Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8. Dezember 2011

 

18. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen sowie in den Anlagen der Stadt Offenbach am Main (Offenbacher Straßenordnung) vom 30.08.2007
Antrag Magistratsvorlage Nr. 382/11 (Dez. IV, Amt 32) vom 23.11.2011,
2011-16/DS-I(A)0117


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Gefahrenabwehrverordnung wird wie folgt geändert:

1. Schutz der unterirdischen Bahnanlagen

Nach dem Abschnitt IV wird ein neuer Abschnitt eingefügt:

Abschnitt V (Schutz der unterirdischen Bahnanlagen),

sowie eine neue Regelung (§ 18 Fluchtwege) bezüglich der Nutzung der Fluchtwege in den unterirdischen Bahnanlagen und die dazugehörige Ziffer in § 22 Ordnungswidrigkeiten:

§ 18 Fluchtwege

(1) Fluchtwege wie Treppenauf- und abgänge, sind freizuhalten. Insbesondere ist es verboten, sich auf die Treppenstufen zu setzen oder sich dort in Gruppen aufzuhalten.

§ 22 Ordnungswidrigkeiten

hinter der Ziffer 31 wird eingefügt:

32. entgegen § 18 einen Fluchtweg behindert;

2. Grob störendes Verhalten auf Straßen und in Anlagen

Die Regelungen bezüglich des grob störenden Verhaltens nach § 20 (§ 21 neue Gefahrenabwehrverordnung) werden gemäß Anlage 1 dieser Magistratsvorlage um eine Ziffer ergänzt.

Die Änderungen treten am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a. M., den 16.12.2011

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung