Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8. Dezember 2011

 

 

3.    Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO),
Kommunale Dienstleistungen (Pb 11)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 348/11 (Dez. IV, ESO) vom 09.11.2011,
2011-16/DS-I(A)0104


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt bei Stimmenthaltung der Fraktion REP wie folgt:

1.   Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main
      (ESO) - Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2012, der im

1.1 Erfolgsplan
      bei Aufwendungen in Höhe von T€ 65.994 und Erträgen in Höhe von T€
      66.642 mit einem Jahresüberschuss von T€ 648 abschließt und im

1.2 Vermögensplan
      bei Einnahmen (Deckungsmitteln) in Höhe von T€ 6.308 und Kreditaufnahme
      von T€ 1.907 gegenüber einer Kredittilgung von T€ 1.563, Auflösung
      empfangener Ertragszuschüsse von T€ 333, Investitionen von T€ 3.681,
      Entnahmen aus der Gebührenausgleichsrückstellung von T€ 1.038 und
      Einstellung von Forderungen in Höhe von T€ 1.600 ausgeglichen abschließt
      wird

1.3 einschließlich der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von T€ 1.645 sowie
      der

1.4 Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz und der
  
1.5 Finanzplanung
      gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.
 
2.   Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2012 im
      Rahmen des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, wird auf
      T€ 1.907 festgesetzt.

3.   Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2012 zur
      rechtzeitigen Tätigung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,
      wird auf T€ 2.500 festgesetzt.


Die Anlage (Wirtschaftsplan) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.12.2011

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung