Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0121/1Ausgegeben am 05.12.2011

Eing. Dat. 05.12.2011






Inklusive Schulen in Offenbach
Änderungsantrag der Stadtverordnetenfraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen und Freie Wähler zu I (A) 121



Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Antrag wird wie folgt geändert:

Die Stadtverordnetenversammlung setzt sich aktiv für die kontinuierliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an Offenbacher Schulen ein.

Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche räumlichen  und sächlichen Vorkehrungen an den Offenbacher Schulen getroffen werden müssen, um Barrierefreiheit zu gewährleisten und die Ausstattung für besondere Förderbedarfe anzubieten zu können.

Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen personellen Voraussetzungen  in Zusammenarbeit mit den Schulen der Grund- und Sekundarstufe und der Staatlichen Schulaufsicht zu klären und der Stadtverordnetenversammlung darüber zu berichten.

Der Magistrat wird beauftragt, einen Aktionsplan zur Entwicklung inklusiver Schulen in Offenbach zu entwickeln und mit der Landesregierung über die Bereitstellung der zur Umsetzung notwendigen Ressourcen durch das Land zu verhandeln.

Die Fortschritte bei der Inklusion sind in den jährlichen Erziehungs- und Bildungsbericht (EBO) aufzunehmen. Es soll dort ebenfalls dargestellt werden, wie hoch die Anzahl der von Eltern gestellten Anträge zur Inklusion in Offenbach ist. Ebenso die Zahl der Ablehnung von Anträgen.


Begründung:

Die Zuständigkeit für die Verbesserung der Rahmenbedingungen inklusiver Schulen liegt bei der Landesregierung.

Eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung hat gezeigt, dass sich Hessen im Bundesländervergleich beim Thema Inklusion auf den hinteren Plätzen befindet.
Die Landesregierung hat sich bisher geweigert, die notwendigen Weichenstellungen für die Schule vorzunehmen, um Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam unterrichten und individuell fördern zu können. Für den angeblichen Schwerpunkt Inklusion werden keinerlei zusätzliche Mittel im Landeshaushalt veranschlagt, in den Bereichen Prävention, inklusive Beschulung und der Ausbildung von Lehrkräften mit dem Schwerpunkt Förderpädagogik wird sogar gekürzt.