Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8. Dezember 2011

 

 

 

17. Grundsatzbeschluss zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes
an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege gem. § 24 ff
SGB VIII
Antrag Magistratsvorlage Nr. 375/11 (Dez. II, Amt 51) vom 23.11.2011,
2011-16/DS-I(A)0115


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der Ausbau eines bedarfsgerechten Angebotes gemäß § 24a Abs. 1 und 2 SGB
    VIII in Verbindung mit § 24 Abs. 1 und 2 erfolgt in den nach Anlage 1 festgelegten
    Ausbaustufen bis 2013.

2. Der aktuelle Bedarf und der erreichte Ausbaustand für Plätze in Tageseinrichtun-
    gen und Tagespflege für U 3 wird zum 31.12.2010 gemäß § 24a Abs. 2 Nummer 2
    wie in Anlage 1 unter „Plätze U3 zum 31.12.2010“ – aus 35% der Population auf-
    geführt – festgestellt.

3. Für Hortplätze wird der aktuelle Bedarf und der erreichte Ausbaustand zum
    31.12.2010 wie in Anlage 1 unter „Hortplätze zum 31.12.2010“ – aus 25% der
    Population aufgeführt – festgestellt.

4. Die Versorgungsquote in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten drit-
    ten Lebensjahr bis zum Schuleintritt wird gemäß § 24 Abs. 1 auf 98% der Popula-
    tion festgestellt.

5. Für die Jahre 2013 bzw. 14 folgende werden die dem weiteren Ausbau zu Grunde
    zu legenden Versorgungsquoten für Plätze für U3 auf 45% der Population und die
    für Hortplätze auf 35% der Population festgelegt. Siehe hierzu Anlage 1.

6. Die notwendigen Haushaltsmittel für den nach Punkt 1 bis 5 beschlossenen Aus-
    bau sind durch den Magistrat in den jeweiligen Haushaltsplanentwürfen vorzuse-
    hen.

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.12.2011

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung