Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0121Ausgegeben am 24.11.2011

Eing. Dat. 24.11.2011

 

 

 

Inklusive Schulen in Offenbach
Antrag DIE LINKE. vom 24.11.2011


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung erkennt die UN-Behindertenrechtskonvention aktiv an und setzt sich für die kontinuierliche Umsetzung an Offenbacher Schulen und Kindertagesstätten ein.

Der Magistrat wird aufgefordert, einen Inklusionsplan zu erstellen, aus dem hervorgeht, wann welche Bildungseinrichtung in Offenbach inklusiv sein wird, wie Barrierefreiheit erreicht werden kann, wie viele Stellen für Förderpädagoginnen vorgesehen sind und wie eine angemessene Rythmisierung des Unterrichts vorgenommen werden kann.


Begründung:

Inklusion lohnt sich, nicht nur für körperlich und geistig Behinderte, sondern besonders für unsere Gesellschaft und sogar für die Kommune.

 

Derzeit besuchen 10% der körper- und geistig behinderten Kinder in Hessen eine Regelschule, davon machen 0,2% Abitur. Von den anderen 90% ist bekannt, dass diese die Schule zu 75% ohne Abschluss verlassen.

 

In skandinavischen Ländern sind die Prozente gegenteilig und Inklusion ist eine Selbstverständlichkeit. Es kann nicht im Interesse eines Sozialstaats sein, wenn kluge und begabte Köpfe isoliert und nicht gleichwertig gefördert werden. Gerade Offenbach kann es sich nicht weiter leisten, Förder- und Regelschulen zu separieren.

 

2009 würde vom Verein Lebenshilfe e.V die „Offenbacher Erklärung“ verabschiedet, die im Rahmen einer großen Fachtagung stattfand. Name und Inhalt der Erklärung fordern geradezu unseren Einsatz.

Anlage