Anlage 1

 

Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung der Stadt Offenbach am Main an dem D115-Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main zur Bedienung der einheitlichen Behördenrufnummer D 115 im gemeinsamen Vorwahlbereich 069

 

 

 


Zwischen der

 

Stadt Frankfurt am Main, Römer, 60311 Frankfurt am Main,
vertreten durch den Magistrat

 

und der

 

Stadt Offenbach am Main, Berliner Straße 100, 63065 Offenbach am Main,
vertreten durch den Magistrat

 

 

wird gemäß §§ 24 ff. des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit – KGG – vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307) in der jeweils gültigen Fassung folgende

 

 

Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung

 

abgeschlossen:

 

 

§ 1

 

Die Stadt Frankfurt am Main betreibt zur Bedienung der einheitlichen Behördenrufnummer D115 ein Servicecenter. Aufgrund der regionalen Nähe, unter Kostengesichtspunkten und der gemeinsamen Vorwahl (069) beabsichtigt die Stadt Offenbach am Main, kein eigenes Servicecenter zu betreiben. Sie nimmt das Angebot der Stadt Frankfurt am Main an, eine Kooperation zur Beteiligung am Servicecenter zu vereinbaren und sich im Rahmen dieser Vereinbarung an das Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main anzuschließen.

 

 

§ 2

 

Die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet sich, die im „Feinkonzept“ und in der „Charta für den D115-Regelbetrieb“  beschriebenen und künftig fortzuentwickelnden Leistungsanforderungen an das Servicecenter einzuhalten. Im Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main werden auch die telefonischen Anfragen der Offenbacher Bürgerinnen und Bürger, sofern sie über die Rufnummer 115 oder die Hotline des Bürgerbüros eingehen, beantwortet.

 

 

§ 3

 

Die Stadt Offenbach am Main beteiligt sich an den Kosten des Frankfurter Servicecenters. Die Kosten der Dienstleistungen, die durch das Servicecenter der Stadt Frankfurt entstehen, werden mit einer festgelegten Kostenbeteiligungspauschale auf der Basis der tatsächlichen Gespräche verrechnet. Der Preis für einen Anruf wird sich auf ca. 4 Euro belaufen. Die Abrechnung erfolgt jeweils zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres.


 

§ 4

 

Die Stadt Offenbach am Main stellt die für die Erbringung des telefonischen Services erforderlichen Informationen (Wissensmanagement – auf der Basis des Hessen-Finders und der Fachverfahren „PAMELA“ und „Kfz21“) dem Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung und verpflichtet sich die eingestellten Informationen – möglichst täglich – zu aktualisieren. Darüber hinaus verpflichtet sich die Stadt Offenbach den „Second Level“ für das Servicecenter gemäß der Servicevereinbarung zuverlässig sicherzustellen.

 

 

§ 5

 

Soweit die Stadt Frankfurt am Main ihr Dienstleistungsangebot für das D115-Servicecenter auch auf andere Gebietskörperschaften ausweiten sollte und hierzu gesonderte Öffentlich-Rechtliche Vereinbarungen geschlossen werden, wird die Stadt Offenbach am Main umgehend darüber informiert.

 

 

§ 6

 

Diese Vereinbarung gilt ab dem 01.01.2012 für die Dauer von zunächst 10 Jahren

Nach Ablauf dieses Zeitraums verlängert sie sich jeweils um weitere fünf Jahre, wenn nicht dem anderen Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf des Zeitraums eine schriftliche Kündigung der Vereinbarung zugeht.

 

 

§ 7

 

Über Streitfragen und Meinungsverschiedenheiten aus dieser Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung entscheidet die Aufsichtsbehörde  

 

 

§ 8

 

Änderungen oder Ergänzungen sowie die Kündigung dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

 

Diese Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung tritt am 01.01.2012 in Kraft und löst die am 01.01.2011 in Kraft getretene Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung ab.

 

 

 

               Frankfurt am Main                                               Offenbach am Main

 

 

 

 

 

                  Roth                             Stein                           Schneider                         Simon   

(Oberbürgermeisterin)           (Stadtrat)              (Oberbürgermeister)       (Bürgermeisterin)