Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8. Dezember 2011

 

 

 

13. Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung der Stadt Offenbach am Main an dem D115-Service-Center der Stadt Frankfurt am Main zur Bedienung der einheitlichen Behördenrufnummer 115 im gemeinsamen Vorwahlbereich 069, sowie die Übernahme der Service-Nummer 4222 des Bürgerbüro der Stadt Offenbach
hier: Abschluss einer Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung ab dem 01.01.2012
Antrag Magistratsvorlage Nr 357/11 (Dez. I, Amt 10, Dez. II, Amt 31) vom 23.11.2011
2011-16/DS-I(A)0110


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Es dient zur Kenntnis, dass das Frankfurter D115 Service-Center im Oktober 2009
    den Betrieb gestartet hat und Anfang März 2010 aufgrund einer Öffentlich rechtli-
    chen Vereinbarung gemeinsam mit der Stadt Offenbach in die Pilotphase des
    D115-Verbundes aufgenommen wurde. Die erfolgreich abgeschlossene Pilotphase
    endete am 31.03.2011 und wurde mit Wirkung vom 01.04.2011 in den Regelbetrieb
    überführt. Auf den Abschlussbericht der Pilotphase wird verwiesen.

2. Der in der Anlage beigefügten Fassung der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung
    (Anlage 1) wird unter Beachtung der hierzu ergangenen Beschlüsse zugestimmt.

3. An der Fortsetzung der Kooperation mit der Stadt Frankfurt wird festgehalten.
    Die Stadt Offenbach am Main beteiligt sich an den Kosten des Frankfurter Service-
    Center. Die Kostenverrechnung der Dienstleistungen, die durch das Service-Center
    der Stadt Frankfurt entstehen, wird mit einer festgelegten Kostenbeteiligungs-
    pauschale auf der Basis der tatsächlichen Gespräche verrechnet. Die Abrechnung
    erfolgt jeweils zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres.
    Die Mittel werden ab 2012 in den jeweiligen Haushalten beim Untersachkonto
    06400.62020 (Bundeseinheitliche Behördenrufnummer D 115), Sachkonto:
    68610000, Produkt: 01.01.14, zur Verfügung gestellt.

4. Nach erfolgter Beschlussfassung ist der Aufsichtsbehörde die Öffentlich-Rechtliche
    Vereinbarung anzuzeigen.

5. Der Sachstandsbericht (nachrichtlich: wurde bereits umgedruckt unter DS 2011- 
    16/DS-II(A)0008
) wird zur Kenntnis genommen.

(Nachrichtlich:
Die Abstimmung bezieht sich auf die Ziffern 2 – 4, da die Ziffern 1 und 5 nur zur Kenntnis zu nehmen sind.)

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.12.2011

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung