Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8. Dezember 2011

 

 

 

 

15. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 623A mit der Bezeichnung „An der BAB 661 zwischen Strahlenbergerstraße und Kaiserleistraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2(1) BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 364/11 (Dez. I, Amt 60) vom 23.11.2011,
2011-16/DS-I(A)0112


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 5 (Kaiserlei) ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

1. Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird umgrenzt durch:
    - im Westen: die Westgrenze des Flurstücks 154/2
    - im Norden: die Südgrenze Kaiserleistraße (Flurstück 355/16)
    - im Osten: die Ostgrenze der Flurstücke 144/15 und 144/13
    - im Süden: die Nordgrenze Strahlenbergerstraße (Flurstück 345/49)

   
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Offenbach
    Flur 5:
    15/9, 144/2, 144/3, 144/5, 144/8, 144/13, 144/14, 144/15, 144/16, 144/17, 149/2,
    150/2, 150/5.

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.

2. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:
    - Den städtebaulichen Rahmen für die weitere Entwicklung des Gebietes zu
      definieren.
    - Die städtebauliche Situation entsprechend des angrenzenden Gebietscharakters
      festzusetzen.
    - Einen Standort für hochwertige Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen zu
      schaffen.
    - Klare Raumkanten und Gebäudehöhen zu definieren.
    -
Die Erschließungssituation neu zu regeln.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.


Die Anlage (Kartenauszug) ist Bestandteil des Originalprotokolls.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.12.2011

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung