenbach (PIO), eingeblendet oder verlinkt werden
  können.

- Die Aufzeichnungen (Originalaufnahmen und barrierefreie Versionen) sollen unter
  Creative Commons Lizenz mit Namensnennung ("cc-by") eingestellt werden,
  welche eine Weiterverwendung durch die Bürger ermöglicht.

- Eine journalistische Vorbereitung und Begleitung beispielsweise durch ein
  Bürgerprojekt ist denkbar und wünschenswert. Das Büro der
  Stadtverordnetenversammlung soll auch konzeptionell und begleitend einbezogen
  werden. Sollte beim Jugendparlament Interesse an einer Kooperation bestehen, so
  soll der Magistrat auch dort die Möglichkeit für ein begleitendes Medienprojekt mit
  Kindern und Jugendlichen prüfen.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 30.09.2011

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung